Energiepreis-Protest > ZVO Energie
Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
HOL:
hallo lime, hallo kampfzwerg.
ich gehöre ebenfalls zu den sogenannten Gasrebellen. zahle seit der Jahresrechnung 2004/2005 nur den Bezugspreis von 09.2004.
Habe meinem Gasversorger,dem Zweckverband Ostholstein(ZVO Energie GmbH), unter Bezug auf BGB § 315 meinen Widerspruch mitgeteilt und die Jahresabrechnungen ab dato entsprechend nach meinem als angemessen ermitteltem Entgelt modifiziert. Die monatlichen Abschläge habe ich so gewählt, dass der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde. Diese Praxis ist von dem Versorger bis vor einigen Tagen auch so akzeptiert. Vor einigen Tagen erhielt ich nun völlig überraschend eine total diffuse Mahnung über angebliche Zahlungsrückstände aus Dezember 2007 und Januar 2008( in der teilweise auch Beträge für den Bezug von Wassergeld enthalten waren) mit der Androhung einer Versorgungssperre zum 11.03.2008. Parallel dazu erschien gestern in der hiesigen Tageszeitung( Lübecker Nachrichten/ Ausgabe Ostholstein) folgender Artikel: \"die Erdgastarife des ZVO sind rechtens\" hier wird berichtet, dass der ZVO sich von einer\" neutralen \" und \" unabhängigen \" Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Testat erstellen ließ, dass die Erhöhung der Gaspreise rechtens ist und nicht im Widerspruch zu dem § 315 BGB steht. Als Beispiel für eine höchsrichterliche Entscheidung wird hier auch das Urteil des BGH vom 13.06.2007 Akz. VIII ZR 36/06 angeführt. Ich habe mich gestern einmal ausführlich mit dem Text und Inhalt dieses Urteil beschäftigt und muß ehrlich gestehen, dass ich auch kaum noch Hoffnung habe, dass wir mit unserem Protest weiterhin Erfolg haben. Frage also, wie soll es weiter gehen ????
Gruß
HOL
[Edit Evitel2004 Beitrag aus Eigene Berechnung nach Jahresrechnung kopiert]
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Die monatlichen Abschläge habe ich so gewählt, dass der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde. Diese Praxis ist von dem Versorger bis vor einigen Tagen auch so akzeptiert....
.....wird hier auch das Urteil des BGH vom 13.06.2007 Akz. VIII ZR 36/06 angeführt. Ich habe mich gestern einmal ausführlich mit dem Text und Inhalt dieses Urteil beschäftigt und muß ehrlich gestehen, dass ich auch kaum noch Hoffnung habe, dass wir mit unserem Protest weiterhin Erfolg haben...
--- Ende Zitat ---
...der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde...
Wie bitte?
Dann, gestehe ich, habe ich auch wenig Hoffnung im Hinblick auf Ihren Protest.
HOL:
um in der Auseinandersetzung mit meinem Versorger bessere Argumente zu haben, bitte ich um nachgfolgende Auskunft:
1. gibt es ? Angaben über die Höhe der bundesweiten Protestzahler im Bereich der Erhöhung von Bezugskosten für Energie ?
2. .........? über den Anstieg der Beschaffungskosten für Gas im Zeitraum von 2004 - 2007?
3. ..........? über die Staffelung der Netzentgelte im gleichen Zeitraum ?
für jede Anrwort dankbar
HOL
hebbi:
Nicht die Nerven verlieren. Als erste Maßnahme empfehle ich einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen beim Amtgerichten Eutin. Das geht auch ohne Anwalt, entsprechende vorformulierte Schreiben gibt es bei der Verbraucherzentrale s-h.de. Wenn Sie nähere Infos möchten, wie ich mich verhalten habe, senden Sie mir eine privat Nachricht.
HOL:
Lieber Kampfzwerg !
Ihre Kommentare mögen Ihnen zwar sehr witzig erscheinen, sind aber leider wenig hilfreich in Bezug auf das Problem. Falls Sie etwas nicht verstanden haben gebe ich Ihnen gerne Nachhilfe.
mit freundlichen Gruß
HOL
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