Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon  (Gelesen 13451 mal)

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Offline T. Schlagowski

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« am: 18. Februar 2008, 09:32:54 »
Ein Hamburger e.on Kunde fragte bei uns (Bund der Energieverbraucher Hamburg) an, ob wir auch ihm Hilfestellung beim Gaspreis-Protest gewähren können. Spontan haben wir zugesagt.

Der Punkt ist aber, dass es sich diesmal nicht um e.on Hanse in Quickborn, sondern um e.on Avacon in Helmstedt handelt (die Immobilie befindet sich in Visselhövede).

In Anbetracht des laufenden Musterverfahrens vor dem Hamburger Landgericht kann sich ein Hamburger Gaspreis-Protestler fast sicher sein, dass er nicht von e.on Hanse mit einer individuellen Klage überzogen wird, wenn er seine Zahlungen kürzt. Und selbst wenn, hätte er die Verbraucherzentrale Hamburg und den Bund der Energieverbraucher als mächtige und kompetente Partner an seiner Seite, stünde quasi unter ihrem Schutz.

Anders bei Avacon. Vielleicht werden die im worst case erst recht ein Exempel statuieren, solche Protestbewegungen gleich im Keime ersticken wollen und verklagen diesen Kunden kurzerhand zur Zahlung.

Und wer steht dann an seiner Seite?

Können wir dem Kunden guten Gewissens empfehlen, den bereits vorbereiteten §315-Widerspruch (samt Rechnungs- und Abschlagskürzung) an e.on Avacon zu senden, ohne dass er einem unnötig hohen, persönlichen Prozesskosten-Risiko ausgesetzt wäre? Wenn ich hier die bisherigen Beiträge zu Avacon querlese, habe ich den Eindruck, dass die deutlich „schärfer“ im Markt agieren. Was können wir also dem Kunden konkret sagen?

Gibt es in dieser Region schon eine aktive Gruppe des Bundes der Energieverbraucher, die bereits Erfahrungen mit e.on Avacon sammeln konnte und an die sich der Kunde wenden kann?

Welche konkrete Unterstützung kann die zuständige Verbraucherzentrale Hannover leisten?

Gibt es bereits schon laufende (Muster-)verfahren gegen e.on Avacon Helmstedt?

Gibt es entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte, die schon mit Mandaten gegen Avacon betraut wurden, an die sich der Kunde wenden könnte (auch wegen Energie-Schutzbrief)?

Gerade das erste Antwortschreiben von e.on Avacon mit seiner unverhohlenen Ankündigung, die Gelder notfalls gerichtlich einzutreiben, erfordert eine klare Antwort.

Vielen Dank für Eure Hilfe. :)

Thomas Schlagowski
Regionalbeauftragter
Landesgruppe Hamburg im Bund der Energieverbraucher

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Gruppe_Hamburg/site__1596/

Offline Thomas S.

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #1 am: 18. Februar 2008, 11:01:45 »
Ja, wie soll man denn diese zentrale Frage nach dem PROZEßRISIKO beantworten?? Diese Frage treibt wohl jeden von uns ganz individuell um.

Natürlich gibt es Versorger, die eine harte Linie fahren. Avacon scheint dazu zu gehören. So kann der Versorger natürlich immer mit RECHTSWIDRIGEN oder falschen Argumenten versuchen, den Kunden einzuschüchtern.

Na und? Selbst Sperrandrohungen sind heute recht schnell vom Tisch, wenn man den Einspruch richtig erhoben hat (§307 ?? oder §315 ??) und das zuständige Kartellamt einschaltet... ...was können die Versorger sonst tun?

GENERELL würde ich bei ALLEN Versorgern von einem hohen Prozeßrisiko ausgehen. Und zu allem Überfluß auch noch von einer recht hohen Abhängigkeit einer möglichen Entscheidung in die eine oder andere Richtung, je nach dem, an welches Gericht man gelangt - bis in die höchsten Instanzen, falls eine Revision zugelassen wird.

Diese Risiken kann man nicht VORHER einschätzen.

Und trotzdem: Rechtschutzversicherung vorhanden und / oder dem Prozeßkostenfond beitreten und dann erst recht gegen Avacon Einspruch erheben. Auch denen kann und muß der Hammer gezeigt werden.

Es kommt letztlich darauf an, wie die eigene Strategie aufgebaut ist und was dann vor Gericht abläuft. Und ohne Aufwand keinen Nutzen!

