Über die Verwendung der Gradtagszahlen gibt es hier einige Ausagen, die einer genauen Überprüfung durch die GasGVV und den technischen Regeln nicht standhalten.
@ nkh
Richtig ist, das Gradtage lediglich die Temperatur wiederspiegeln. Da es aber wohl für jeden ersichtlich einen direkten Zusammenhang zwischen Temperatur und Heizen gibt, ist es durchaus ein moderates Mittel, hiermit zu rechnen.
Die Gradtagszahl ist eben nicht die Temperatur des Tages. Richtig ist, dass es sich hier um die Differenz zwischen der Tagesdurchschnittstemperatur und einer angenommen ( Norm ) Raumtemperatur von 21° C, wehe ich heize nur auf 20° C.
Die Gradtagszahl wird nur für Tage gebildet die im Durchschnitt kühler als 15° C sind, dies sind die Gradtage. Nun soll es ja Menschen geben, ich gehöre auch dazu, die heizen auch bei 16° C, wie ich dies machen soll, ohne Gas zu verbrauchen, ist mir ein Rätsel. Es wäre mir ein großes Bedürfnis, dass Sie mir diesen direkten Zusammenhang erklären.
Ich kann nicht für die Allgemeinheit sprechen, aber es gibt mit Sicherheit Abrechnungssystem, die Verbräuche aufgrund von Gradtagen hochrechnen. Hierbei werden z.B. die tatsächlichen Gradtage der Abrechnungsperiode in Relation zu den durchschnittlichen Gradtagen eines Jahres gesetzt und daraus der erwartete Verbrauch für die neue Abrechnungsperiode errechnet. Die ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache, wer das Gegenteil behauptet handelt wohl aus Unkenntnis.
Wenn Sie schreiben: \" ... es gibt mit Sicherheit Abrechnugnssysteme... \", sagen Sie nichts anderes, dass es solche Syteme wohl geben könnte, Sie aber nichts genaues wissen. Es wird auch nicht bestritten, das es Versorger geben könnte, die ein solches System anwenden. Die Frage ist aber, ist ein solcher System zulässig.
Nun weis ich von Ihnen, dass Sie sowohl die GasGVV, als auch die technischen Regeln kennen.
Aus der GasGVV geht eindeutig hervor, wie die Berechnung der Abschläge erfolgen soll, das so geliebte System mit den Gradtagszahlen findet danach keine Anwendung. Zumindets beim Versorger hier findet sich bei den zusätzlichen Bestimmungen kein Hinweis auf Gradtagszahlen, auch nicht bei den Sonderverträgen.
Wenn Sie sich die technischen Regeln anschauen, können Sie, aber nur, wenn Sie wollen,feststellen, dass die Gradtagszahlen lediglich für die zeitliche Abgrenzung des Verbrauchs z.B. in einer Abschlussrechnung Anwendung finden sollen.
Ich sagte es bereits, sachliche Diskussionen finde ich gut, Behauptungen und Verschwörungstheorien nicht so sehr...
Ihre gewagten Bewertungen sollten Sie hier überprüfen. Zumindest mir erscheinen sie etwas vorschnell und ich bin mir sicher, dass diese eher auf Sie selbst zutreffen könnten.
Der Versorger hier hat die Abschläge erhöht, obwohl der Verbrauch im Vorjahr abgenommen hatte. In Erklärungsnot zauberte der Versorger die Gradtagszahlen aus dem Hut, dies, obwohl in der Abschlussrechnung die Berechnung des Abschlages genau beschrieben war, dies aber ohne Gradtagszahlen. Auch die Berechnung der Abschläge soll für den Verbraucher nachvollziebar sein, durch die angebliche Anwendung von Gradtagszahlen sind Sie es nicht mehr.
In einem Fall, konnte nachgewiesen werden, daß der Abschlag nach einer Abschlussrechnung um 40% überhöht war. In dem Fall, es handelt sich um einen Gewerbebetrieb, wollte der Versorger sich ein zinsloses Darlehn in Höhe von ca. 1760,00 € beschaffen. Hier geht es nicht wie Sie schreiben um Behauptungen und Verschwörungstheorien, sondern um Beschiss durch den Versorger und diesen Beschiss schreiben Sie schön.
Da bei vielen Kunden keine Infos vorliegen, wofür er das Gas verwendet (Heizung und Warmwasser, nur Heizung, Kochen etc.) sind die Aufteilungen natürlich auch nicht für alle Kunden passend.
Natürlich ist dem Versorger bekannt wofür das Gas verwendet wird. Vor Inbetriebnahme und bei jeder Veränderung muss die Anlage bis zum Endgerät vom Verorger abgenommen werden. Es wird auch überprüft, ob die Geräte eine gültige Zulassung haben.