Energiepolitik > Preismeldungen

Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen

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RR-E-ft:
Ab in die Staatskasse.


--- Zitat --- Stelle sich heraus, dass Preise in der Vergangenheit wettbewerbswidrig hoch waren, könnte dieser Vorteil abgeschöpft werden. Dann wandert er allerdings in die Staatskasse. Will der Verbraucher sein Geld zurück, bleibt ihm voraussichtlich nur der Weg vor Gericht.
--- Ende Zitat ---

Dede1:
Ich hatte das so verstanden, für eine Gewinnabschöpfung durch den Staat gibt es keine Rechtfertigung, wenn ein gesetzeswidriger Preismissbrauch vor Gericht nachgewiesen ist.

RR-E-ft:
Das zu unrecht Erlangte kann nur einmal abgeschöpft werden, entweder vom Staat oder im Wege der Rückzahlungsklage.
Vorzugswürdig ist, dass das Geld an die zurück gelangt, die zuviel bezahlt haben, wenn sich diese feststellen lassen.
Lassen diese sich nicht feststellen und würde der Vorteil deshalb ohne Rückzahlungen  bei den Unternehmen verbleiben, dann sollte der Staat den Vorteil abschöpfen.
Das Geld landet in diesem Falle im Staatshaushalt.

Mit Sozialtarifen hat das nichts zu tun.

nomos:
So aber nicht:
Abschöpfung  in \"herausgehobener Stellung bei einer kommunalen Gesellschaft\"

redbluewitch:

--- Zitat ---Es sei denn man ist beschäftigt bei einem Energieversorger, oder ist sonstwie mit diesen Unternehmen verbunden
--- Ende Zitat ---

Forumspflege im Interesse des Arbeitgebers - immerhin sorgen die EVUs für neue Arbeitsplätze  :D

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