Offline RR-E-ft

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #2 am: 18. Februar 2008, 12:13:15 »
Das Prozesskostenrisko hängt nur von der Höhe der streitigen Hauptforderung ab und von sonst gar nichts, insbesondere nicht davon, wer der Versorger ist.

Siehste hier.

Die Frage nach dem Prozesskostenrisiko lässt sich also für jeden Fall beantworten, wenn man die Höhe der Kürzungen der Hauptforderungen kennt.

Wer nur wenig gekürzt hat, trägt ein vergleichsweise höheres Risiko (in Bezug auf die streitige Hauptforderung) als jemand der viel gekürzt hat. Das folgt aus der Kostendegression bei Gerichts- und Anwaltskosten.

Wer nur um einen 1 € gekürzt hat, für den fällt das Prozesskostenrisiko im Verhältnis zu diesem streitigen Betrag von 1 € besonders hoch aus.

@T.Schlagowski

Vom Bund der Energieverbraucher gibt es die Angebote \"Energieschutzbrief\" und \"Prozesskostenfonds\".
Beide sind umfangreich erläutert.

Offline Thomas S.

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #3 am: 18. Februar 2008, 15:23:43 »
@RR-E-ft

Das ist \"im Verhältnis\" so zwar richtig, aber beim Klienten wird der Prozeßkostenwert trotzdem bis zur einsetzenden Verjährung und von Instanz zu Instanz immer höher und damit ggf. untragbar, wenn auch kalkulierbar.

Auch hier gilt: ich kaufe nicht jedes Sonderangebot zu mindestens 1000 Stück, weil ich dadurch am meisten spare.  ;)

Deshalb bleibt es bei der klaren Aussage: auch einen Prozeß (und den Anwalt  ;) ) muß man sich leisten können.

Offline Christian Guhl

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #4 am: 18. Februar 2008, 18:10:05 »
@Thomas S.
Bei Avacon ist nichts anders, als bei anderen Versorgern. Höchstens, das es hier ein wenig unplanmässiger und langsamer läuft. So werden Schreiben mit Hinweis auf das BGH-Urteil vom 13.06.07 erst seit kurzer Zeit verschickt.Andere waren da schneller.Unplanmässig insofern, dass bei Avacon oftmals die Rechte nicht weiss, was die Linke tut. Immer wieder kommen Sperrandrohungen, die jedoch nach kurzem Hinweis auf die Rechtslage mit der Entschuldigung \"Computerfehler\" wieder zurückgenommen werden. Alles in allem ein recht pflegeleichter Versorger. Protestgruppen gibt es in Lüneburg (Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg, IGEL) und in Lüchow-Dannenberg (Energieverbraucher Wendland). IGEL hat eine Homepage. http://www.igel-lueneburg.de/
Eine Klage gegen Avacon läuft seit Dez.2006.Es klagen 54 Kunden im Tarif \"Erdgas Classic\". Widerständler dürften es in Lüchow-Dannenberg und Lüneburg schätzungsweise 500 sein.
Eine individuelle Klage halte ich für wenig wahrscheinlich. Die Drohung mit gerichtlicher Eintreibung der Forderung kommt mit schöner Regelmässigkeit so ca. alle 4 Wochen.

Offline Bors

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #5 am: 04. März 2008, 20:57:18 »
Also ich kürze seit September 2006 die Abschlagszahlungen für Gas. Wir haben uns damals auf § 315 BGB berufen. Von der Avacon folgte ein Schreiben in dem die angebliche Kalkulation dargelegt wurde, allerdings so lückenhaft dass niemand das als Offenlegung der Kalkulation bezeichnen würde. Seitdem kommt fast jeden Monat eine Mahnung. Die Avacon droht jedesmal damit, dass nach Ablauf der in der Mahnung angegebenen Zahlungsfrist ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Das wiederholt sich jetzt jeden Monat - meiner Meinung nach soll damit nur Einschüchterung betrieben werden. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die Avacon einen Mahnbescheid beantragen wird, da es bei einem Bestreiten der Forderung wohl zum Prozess kommen würde, in dem dann wohl wahrscheinlich die Kalkulation offen gelegt werden müsste.

Ein Bekannter (auch Kunde der Avacon) geht diesen Weg (§315 BGB --> Kürzung der Abschläge) bereits seit drei Jahren. Auch hier passiert bisher nichts....

Wer noch Erfahrungen mit der Avacon in diesem Bereich hat - für weitere Infos wäre ich sehr dankbar.

