Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %

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svenbianca:
@ gazpromi

warum haben Sie zwischenzeitlich nicht mit Zählerständen den Abschlag überprüfen lassen, damit Sie nicht so viel überzahlen? Soll der Versorger im Vorfeld genau wissen, was ein neuer Kunde verbraucht? Vielleicht sollte die ein paar Wahrsager beschäftigen? Spaß beiseite, Abschläge kann man jederzeit überprüfen lassen, ob Sie in den Höhe angemessen sind. Also einfach zwischendurch mal anrufen und Zählerstände durchgeben, dann ist man immer gut informiert.

userD0010:
- GAZPROMI
Zunächst einmal gilt es, sich die Energiepreise in der Jahresrechnung genau anzusehen. Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.
Da dann vermutlich mit den Abschlagzahlungen eine recht üppige Überzahlung erfolgt ist, verrechnet man diese mit den künftigen Abschlagzahlungen und kündigt den noch übriggebliebenen Restgetrag, geteilt durch 11 MOnatszahlungen als Überweisung an den Energielieferanten an. Wohlgemerkt, als Überweisung !
Die von einigen Energieversorgern als auf gesetzlicher Grundlage basierende Abschlagzahlung ist schlichtweg unwahr.
Die Festlegung und Höhe der Abschlagzahlungen  ist eine Kann-Bestimmung aus einer sog. Verordnung. Wir Energieverbraucher sind aber nicht das Kreditinstitut für die Energiekonzerne, d.h. wir zahlen bereitwillig einen zumutbaren Abschlag.
Wir alle wissen doch nicht im Voraus, wie kalt oder warm das Jahr wird, ob wir wenig oder viel heizen (müssen), ob wir öfter das Licht einschalten oder nicht und es ist ja schließlich nicht sicher, dass bzw. ob wir im bevorstehenden Abrechnungszeitraum genau so viel oder wenig an Energie verbrauchen.
Dies lässt sich halt erst am Ende des Verbrauchszeitraums feststellen.
Dringend rate ich dazu, sich jeweils am Monatsende die Zählerstände zu notieren. Nicht ungern geschieht eine Preiserhöhung, nachdem im Monat vor dieser der Energieverbrauch in einer Ferndiagnose relativ gering angesetzt wird, damit man in den Folgemonaten von der Preiserhöhung ein wenig mehr profitieren kann.
Mir und einigen meiner Mitstreiter geschehen, als unser Energielieferant meinte, dass wir alle im Monat Juli kein Gas verbraucht hätten, obwohl wir alle anwesend waren und uns trotz des behaupteten Nichtverbrauches von Gas durch Duschen mit erwärmtem Wasser aus unserer Anlage täglich gereinigt haben.
Auffällig war nur, dass der Energiepreis im August \"leicht\" angehoben wurde.
Ich hab meinen Energieversorger um Auskunft und Stellungnahme gebeten und insgesamt sämtliche Zwischendurch-Zählerstände und die damit verbundenen Berechnungen als bewusste Benachteiligung (vorsichtig ausgedrückt) dargestellt.
Wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man sich über eine der Antworten vor Lachen aus dem Fenster stürzen.
Da behauptete man u.a., dass man den Gasverbrauch nach dem Wetterdient des hiesigen Flughafens ermitteln würde und wenn die Temperatur im Juli über 15 Grad gewesen sei, wäre halt kein Gas verbraucht worden.
Da wir geduscht haben, stanken wir auch im Juli nicht, aber die Ausreden haben uns allen gestunken.
Ich könnte noch mehr Highlights hier einstellen, aber einige davon lassen sich schwer vermitteln, wenn sie aus dem Zusammenhang dargestellt werden.

Wasserwaage:
@ h.terbeck

\"Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.\"

was für ein als billig festgelegter energiepreis?! wollen sie den etwa selbst festlegen?! wenn sie was verkehrt machen können, dann das... aber wahrscheinlich ist es für sie doch kein problem, sie können ja auch so gut mit grenzübergangspreisen und dollarkursen jonglieren...

\"Da behauptete man u.a., dass man den Gasverbrauch nach dem Wetterdient des hiesigen Flughafens ermitteln würde und wenn die Temperatur im Juli über 15 Grad gewesen sei, wäre halt kein Gas verbraucht worden.\"

ich fall auch bald vor lachen aus dem fenster.... wie soll der versorger die verbräuche denn sonst schätzen?! die ermittlung nach gradtagszahlen bei dem die 15 grad-grenze angewendet wird entspricht den regeln der technik, wird einheitlich angewandt und ist in fällen wie z.b. der heizkostenabrechnung sogar gesetzlich verordnet.
und wie wär es wenn sie dem versorger einfach ihre zählerstände mitteilen? dann hat er auch ne chance diese zu berücksichtigen. hinterher ist jeder schlauer.

Gazpromi:
@ svenbianca

weil ich nicht nur hier im forum, sondern auch im Rahmen der Versorgerverträge ein Grünschnabel bin. Ist meine erste Wohnung.... Aber man lernt ja täglich dazu!


@ h.terbeck

wie hat denn ein unbilligkeitseinwand auszusehen?

Und: vielen Dank für die bisherigen, sehr ausführlichen Infos!!


gruß
gaz-promoter

userD0010:
MARTEN
\"Die hohen Gewinne bleiben dabei in der Konzernfamilie.\"

Und heute erhielt ich dafür die Begründung zu einem angeblich von mir am 15.11.2007 geschriebenen Brief, der mir aber nicht bekannt ist.
Man schreibt mir:
\"Die Gewinne der RWE AG spiegelt das finanzielle Ergebnis eines internationalen Konzerns mit einer Vielzahl von Geschäftsfeldern und rund 100.000 Mitarbeitern wider. Wie jedes andere Unternehmen agiert auch die RWE AG nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten -Gewinne sind dabei unverzichtbar. Dies dient nicht nur dem Zweck eines jeden Unternehmens, sondern ist auch unabdingbar, um im Wettbewerb bestehen zu können.\"

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