Energiepreis-Protest > ZVO Energie

Eigene Berechnung nach Jahresrechnung

<< < (3/4) > >>

hebbi:
Es gibt noch mehr da draussen!

Näheres oer pn!

HG hebbi

HOL:
Hallo F. Schmidt,

ganz ruhig, Sie sind kein Einzelgänger, auch wenn der ZVO sich das sicher wünschen würde. Empfehle engen Kontakt mit der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein in Kiel aufzunehmen. Herr Thorsten Meinicke ist hier ein fachkundige Anwalt. Außerdem mögliche finanzielle Absicherung mit einem Energie-Schutzbrief über den Bund der Energieverbraucher.
Also weitermachen, es wird schon werden.

mfg

HOL

HOL:
um der Beckmesserei ein Ende zu bereiten:
\"der mir geschuldete Betrag !\"
hätte ich die monatlichen Abschlagszahlungen nicht entsprechend meinen Berechnungen gesenkt, würde mir der Versorger am Ende der Abrechnungsperiode einen Betrag schulden !

im übrigen, wem die Formolierung nicht gefällt,  sie ist einem Anlagemuster des Bundes der Energieverbraucher entnommen!

HOL

Kampfzwerg:
@HOL

ich wage gar nicht erst mir vorzustellen, was das Wort \"Beckmesserei\" bedeuten könnte.

 ?(
hhhmmm
Bedeutet das denn jetzt im Umkehrschluss:
da ich die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend meiner Berechnungen gesenkt habe, schulde ich meinem Versorger am Ende der Abrechnungsperiode einen Betrag?

Und wenn, was möchten Sie uns damit sagen?
Oder sollte ich Sie schon wieder missverstanden haben?

(Wahrscheinlich haben deswegen auch schon wieder so viele Mitstreiter geantwortet? ;))

Die Formulierung ist an sich sehr schön...
Und wenn Sie diese Formulierung einem Muster des BdEV entnommen haben, stellen Sie den Text doch einfach einmal als Original-Zitat hier ein.
Dann lassen wir Sie uns alle überzeugen.




@gastrom
 Sorry und viele Grüße:  ;) :P ;)

HOL:
kampfzwerg

sehr wohl !  wenn es nach dem Versorger geht :D

HOL

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln