Energiepreis-Protest > Stadtwerke Schwetzingen
Fernwärme
jogie56:
Nachdem ich die Abschlagzahlungen für Fernwärme auf den Stand von 2007 gekürzt habe, da ich den Preiserhöhungen 2008 gem. § 315 BGB widersprochen habe, drohen die Stadtwerke mit Versorgungssperre. Antrag auf Einstweilige Verfügung wurde beim Amtsgericht eingereicht; man muß sich ja nicht alles gefallen lassen. n
jogie56:
Im Verfahren wegen einer Einstweiligen Verfügung gegen die Androhung der Versorgungssperre hat der Rechtsvertreter der Gegenseite die Androhung zurückgenommen.
taxman:
Hallo jogie,
such mal hier im Forum nach, aber Fernwärmekunden sind regelmäßig Sondervertragskunden glaube ich!
Also Anpassungsklausel ungültig usw. usw. !!
Es gibt schon einige Urteile zu Fernwärmeverträgen. Mache dich dort mal schlau !
Grüße aus Wiesloch
taxman
nomos:
Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 5. August 2009 Az 1 C 3533/08
Die Stadtwerke Ludwigsburg verklagten einen ihrer Fernwärme-Kunden auf Zahlung des einbehaltenen Betrages und die vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das Gericht urteilte, dass die Preisänderungsklausel unwirksam ist und somit kein Ansprüche auf Zahlung des erhöhten Betrages und der Anwaltskosten bestehen. Der Verbraucher wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Schäufele & Pohl vertreten.
jogie56:
Ich kürze nach wie vor die Fernwärmezahlungen. Außer Drohgebährden habe ich bisher keine Reaktion der Stadtwerke. Erstaunlich, dass sich hier in Schwetzingen niemand den Protesten anschließt und fleißig die überhöhten Preise bezahlt; von mir aus, wenn genügend Geld vorhanden ist.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln