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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung

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auctor:
Hallo,

Ihre Empfehlung auf Widerspruch mit Verweis auf das OLG-Urteil habe schriftlich ausgeführt.

Die E.ON Bayern antwortet mir nur folgendes:

Das zitierte Urteil kann zu diesem Sachverhalt nicht herangezogen werden, das es v o r  der Liberalisierung es Energiemarktes ergangen ist.
Ick könne ja nunmehr jederzeit auf einen alternativen (\"teuren\") Anbieter ausweichen und eine Billigkeitskontrolle müsse somit nicht mehr stattfinden.

Ferner wird mir bis 15.5.2005 eine Auftrags-Frist gesetzt, ansonsten würde ich automatisch ab 16.5.05 mit den Bedingungen des \"Allgemeinen Tarif\" versorgt.

Wie soll ich mich weiter verhalten?

Dank!
auctor

Cremer:
@ auctor,

ich würde da nicht drauf eingehen.
Welches Versorgungsgebiet ist das?

Ist denn der zwangsweise Ihnen eingestufte  Tarif \"Allgemeiner Tarif\" ab dem 16.5.05 in der Höhe (Arbeitspreis und Grundpreis bezogen auf den Jahresverbrauch!) abweichend vom sonstigem Tarif \"E.ON Basis Power\" für Privatkunden?
Oder hatten Sie vorher bei Thüga einen Sondertarif?

RR-E-ft:
@auctor

Es reicht vollkommen, dass Sie einer Versorgung zum Allgemeinen Tarif widersprochen haben.

Die Unbilligkeit des selben ergibt sich allein daraus, dass ein günstigerer Tarif angeboten wird, der kostendeckend sein muss, da es sich sonst um einen unzulässigen, nicht kostendeckenden \"Dumpingpreis\" handeln würde.

Ihr bisheriger Vertrag wurde auch schon nicht gekündigt, ist allein deshalb weiter wirksam. Schon die alten Römer wussten: Verträge sind einzuhalten.

Die Argumentation, dass Strompreise nach der Liberalisierung keiner Billigkeitskontrolle unterfallen, ist schlicht Unfug.

Vergleiche nur BGH, Urteil vom 05.02.2003, Az. VIII ZR 111/03 in NJW 2003, S. 1449 ff..

§ 315 BGB gilt immer, wenn eine Seite den Preis einseitig bestimmt.

Den Allgemeinen Tarif hätten Sie auch schon nicht vertraglich vereinbart.

Zu einem Vertrag gehören nämlich immer mindestens zwei, die übereinstimende Willenserklärungen abgeben müssen gem. §§ 145 ff. BGB.

Das wissen schon Kinder und lernen Juristen sicherheitshalber schon im ersten Semester der universitären Ausbildung.

Allein die Versorger denken, sie könnten vollkommen allein Verträge bestimmen.

Vielleicht liegt das daran, dass die Kollegen bei Eintritt in die Versorgungswirtschaft alles vergessen, was sie dereinst mühsam gelernt haben.

Sie könne in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des AG Bad Kissingen vom 29.04.2005 verweisen. Dieser erging ganz aktuell.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

auctor:
Vielen Dank erstmal!!

zur Info:

es handelt sich um das Verorgungsgebiet Frankenwald (Nordbayern),

Ich hatte bisher einen Sondertarif \"Thüga-ECO-Plus\" der für Mitglieder der Siedlervereinigung rabattiert war.

Der \"Allgemeine Tarif\" in den ich dann zangsweise fallen würde, ist noch teuerer als der \"E.ON BasisPower-Tarif\", den ich schriftlich beantragen müßte und die E.ON somit mein schriftliches Einverständnis hätte.

Geht das Ganze nicht in Richtung Erpressung?

Viele Grüße
auctor

RR-E-ft:
E.on Bayern hat noch ein ganz \"besonderes Angebot\" für Kunden.

Erst versetzt man die Kundschaft durch immer weitere hausgemachte Preiserhöhungen in große Sorge, um dann eine scheinbare Lösung anzubieten:

Leutselig teilte man alle Jahre aufs Neue mit, die leider unvermeidbaren Preiserhöhungen seien auf das absolut notwendige Maß beschränkt.

Es war wohl Kalkül, die Kundschaft hiermit dauerhaft zu verunsichern.

POWERvalue- Kunden wurde im letzten Herbst ein Angebot zur Preisstabiltät unterbreitet.

Weil die Preise in der Vergangenheit deutlich stiegen und wohl weiter steigen werden, hat man dem Kunden eine Art \"Versicherung\" gegen weitere hausgemachte Preiserhöhungen angeboten.

Um für die Zukunft vor Preissteigerungen sicher zu sein, musste der Kunde sich nur schon jetzt für zwei oder gar drei weitere Jahre  an seinen Versorger vertraglich binden und bereits jetzt als \"Versicherungsprämie\" einen Aufpreis zwischen 0,2 und 0,4 Ct/ kWh über die letzte Preiserhöhung hinaus zahlen.

Damit soll der Kunde sicher sein können, dass der Preis nicht weiter steigt.

Er hat ja bereits heute über die normale Preiserhöhung hinaus eine weitere, vorgezogene  Preiserhöhung hingenommen und auf seine Option verzichtet, bei einsetzendem Wettbewerb infolge sinkender Netznutzungsentgelte (Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes) zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Ein wirklich ideenreiches Angebot.

Früher warnte wenigstens noch Ede Zimmermann.

Und überhaupt:

Die Fusion der Vorgängergesellschaften OBAG, IAW .... zur E.on Bayern sollte doch gerade Synergien bündeln und so Kosten einsparen.

Wo wurden denn solche Kosteneinsparungen an die Kunden weitergegeben?

Statt dessen oftmals \"Harmonisierung\" der Tarife auf höchstem Niveau.  

Ein Blick nach Paderborn zur EON Westfalen Weser oder nach Quickborn zur EON Hanse vermitteln den Eindruck, es handele sich hierbei um eine Konzernstrategie.
 

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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