Offline T. Schlagowski

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #6 am: 18. März 2008, 21:24:30 »
Zunächst möchte ich jedem Einzelnen von Euch für die interessanten Beiträge danken, die uns letztlich eine Entscheidung doch relativ leicht gemacht haben.

Ich habe übrigens nicht nach einer KOSTENBERECHNUNG, sondern nach einem RISIKO gefragt. Selbstverständlich bleibt es dabei, dass dies je nach Region und Mentalität des Versorgers unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Fasst man nun zusammen, ergibt sich das folgende Szenario:

1. Es bestehen bereits lokale Gruppen, die aktiv gegen e.on Avacon vorgehen.

2. Desweiteren erhielten wir (auf gesonderte Anfrage) von Frau Karin Goldbeck (Verbraucherzentrale Niedersachsen) eine Fülle von wichtigen Detailinformationen, Empfehlungen und Links zum Thema e.on Avacon, die insgesamt nur als eindeutig ermutigend gewertet werden können.*

3. Bis heute ist kein einziger Widerspruchs-Kunde von e.on Avacon auf Zahlung verklagt worden (trotz offensichtlich vieler Drohungen).

4. Es läuft bereits, vergleichbar mit Hamburg, ein Musterverfahren gegen e.on Avacon.

5. Für den Fall aller Fälle können wir auf eine erfahrene Rechtsanwältin zurückgreifen.


Der von mir betreute Gaskunde wird sich nun also auch in den Reigen der Avacon-Widersprecher einreihen, hat bereits seinen Einwand nach §315 BGB schriftlich vorgetragen sowie die Jahresabrechnung und seine laufenden Abschläge mit sofortiger Wirkung deutlich gekürzt. Bisher hat e.on Avacon allerdings noch nicht reagiert.
Was immer da nun kommen mag, wir werden dem Ganzen mit großer Gelassenheit entgegensehen. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
 
Die hinlänglich bekannten Instrumente \"Prozesskosten-Fonds\" und \"Energie-Schutzbrief\" werden übrigens selbstverständlich entsprechend genutzt.


Thomas  :)

* Wenn mir das Einverständnis von Frau Goldbeck vorliegt, würde ich auch gerne mal ihren Text hier einstellen.

Offline Roger

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #7 am: 18. März 2008, 23:16:25 »
Ich habe enorme Probleme mit E.ON Avacon.
Ich verweise Sie auf meine Beiträge.
Vielleicht haben Sie einen Rat !!!!
Meine Existenz ist durch E.ON bedroht !!!!

Vielen Dank !
Roger

Offline Opa Ete

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #8 am: 19. März 2008, 11:41:26 »
Das stimmt nicht! Ich bin von EON-Avacon verklagt wurden, weil ich seit 2004 die Gasrechnungen mit dem Billigkeitseinwand gekürzt habe. Siehe Beitrag \"Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten\".

Offline AKW NEE

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #9 am: 19. März 2008, 12:21:10 »
@ Opa Ete

Was ist aus dem Mahnbescheid geworden? Wie ist der Stand der Dinge, wenn Sie dem Mahnbescheid im Januar widersprochen haben?
Es müsste doch eigentlich schon eine Reaktion der Avacon erfolgt sein.
Gruß

Offline T. Schlagowski

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #10 am: 19. März 2008, 20:14:10 »
Ich habe gerade den zitierten Thread von \"Opa Ete\" gelesen und bin etwas besorgt.

Ohne jetzt von Hamburg aus kluge Ratschläge erteilen zu wollen (dazu kenne ich ja auch gar nicht die hiesige Situation), werfe ich trotzdem mal ganz spontan ein paar allererste Gedanken in den Ring.

Diese neue Avacon Strategie erfordert doch jetzt eine konzertierte, klare Antwort. Alle lokalen Aktivitäten sollten nun an EINER Stelle gebündelt und koordiniert werden, oder sehe ich das falsch?

Wer ist der zentrale Ansprechpartner in Sachen e.on Avacon, bei wem laufen ALLE Informationen zusammen; wer stimmt die gemeinsamen Aktivitäten ab?

Würde es nicht auch Sinn machen, dass über diesen Koordinator der Bund der Energieverbraucher und die Verbraucherzentrale Niedersachsen als starke Partner mit ins Boot genommen werden sollen?

Und wäre es nicht gut, dass Ihr Euch dann von EINEM erfahrenen Anwalt (oder einer Anwältin) beraten lasst?

