Energiepreis-Protest > ZVO Energie
Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
AKW NEE:
@ HOL
Sie haben recht, der Ton Macht auch hier häufig die Musik. Denken Sie doch über den Begriff Nachhilfe nach und schreiben Sie dann , was Sie gemeint haben.
Gruß
gastrom:
--- Zitat ---Original von HOL, resp. Kampfzwerg
...der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde...
--- Ende Zitat ---
Also ich hab´s so verstanden:
HOL hat nur das kleine Wörtchen \"VON\" vor \"mir\" vergessen; und somit ist für mich klar, dass nicht ihm ein geringer Betrag geschuldet wird, sondern er dem EVU einen geringen Betrag schuldet.
Klingt zwar etwas wie \"Oberlehrer\", aber bestimmt ist es so und sollte zu keinen weiteren Misstönen führen. Oder? ;)
Grüße v. gastrom
Kampfzwerg:
Lieber HOL,
Sie befinden sich hier im Bereich des Versorgers NGW.
Da Sie die Hilfe von Evitel2004 und mein statement ganz offensichtlich nicht verstanden haben, helfe ich Ihnen aber gerne weiter:
Bitte plazieren Sie Ihren Beitrag \"Gaspreiserhöhung\" - und zukünftige - im Thread Ihres Versorgers.
Oder, in ganz dringenden Fällen wie z.B. bei einer angedrohten Versorgungssperre, wäre vielleicht auch das Forum \"ich brauche dringend Hilfe\" angebracht?!
Für die Verbesserung Ihrer Argumentation möchte ich Ihnen gerne das Studium der \"Grundsatzfragen\" - sofern im Zeitraum 2004/5 bis dato noch nicht geschehen - besonders empfehlen.
Insbesondere die darin mit \"Wichtig\" markierten Beiträge,
Sie können sie eigentlich kaum übersehen, sie stehen gleich am Anfang.
Hilfreich im Hinblick auf die drei Fragen wäre vielleicht auch ein Blick in die umfangreichen Statistiken auf der Homepage des BdEV:
http://www.bdev.de/
Da Sie, wie Sie selbst schrieben, Ihr zu zahlendes \"angemessenes Entgelt\" selbst ermittelt haben, falls ich Sie richtig verstanden haben sollte, ist Ihnen etwas gelungen, an dem viele unserer Mitstreiter schier verzweifeln.
In diesem Fall wären Ihre Zweifel am Erfolg Ihres Protests doch eigentlich unverständlich.
Andererseits scheint es allerdings, dass aus Ihren Beiträgen ein nicht unerheblicher Informationsmangel ersichtlich wird.
Vielleicht ist es aber auch nur ein unerhebliches Verständnisproblem!?
Dann sollte es mit einer umfangreichen Recherche - und danach mit etwas Hilfe - auch weitergehen ;)
DieAdmin:
Liebe Thread-Beteiligten.
aus dem NGW-Bereich ist nun HOL\'s Beitrag gelöscht.
Also was die ZVO angeht, bitte hier weiter diskutieren.
Regnerisch-stürmische Grüße aus dem Thüringer Wald
F.Schmidt:
Hallo HOL,
leider erst bin ich erst jetzt auf diese Seiten aufmerksam geworden und bin freudig erstaunt, daß doch noch mehr sich gegen den ZVO zur Wehr setzen.
Ich habe den Brief der ZVO bekommen, in dem von dem \"unabhängigen Wirtschaftprüfinstitut\" die Rede ist, das aber von der ZVO bezahlt wurde. Inwiefern man hier noch von Neutrlität sprechen kann ist mir ein Rätsel.
Nach Recherche im Internet werde ich mich gegen die \"Restforderung (+ Verzugszinsen !!!)\" und diese lapidare Begründung (Wirtschaftsprüfer) ebenfalls wehren. Außerdem gab es keine Aufschlüsselung der \"Restforderung\".
Den LN würde ich keinesfalls vertrauen. Das Blatt ist sowieso die reinste Schande und wahrscheinlich Sprachrohr der ZVO.
Noch warte ich auf eine Beratung durch die Verbraucherzentrale und werde dann per Scheiben auf die \"Restforderung\" reagieren.
Mich würde interessieren, ob es mehrere da draußen gibt, die sich das nicht gefallen lasseun und die ggf. bereits weitere Schritte eingeleitet haben!??
Viele Grüße in das Forum
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