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Autor Thema: Unwirksamkeit der Preiserhöhung bei Kündigung  (Gelesen 2289 mal)

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Offline mafi

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Unwirksamkeit der Preiserhöhung bei Kündigung
« am: 29. Februar 2008, 14:37:10 »
Nach Veröffentlichung einer Strom Preiserhöhung ab 01.01.2008 unseres bisherigen Versorgers haben wir den Anbieter ab 01.02.2008 gewechselt.
In der Abschlußrechnung des bisherigen Anbieters wird der Monat 01/2008 mit den neuen, erhöhten Preisen abgerechnet.

Muß nicht aufgrund einer Kündigung der Altvertrag zu den Altbedingungen zu Ende geführt werden?
Sprich die Kündigung hat die Unwirksamkeit der Erhöhung zur Folge.

Wie sieht das beim Gas aus?

mit freundlichen Grüßen

mafi

Offline RR-E-ft

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Unwirksamkeit der Preiserhöhung bei Kündigung
« Antwort #1 am: 29. Februar 2008, 14:46:58 »
@mafi

Nur für die Grundversorgung bestehen gesetzliche Regelungen, § 5 Abs. 3 StromGVV.

Ob im Übrigen Preiserhöhungen überhaupt zulässig sind, richtet sich nach den Regelungen im Vertrag und den ggf. zu beachtenden Regelungen des AGB- Rechts (§§ 305 ff. BGB).

Offline eislud

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Unwirksamkeit der Preiserhöhung bei Kündigung
« Antwort #2 am: 01. März 2008, 16:57:26 »
@RR-E-ft
Zitat
Original von RR-E-ft
Ob im Übrigen Preiserhöhungen überhaupt zulässig sind, richtet sich nach den Regelungen im Vertrag und den ggf. zu beachtenden Regelungen des AGB- Rechts (§§ 305 ff. BGB).
Das könnte man so verstehen, dass die §§ 305 ff. BGB bei den Regelungen im Vertrag keine Anwendung finden.

Zumindest wenn es sich bei dem Vertrag um ein Standardformular handelt, bin ich bisher davon ausgegangen, dass auch hier, so wie bei den AGB, die §§ 305 ff. BGB zur Anwendung kommen. Ich habe also nicht unterschieden zwischen einer Preisanpassungsklausel direkt im Vertrag oder einer Preisanpassungsklausel in den AGB.

Finden die §§ 305 ff. BGB auf eine Preisanpassungsklausel in einem standardisierten Vertragsformular keine Anwendung?

Danke und Gruss
eislud

 

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