Auch die Medienarbeit könnte dann koordiniert werden, z.B. ZDF Frontal (ich kann auf Wunsch einen Kontakt vermitteln), die warten teilweise auf solche Stories.

Wichtig wäre doch, dass statt vieler Einzelaktionen jetzt alle Avacon-Kunden gemeinsam stark und kompetent agieren.

Liebe Freunde, seht meine Zeilen bitte ausschließlich konstruktiv; ich wünsche Euch jedenfalls viel Erfolg.


Thomas  :)

Offline Opa Ete

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #11 am: 20. März 2008, 11:20:13 »
Noch ist nach meinem Widerspruch garnichts passiert. Habe noch keine Post vom Gericht erhalten. Werde das Forum natürlich sofort unterrichten, falls es Neuigkeiten gibt.

Liebe Grüße Opa Ete

Offline Roli1964

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #12 am: 20. März 2008, 12:29:24 »
Vielleicht sollte man sch doch mal persönlich beschnuppern, um einen Eindruck zu bekommen, was man zusammen ausrichten kann.

Ich wäre dabei.

Offline T. Schlagowski

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #13 am: 23. März 2008, 16:40:51 »
Gute Idee!

Wie wäre es mit folgendem Vorschlag:

Einer von Euch (z.B. Christian Guhl) organisiert ein erstes Treffen, z.B.  in einem gemütlichen Gasthof, der für die meisten möglichst zentral liegt.

Ihr bestimmt dort u.a. einen \"Koordinator\", bei dem fortan alle Informationen zusammen laufen.

Sollte es für diese Aufgabe mehrere Kandidaten aus Eurem Kreise geben, so legt jeder in einer kurzen Vorstellung (z.B. jeder max. 5 Minuten) dar, wie er diese Aufgabe konkret anpacken wird.

Es sollte jemand sein, bei dem nicht nur eine ergebnisorientierte Strategie und Konzeption erkennbar ist, sondern der Leute dafür auch begeistern kann. Fallt aber bitte nicht auf irgendwelche \"Selbstdarsteller\" herein, denen es in Wirklichkeit gar nicht um die eigentliche Sache geht.

Da kann nur etwas Gutes dabei herauskommen; Ihr werdet von da an mit einer mächtigen Stimme sprechen und stark sein!

Viel Erfolg!

Thomas  :)



Uuuupps: 8o

Sorry, ich sehe gerade, dass in dem \"Stammtisch-Thread\" Christian Guhl fast zeitgleich schon alles genau in diese Richtung andiskutiert hat. Super! =) =)

Dann hat sich eigentlich mein Beitrag erledigt; ich lasse ihn aber trotzdem noch stehen.

Offline T. Schlagowski

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Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
« Antwort #14 am: 08. April 2008, 20:16:05 »
Nachdem der von mir betreute Hamburger e.on Avacon Kunde schon am 14. Februar seinen Widerspruch nach §315 BGB vorgetragen, die letzte Jahresabrechnung auf Basis der zuletzt noch widerspruchslos gezahlten Preise gekürzt und die Abschlagsraten nunmehr deutlich reduziert hat, hat Avacon ihm heute ein GERICHTLICHES MAHNVERFAHREN angedroht, ohne dabei übrigens auch nur mit einem Wort auf seinen Widerspruch einzugehen.
Des Weiteren wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht, dass die dabei entstehenden Kosten zu seinen Lasten gehen werden.

Euch sind sicherlich solche Standard-Drohschreiben bekannt. Wie reagiert man nun am besten darauf? Wie ist bisher NACH solchen Drohbriefen von Avacon gegen Euch weiter vorgegangen worden? Oder blieb es nur bei leeren Drohungen? Ist überhaupt von Avacon je wirklich mal so ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet worden (lt. VZ Niedersachsen ja bisher nicht)?

Gibt es hierzu vielleicht schon eine Musterantwort, entweder von der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder von Eurer (neuen) Gruppe?

Oder sollte man nur einen kurzen Zweizeiler schicken, mit dem man den Empfang bestätigt und sich erneut auf sein Widerspruchsschreiben bezieht, nachdem ja die Forderungen grundsätzlich nicht fällig sind, solange deren Billigkeit nicht nachgewiesen wurde und daher Mahnungen jeder Grundlage entbehren?

Danke und freundliche Grüße

Thomas Schlagowski  :)
Landesgruppe Hamburg

 

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