Energiepreis-Protest > Stadtwerke Langenfeld

Aufrechnung/Verrechnung

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ludwika:
@bjo und Thomas S.

Mein Problem stellt sich glaube ich noch etwas anders dar. Mein Verbrauch ist ja nicht gesunken, sondern gestiegen. Ich hatte im Jahr 2006 ein Guthaben, für 2007 muss ich ordentlich nachzahlen.

Mein Versorger hat mir (das von ihm errechnete) Guthaben mit auf die (wirklich) gezahlten Abschläge hinzugerechnet, da er es nach meinem Widerspruch nicht ausgezahlt hatte. Das von mir berechnete höhere Guthaben (entspricht den von mir einbehaltenen Abschlägen) findet dabei keine Berücksichtigung. D.h. im Prinzip fordern sie jetzt logischerweise die Differenz mit der Abrechnung nach, die ich letztes Jahr aus ihrer Sicht zuwenig gezahlt habe. Hat mir also nichts genützt, wenn ich jetzt nicht so tun darf, als hätte ich die ganzen Monate regulär gezahlt. Aber ich weiß eben nicht, ob ich das darf oder ob ich dann Probleme kriegen könnte! Inkonsequent wäre es ja schon von mir, wenn ich die Berechnung des Versorgers (geleistete Abschläge plus nicht ausgezahltes Guthaben) einfach so hinnehmen würde und mir die von mir ausgerechnete Differenz abschminke.

Was meint ihr, was ich jetzt als von mir geleistete Zahlung ansehen soll:
wirklich geleistete Abschläge
minus vom Versorger einbehaltenes Guthaben
plus von mir einbehaltene Abschläge
- oder wie?

HILFE! Ich muss ehrlich sagen, dass ich schon jetzt keinen Durchblick mehr habe. Und es ist erst das erste Folgejahr meines Widerspruchs...

Thomas S.:
@ludwika

Ja, wie soll ich\'s sagen...  ;)

Ohne natürlich RECHTSVERBINDLICH was sagen zu können: eigentlich ist es völlig unerheblich, wie ein Versorger was hinzu- oder abrechnet.

Wichtig ist, daß man selbst den Überblick behält. Und jede Hauptabrechnung glatt stellt - nach den eigenen Berechnungen, versteht sich. Wobei eine Nachzahlung immer der beste Fall ist. Es geht immer nur um einen in sich geschlossenen Abrechnungszeitraum, i.d.R. ein mal jährlich zur Hauptabrechnung halt.

Selbstverständlich wird ein Versorger den Saldo weiter vortragen, was aber ohne Belang ist. Wenn er nicht klagt, verjährt der Anspruch, egal wie oft er in den Raum ruft, daß noch was offen ist.

Also sauber jedes Jahr eine eigene Rechnung nur für dieses EINE JAHR aufmachen, nur das notwendigste freiwillig rausrücken, Geld für alle Fälle beiseite legen - und Ruhe bewaren!  ;) Wenn der Versorger was will, muß ER klagen.

Wie es sich mit Deiner einzigen \"Aufrechnung\" aus 2006 verhält, kann erst in einem Verfahren entschieden werden. Auch hier gibt es keinen Handlungsbedarf. Überlegung: keiner kann genau sagen, was in einem Verfahren letztlich als \"billiger Preis\" herauskommt, wenn überhaupt etwas herauskommt. MÖGLICHERWEISE irgendetwas in der Mitte. Dann muß eh alles neu berechnet werden, die kleine \"Verrechnung\" geht darin ggf. auf.

Wenn der Betrag nicht sehr hoch ist, kannst Du ja überlegen, ob Du den nicht einfach abschreibst und eben doch nicht als Abschlag für das aktuelle Abrechnungsjahr anrechnest. Du zahlst jetzt halt eben diese \"Verrechnung\" nach, und das Problem ist weg. (Ich würde aber dabei bleiben, schon aus Prinzip 8) )

Wichtig ist aber, daß man dem Versorger mitteilt, was man berechnet hat und im gleichen Schreiben auch immer wieder den Einspruch erneuert.

marten:
@Ludwika

Ich hatte meinen Versorger im Vorjahr mitgeteilt, das ich nicht einverstanden bin das er meine Abschläge des aktuelles Jahres mit den Restforderungen des Vorjahres, die aufgrund meines Unbilligkeitseinwandes entstanden sind zu verrechnen.
Trotzdem hat er bei der aktuellen Rechnung wieder meine Abschläge des laufendes Jahres mit der Restforderung des Vorjahres verrechnet.
Da hatte es auch nichts genützt das ich auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck das aktuelle Jahr angegeben habe.
Damit keine Überzahlung entsteht, muss man natürlich genau den Verbrauch des laufendes Jahres im Auge behalten.

Mit der Jahresrechnung 2006/2007 habe ich gemerkt, das mein Versorger eine Restforderung aus dem Jahr 2005/2006 von meinen geleisteten Zahlungen für das 2006/2007 abgezogen hat.

Sodaß ich laut Rechnung anstatt die von mir geleisteten 12 Abschläge á z.B. 150 € = 1800 € nur einen Betrag von z.B. 1.680 € für das letzte Jahr bezahlt haben soll.
Die 120 € Differenz haben ich dann von meinen ersten Abschlag in diesem Beispiel 150 € abgezogen  und meinen Versorger nur 30 € als erste Rate überwiesen.

Diese Jahr habe ich im Rahmen des Energieschutzbriefes einen Anwalt mit der Überprüfung meiner Jahresrechnung beauftragt.
Dieser hat ein Guthaben (Nach den Preisen von Ende 2004) festgestellt und dieses dem Versorger mitgeteilt.

Allerdings hat mein Anwalt dieses Guthaben nicht mit den Abschlägen für den nächsten Abrechnungszeitraum verrechnet, so wie ich das im Jahr davor gemacht habe.


Gruss marten

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