@RR-E-ft
Original von RR-E-ft
Ob im Übrigen Preiserhöhungen überhaupt zulässig sind, richtet sich nach den Regelungen im Vertrag und den ggf. zu beachtenden Regelungen des AGB- Rechts (§§ 305 ff. BGB).
Das könnte man so verstehen, dass die §§ 305 ff. BGB bei den Regelungen im Vertrag keine Anwendung finden.
Zumindest wenn es sich bei dem Vertrag um ein Standardformular handelt, bin ich bisher davon ausgegangen, dass auch hier, so wie bei den AGB, die §§ 305 ff. BGB zur Anwendung kommen. Ich habe also nicht unterschieden zwischen einer Preisanpassungsklausel direkt im Vertrag oder einer Preisanpassungsklausel in den AGB.
Finden die §§ 305 ff. BGB auf eine Preisanpassungsklausel in einem standardisierten Vertragsformular keine Anwendung?
Danke und Gruss
eislud