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Autor Thema: Gilt bei Tarifwechsel der zu dieser Zeit gültige Gaspreis als anerkannt?  (Gelesen 3269 mal)

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Offline elektron

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Wir haben in den vergangenen Jahren bei jeder Gaspreiserhöhung stets treu Widerspruch gegen die Preise (nicht nur die Erhöhungen!) unseres Versorgers (mit Verweis auf den berühmten \"Billigkeitsparagraphen\" § 315 BGB) eingelegt und bezahlen derzeit auch nur einen selbst ermittelten Preis auf der Basis der 2004er Preise.

Allerdings haben wir Anfang 2006 den Tarif gewechselt: Nach unserem Einzug in eine neue Wohung hatte uns der Versorger ungefragt als Sondervertragskunde eingeordnet, was wir zunächst widerspruchslos hinnahmen. Erst Anfang 2006 stellten wir fest, dass wir als Grundversorgungskunde deutlich günstiger fahren würden. Der Versorger hatte den Wechsel akzeptiert und auch bei der Jahresabrechnung 2006 (für den Zeitraum 05/2005-04/2006) bereits den \"Basic\"-Tarif zugrunde gelegt (was wir damals als Entgegenkommen werteten ...).

Was ich mich nun frage: Haben wir mit diesem Wechsel auch die damals geltenden Preise des Versorgers akzeptiert, so dass ein Widerspruch gegen diese und die vorangehenden von vorneherein sinnlos ist? Können wir uns also nur noch gegen die Preiserhöhungen seit dem Vertragswechsel wehren?

Erwähnt sei, dass es zum Zeitpunkt des Wechsels noch keinen konkurrierenden Anbieter gab, zu dem man hätte wechseln können.

economo

 

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