Energiepreis-Protest > EVN - Energieversorgung Nordhausen
Zu Starke Stromschwankungen
Kleines213:
@ all
von seitens Eon wurde vor 2 Jahren, nach dem wir unserer ständigen Unterspannung auf die Spur kamen, unser Hausanschluss und unsere Zuleitung überprüft. Sie waren damals selbst erstaunt wie wenig Spannung ankommt und das sich noch keiner beschwert hat. Wir reden hier von ca. 160 V ankommend aus der Fernzuleitung!!!! Ein Wäschetrockner zB. funktioniert bis 180-185 V....
Eon hat dann im Laufe der Zeit immer wieder Anpassungen an der nächstliegenden Trafostation vorgenommen. Im Sommer funktioniert es meist, nur im Winter wenn alle mehr verbrauchen geht nichts...
Ja, die Eon hat durch den bevorstehenden ( inzwischen lange vollzogenen) Netzverkauf nichts mehr investiert. Die EVN tut dies aber auch bloß nicht, weil ja in ca 3 Jahren dann die Erdkabel kommen sollen...
Wenn ich aber soviel Geld für Strom zahlen soll und vor allem für die volle Leistung, dann sollte man auch volle Leistung erhalten.
Und glaubt mir, es ist keine Freude eine Holzvergaserheizung zu haben, wenn diese voll bestückt in Gange ist und die Software hängt sich auf weil die Spannung fehlt....da wünscht man sich ganz weit weg von zu Hause...
Vor 3 Wochen installierte die EVN auf unseren Wunsch mal eine Black Box, ( mit EON haben wir das schon 3 oder4x gemacht), sie wurde auch eine Woche später wieder ausgebaut, wir warten noch auf die Ergebnisse...leider werden wir sie auch hier nicht schriftlich bekommen. Als ich den Ausbautermin vereinbarte gab der zuständige Herr zu inzwischen zu wissen dass es am Netz bzw. wahrscheilich Leitungsquerschnitt liegt. Unsere Nachbarn, die fast alle ihr Leben lang hier wohnen kennen das mit den Schwankungen gar nicht anders....aber die Geräte möchten schon funktionieren.
Netznutzer:
@ bjo
Telefon mit Strom zu vergleichen ist als würden Äpfel mit Birnen verglichen!
Lesen Sie sich die entspr. Verordnungen durch und Sie werden feststellen, dass der aktuelle Stromversorger nicht für Strom schwankungen zur Verantwortung gezogen werden kann, sondern einzig der Netzbetreiber.
Gruß
NN
Kleines213:
@Netznutzer
das würde für uns leider bedeuten dass wir in keiner Weiser ein Druckmittel haben, da Eon ja nicht mehr Netzbetreiber ist aber von uns das Geld kassiert. Würde ich jetzt kündigen und zur EVN wechseln, dauert das ja auch...und wir haben den Netzbetreiberwechsel ja nicht gewollt...
Cremer:
@Kleines213,
lassen Sie sind vielleicht anwaltschaftlich beraten.
Ich würde schriftlich die E.ON auffordern, den Missstand umgehend zu beseitigen, anderenfalls erfolgt eine Kürzung der Rechnung/Abschläge.
Den Missstand muss Ihr Stromlieferant an den örtlichen Netzbetrieber weiterleiten.
Fordern Sie Beweise an, dass der Stromanbieter den Netzbetreiber zum Beseitigern des Misstandes aufgefordert hat.
Netznutzer:
@ cremer
Zitat: Den Missstand muss Ihr Stromlieferant an den örtlichen Netzbetrieber weiterleiten
Wie kommen Sie darauf, wo steht das?
@ kleines 213 § 18 NAV Haftung bei Störung der Anschlussnutzung...
Schreiben Sie Ihrem Netzbetreiber eine Schadensmeldung mit der Aufforderung, den/die Scha(ä)den zu begleichen. Weisen Sie auf Ihren bisherigen Schriftwechsel, in dem Sie auf die Schwankungen aufmerksam machten, hin. Wenden Sie sich bei ablehnender Haltung an die zuständige Aufsichtsbehörde (BNetzA/LRegB), die ist in diesem Fall zuständig.
§ 6 GVV, stellt den Grundversorger (und somit natürlich auch jeden netzlosen Stromversorger) eindeutig frei. Ein Stromversorger ist aufgefordert, seinem Kunden über bevorstehende Netzschwierigkeiten zu informieren, sofern ihm die Informationen durch den Netzbetreiber vorliegen. Diese Passage steht auch in jedem Lieferantenrahmenvertrag. Hier ist der Fall genau umgekehrt.
Den Stromlieferanten wechseln bringt nichts, Ihr Problem wird dadurch nicht schneller gelöst.
Gruß
NN
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