Ein Hamburger e.on Kunde fragte bei uns (Bund der Energieverbraucher Hamburg) an, ob wir auch ihm Hilfestellung beim Gaspreis-Protest gewähren können. Spontan haben wir zugesagt.
Der Punkt ist aber, dass es sich diesmal nicht um e.on Hanse in Quickborn, sondern um
e.on Avacon in Helmstedt handelt (die Immobilie befindet sich in Visselhövede).
In Anbetracht des laufenden Musterverfahrens vor dem Hamburger Landgericht kann sich ein Hamburger Gaspreis-Protestler fast sicher sein, dass er nicht von e.on Hanse mit einer individuellen Klage überzogen wird, wenn er seine Zahlungen kürzt. Und selbst wenn, hätte er die Verbraucherzentrale Hamburg und den Bund der Energieverbraucher als mächtige und kompetente Partner an seiner Seite, stünde quasi unter ihrem Schutz.
Anders bei Avacon. Vielleicht werden die im worst case erst recht ein Exempel statuieren, solche Protestbewegungen gleich im Keime ersticken wollen und
verklagen diesen Kunden kurzerhand zur Zahlung.
Und wer steht dann an seiner Seite?
Können wir dem Kunden guten Gewissens empfehlen, den bereits vorbereiteten §315-Widerspruch (samt Rechnungs- und Abschlagskürzung) an e.on Avacon zu senden, ohne dass er einem unnötig hohen, persönlichen Prozesskosten-Risiko ausgesetzt wäre? Wenn ich hier die bisherigen Beiträge zu Avacon querlese, habe ich den Eindruck, dass die deutlich „schärfer“ im Markt agieren. Was können wir also dem Kunden konkret sagen?
Gibt es in dieser Region schon eine aktive Gruppe des Bundes der Energieverbraucher, die bereits Erfahrungen mit e.on Avacon sammeln konnte und an die sich der Kunde wenden kann?
Welche konkrete Unterstützung kann die zuständige Verbraucherzentrale Hannover leisten?
Gibt es bereits schon laufende (Muster-)verfahren gegen e.on Avacon Helmstedt?
Gibt es entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte, die schon mit Mandaten gegen Avacon betraut wurden, an die sich der Kunde wenden könnte (auch wegen Energie-Schutzbrief)?
Gerade das erste Antwortschreiben von e.on Avacon mit seiner unverhohlenen Ankündigung, die Gelder notfalls gerichtlich einzutreiben, erfordert eine klare Antwort.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Thomas Schlagowski
Regionalbeauftragter
Landesgruppe Hamburg im Bund der Energieverbraucher
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Gruppe_Hamburg/site__1596/