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Autor Thema: Abgaben nach dem EEG  (Gelesen 2305 mal)

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Offline Christian Guhl

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Abgaben nach dem EEG
« am: 15. Februar 2008, 18:00:03 »
Bisher war ich der Meinung, dass der VDN die Abgaben nach dem EEG für das
ganze Jahr im Voraus prognostiziert. Jetzt habe ich eine Abrechnung gesehen, in der die EEG-Abgaben vierteljährlich \"angepaßt\" wurden. Natürlich nach oben. Im Dezember 2007 machten sie einen Sprung von 0,72 ct/kwh auf 0,97 ct/kwh !
Kann mir jemand sagen, ob man diese Steigerung irgendwo nachprüfen kann ?

Offline kwade

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Abgaben nach dem EEG
« Antwort #1 am: 20. Februar 2008, 18:00:42 »
Hallo Herr Guhl,
zu Ihren Beitrag \"Angaben nach dem EEG\" möchte ich mitteilen, dass mir
die Avacon am 22.11.2007 mitteilte: \"der Wert für das EEG liegt bei 0,99 ct
je kwh und für KWK bei 0,289 ct je kwh\". Sind diese Werte beianderen
Versorgungsunternehmen etwa höher oder niedriger?
Na, ich habe die Beträge aus meiner Rechnung abgesetzt und werde
diese nach Gesamtabrechnung der Versorgungsunternehmen und Auf-
forderung zahlen.
M. f. G. Wolter

Offline Wasserwaage

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Abgaben nach dem EEG
« Antwort #2 am: 22. Februar 2008, 15:26:50 »
@ Christian Guhl

der VDN prognostiziert die EEG-Quoten und Sätze sowohl jährlich, als auch vierteljährlich und monatlich. Zur Abrechnung bei den Versorgungsunternehmen kommen die Daten der monatlichen Prognose die dann nachträglich mit den Endwerten der Jahresabrechnung nach Erteilung aller Wirtschaftsprüfertestate verrechnet werden und diese Verrechnung zu Ausgleichslieferungen und Zahlungen führt.

Komisch finde ich die Angabe Ihrerseits, dass die EEG-Abgabe einen Sprung von 0,72 ct/kWh auf 0,97 ct/kWh macht. diese angaben kommen wohl kaum vom vdn. denn dieser veröffentlicht nur die quote und den satz aus dem sich dann für die energieversorgungsunternehmen die \"eeg-abgabe\" errechnet die sie an ihre kunden weitergeben.

@ kwade

es gibt keine einheitliche berechnungsmethode bei der so genannten \"eeg-abgabe oder eeg-umlage\".

viele versorgungsunternehmen wenden sicherlich die vom vdew vorgeschlagene methode an, so dass die \"abgabe\" bei vielen unternehmen einheitlich ist. es gibt allerdings keine wirklich festgelegte vorgeschriebene methode. sie sollten ihr versorgungsunternehmen befragen wie dieses die eeg-umlage berechnet. nur dann könnte man evtl. auch den anstieg verifizieren.

grundsätzlich gilt: (eeg-satz minus vermiedene beschaffungskosten) mal eeg-quote = eeg-umlage

das problem ist die bewertung der vermiedenen beschaffungskosten. hier gibt es keine einheitliche berechnungsmethode.



die daten zum eeg gibts mittlerweile übrigens beim bdew (nachfolger von vdn, vdew usw.)
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

 

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