@eislud:
Also, Sondervertragskunde bin ich, wenn ich das vor ein paar Monaten so geschrieben habe
Soll/kann ich denn jetzt der aktuellen Preiserhöhung widersprechen, und den Widerspruch gegen die Preissenkung nachträglich da einfach mit reinpacken?
In meiner Jahresabrechnung Juli 2007 (die kam nach der Preissenkung) hatte ich wie folgt geschrieben:
\"Wie in unseren vorangegangenen Schreiben dargestellt halten wir die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der Energiepreise zum 01.10.2006 (wie auch den Erhöhungen zum 01.01.2006 und zum 01.10.2005) für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufen uns auf deren Unverbindlichkeit.
Aus vorgenannten Gründen haben wir die von Ihnen erstellte Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend überarbeitet und eine angepasste Verrechnung bzw. Abschläge ermittelt.
...
Wir rügen auch die alten Preise als unbillig und behalten uns vor, auch deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.\"
Eternity313