Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Flüssiggastank außer Betrieb und Prüfung  (Gelesen 4164 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline none

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Flüssiggastank außer Betrieb und Prüfung
« am: 06. März 2008, 13:17:08 »
Hallo

Weiß nicht, ob ich hier überhaupt richtig gelandet bin - notfalls eben verschieben.

Folgendes Problem: Ich heize seit mehr als 2 Jahren nurmehr mit Holz. Zuvor hatte ich etwa 25 Jahre lang mit einer Flüssiggasanlage das Haus beheizt. Ein Tank steht bei mir im Garten. Dieser wurde in der Vergangenheit automatisch vom Betreiber geprüft mit dementsprechenden Kosten.

Seit nun 2 Jahren besitzt der Tank keine TÜV Genehmigung mehr (innere Prüfung wurde nicht veranlasst, wegen Umstellung auf Holz). Der Tank ist leer und dennoch werden mir die Kosten für die alle 2 Jahre anstehende Äußere Prüfung auferlegt.

Was kann ich tun? Die Heizanlage ist definitiv außer Betrieb und vom Schornstein abgeklemmt. Den Versorger habe ich bereits mehrfach informiert. Dieser bot mir nur an, für knapp 1000 Euro den Behälter abzuholen.

Was kann ich tun?

Grüße.

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Flüssiggastank außer Betrieb und Prüfung
« Antwort #1 am: 09. März 2008, 13:51:52 »
Vertag ist Vertrag. Ob sie den Tank nutzen oder ob dieser nur im Garten herumsteht, das ist zweitranging. Kündigen sie den Vertrag, dann trifft sie alles, was im Vertrag seinerzeit vereinbart wurde - sie zahlen dann die \"Spesen\".

Sie haben sicherlich einen Wartungsvertrag mit dieser Firma.
Wie kann es dann sein, dass sie seit Jahren keinen TÜV auf dem Tank haben.
Sie schreiben nur \".. innere Prüfung wurde nicht veranlaßt, wegen Umstellung auf Holz\". Was soll das bedeuten?  Der Tank ist doch nicht ihre Eigentum. Ob sie nun mit Holz heizen oder nicht, der Tank muss ok sein. Dei äußere PRüfung wurde aber doch veranlaßt. Wiese denn das?

Da sind einige Unstimmigkeiten. Sie sollten etwas mehr Infos liefern über den Vertrag etc.

H. Watzl

Offline Allgemein12

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Flüssiggastank außer Betrieb und Prüfung
« Antwort #2 am: 09. März 2008, 20:02:44 »
Hallo,

wenn man den Tank nicht mehr braucht, sollte man den Vertrag kündigen. Vorher macht es aber Sinn, sich seinen Vertrag noch einmal richtig durchzulesen. So alt wie Ihr Vertrag ist, steht eventuell nichts zu anfallenden Kosten bei Vertragsbeendigung drin. Bei meiner Kündigung wollte die Vertragsfirma anfänglich auch an die 600,00 € für Abpumpen und Abtransport. Da im Vertrag aber nur das Recht der Forderung der Herausgabe geregelt war, haben sie das Ding letzten Endes für mich kostenfrei abgeholt. Denen war dann nur noch das Restgas und der Tank wichtig. Man darf sich nur nicht von den Drohgebärden der Vertragsfirmen einschüchtern lassen. Unterm Strich bleibt: Vertrag kündigen und aller Sorgen ledig sein.

Mit freundlichen Grüßen
Allgemein12_Deutschland

Offline STWINGER

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Flüssiggastank außer Betrieb und Prüfung
« Antwort #3 am: 13. März 2008, 21:00:49 »
Urteile der Vergangenheit haben aufgezeigt das man für nicht erbrachte Dienstleistungen auch nicht bezahlen muss, wenn Die das berechnen müssen Die den Tank auch prüfen. Das ist Ihr gutes Recht.
Sollte es sich hierbei aber um die Firma Rheingas aus Brühl handeln so wäre ich an Ihrer Stelle sehr Vorsichtig.

lesen sie dazu einfach mal meinen Beitrag : So geht die Firma Rheingas mit Kunden um

Grüsse Stefan Winger

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz