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Autor Thema: Abschlag gütig aushandeln?  (Gelesen 14612 mal)

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Offline berghaus

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #15 am: 28. Januar 2008, 12:25:31 »
Zitat von weiter oben:
Der Versorger hier hat die Abschläge erhöht, obwohl der Verbrauch im Vorjahr abgenommen hatte. In Erklärungsnot zauberte der Versorger die Gradtagszahlen aus dem Hut,.....

Gradtagszahlentabellen[/B] werden z.B. bei Mietverhältnissen bei der Abrechnung von Heizkosten verwendet, wenn der Mieter im Laufe des Jahres wechselt und keine Ablesung an den Heizkörpern oder an Wärmemessgeräten möglich ist.

Bei der Gradtagszahlentabelle wurden langjährige Erfahrungswerte für den einzelnen Monatsverbrauch im Verhältnis zum Jahresverbrauch festgelegt:

Z.B.:  Im September  3 % des Jahresverbrauchs, im Oktober 8 %, im November 12 %, im Dezember 16 %, im Januar 17 % ,im Februar 15 %, im März 13 %, Rest 16 %, zusammen 100 %.

Das heißt, dass z.B. im Durchschnitt in den Monaten November bis Januar 45 % des Jahresverbrauchs und natürlich auch der Heizkosten anfallen.
 Solche Gradtagszahlentabellen gibt es auch für einzelne Regionen.

Beim Gasverbrauch passen diese Tabellen aber dann nicht, wenn auch Warmwasser damit erzeugt wird.

berghaus

Offline AKW NEE

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #16 am: 28. Januar 2008, 13:13:54 »
@ berghaus

Die Ausgangsfragestellung hier ist nicht wofür wird die Gradtagszahl benutzt, sondern es geht um die Berechnung von Abschlägen.

Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, dass die Gradtagszahlen für die Heizkostenabrechnung verwendet werden, wenn Sie meine Beiträge hier lesen, bemerken Sie, dass ich da Ihrer Meinung bin. Die Heizgradzahl findet aber in der Berechnung für Abschläge, also für die Zunkunft keine Anwendung.

In Ihrer Erklärung sind ein paar kleine Fehler, so wird die Gradtagszahl für jeden Tag der Heizperiode ermittelt und nicht aus Tabellen abgelesen und es sind auch keine Erfahrungswerte

Zitat
http://www.met.fu-berlin.de/de/daten/ghh/
Gradtagszahl:
Sie errechnet sich aus der Differenz der Innentemperatur, die mit 20 °C angesetzt wird, und der durchschnittlichen Außentemperatur eines Tages.
Bestimmt wird die Gradtagszahl (GTZ) nur, wenn die Tagesmitteltemperatur unter 15° C liegt, sonst ist GTZ = 0.
Die Gradtagszahl wird für jeden Tag des Jahres ermittelt.

Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
Die Gradtagzahl (GTZ) nach VDI 2067 ist ein Maß für den Wärmebedarf eines Gebäudes während der Heizperiode mit der Einheit [Kd/a]. Sie stellt den Zusammenhang zwischen der gewünschten Raumtemperatur und der Außenlufttemperatur dar und ist somit ein Hilfsmittel zu Bestimmung des Wärmebedarfes eines Wohnraumes.
Die Gradtagzahl (ortsabhängig) wird gemessen, sobald die Außentemperatur unter 15 °C, der so genannten Heizgrenze liegt. Sie ist die Summe aus der Differenz einer angenommenen Rauminnentemperatur von 20 °C und der jeweiligen durchschnittlichen Tagesaußentemperatur, die vom Deutschen Wetterdienst ermittelt wird.
Gradtagzahlen werden immer dann in der Heizkostenabrechnung verwendet, wenn keine Messwerte vorliegen. Dabei kommen allerdings nicht die absoluten Werte zur Anwendung, sondern Tausendstel (Promille) bezogen auf ein Jahr. Laut VDI-Richtlinie 2067

Offline nkh

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #17 am: 28. Januar 2008, 13:26:10 »
Auszug aus der Homepage der NVV Mönchengladbach.

Mit Hilfe der Gradtagzahl (GTZ) wird der tatsächlich abgerechnete Gasverbrauch des zurück liegenden Abrechnungsjahres (Menge kWh im tatsächlich abgerechneten Zeitraum in Tagen) auf einen Jahresnormverbrauch umgerechnet. Dabei wird die von Ihnen verbrauchte Gasmenge, unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum tatsächlich
gemessenen GTZ, auf einen Zeitraum von 365 Tagen unter Ansatz der GTZ des klimatischen 10-Jahres-Durchschnittes umgerechnet.


Kann ja sein, das es nicht richtig ist, die Gradtage zu verwenden, aber wie oben beschrieben, wird es wohl gemacht.

Offline AKW NEE

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #18 am: 28. Januar 2008, 18:56:30 »
@ nkh

Aus dem Text geht nicht hervor, was errechnet wird.

Der Versorger hier nimmt die Zahlen der letzten drei Jahre zur Berechnung des Abschlages.

Offline DieAdmin

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #19 am: 28. Januar 2008, 19:32:29 »
Zitat
Original von nkh
Auszug aus der Homepage der NVV Mönchengladbach.
...

@nkh,

wäre ganz praktisch, wenn Sie ein Link dazu mitangeben ;)

Offline AKW NEE

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #20 am: 29. Januar 2008, 09:47:09 »
Mir geht es hier nicht darum, dass die Gradtagszahl grundsätzlich nicht anzuwenden ist. Bei der Fragestellung hier geht es um die Berechnung von Abschlägen und da ist die Gradtagszahl nicht anzuwenden. Für die zeitliche Abgrenzung (z.B. bei Preisänderungen ) innerhalb einer Verbrauchsabrechnung kann die Gradtagszahl verwendet werden.

Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
Da sich neben der Lufttemperatur noch Wind, Luftfeuchtigkeit und Sonnenstrahlung auf die zum Heizen benötigte Energie auswirken, ist die Gradtagzahl nur zur groben Abschätzung geeignet.

Offline Randy

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #21 am: 29. Januar 2008, 23:39:32 »
@AKW NEE

Zitat
Original von AKW NEE
Bei der Fragestellung hier geht es um die Berechnung von Abschlägen und da ist die Gradtagszahl nicht anzuwenden. Für die zeitliche Abgrenzung (z.B. bei Preisänderungen ) innerhalb einer Verbrauchsabrechnung kann die Gradtagszahl verwendet werden.
Zufällig heute aus einem Interview mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Kleve

Warmer Geldsegen für Klever

http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/kleve/nachrichten/kleve/526735

Zitat
Trotz der meist deutlichen Rückzahlungen werden die Abschlagszahlungen allerdings nicht kleiner. „Wir legen den monatlichen Abschlag nach einer Gradtagzahl-Rechnung fest“, erklärt der Stadtwerke-Geschäftsführer. Die geht von einem Durchschnittstemperatertur im Jahr aus und berechnet danach die monatlichen Aufwendungen.

Nach dem kalten Winter 2006 wurden die Abschläge für 2007 offenbar nicht \"nach einer Gradtagzahl-Rechnung\" festgelegt. Dadurch kam es Anfang 2008 zu \"meist deutlichen Rückzahlungen\".

Damit die Abschläge für 2008 nach dem milden Winter 2007 nicht geringer werden, erfolgt plötzlich die Festlegung der Abschläge \"nach Gradzahl-Rechnung\".

Reine Willkür, die ich mir schon lange nicht mehr gefallen lasse. Ich errechne selbst meine Abschläge und teile diese dem EVU mit.

Falls gemeckert wird, folgt der lapidare Satz: Ich werde mein Verbrauchsverhalten entsprechend ändern/anpassen. Danach müssen die Abschläge akzeptiert werden.

Randy

Offline nkh

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #22 am: 30. Januar 2008, 11:14:28 »
@ Randy
Wer den Artikel ganz liest, und nicht nur einzelne Passagen, liest auch, dass man die Abschläge mit einem Anruf ändern kann, wenn man möchte.

Zitat:
Damit die Abschläge für 2008 nach dem milden Winter 2007 nicht geringer werden, erfolgt plötzlich die Festlegung der Abschläge \"nach Gradzahl-Rechnung\".

In dem Artikel wird mit keinem Wort erwähnt, das diese Berechnung plötzlich geschieht oder neu ist. Wenn 2006 kalt war wird für 2007 das \"normale\" an Abschlag verlangt, ist 2007 dann sehr warm, wird für 2008 auch das \"normale\" verlangt. Wer glaubt, die Abschlagsberechnung könnte man auf Knopfdruck eben ändern, wie es dem EVU gefällt, kennt sich schlecht bzw. überhaupt nicht mit Abrechnungssystem aus.

Es geht mir jetzt nicht um die richtige oder falsche Anwendung der Gradtagzahlen, sondern nur darum, dass nicht plötzlich Dinge geändert werden, sondern sie schon lange so sind, nur sie werden eben nur zur Kenntnis genommen, wenn sie zum Nachteil des Kunden sind. Verständlich, aber trotzdem nicht richtig.

Offline Randy

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #23 am: 30. Januar 2008, 12:08:10 »
@nkh


Zitat
Original von nkh
....Wer glaubt, die Abschlagsberechnung könnte man auf Knopfdruck eben ändern, wie es dem EVU gefällt, kennt sich schlecht bzw. überhaupt nicht mit Abrechnungssystem aus.

Es geht mir jetzt nicht um die richtige oder falsche Anwendung der Gradtagzahlen, sondern nur darum, dass nicht plötzlich Dinge geändert werden, sondern sie schon lange so sind, nur sie werden eben nur zur Kenntnis genommen, wenn sie zum Nachteil des Kunden sind. Verständlich, aber trotzdem nicht richtig.

Tatsache ist:
Januar 2007 wurden die Abschläge für 2007 nach dem hohen aktuellen Verbrauch in 2006 (kalter Winter) festgelegt. Daher die hohen Rückzahlungen Januar 2008.

Tatsache ist:
Januar 2008 wurden die Abschläge für 2008 nach Gradzahl-Rechnung festgelegt und nicht nach dem niedrigen aktuellen Verbrauch in 2007.

Also doch plötzliche Änderung.

Diese Tatsachenfeststellung folgt nicht aus dem Interview, sondern aus den Rechnungen/Abschlagsforderungen der Stadtwerke, welche ich als grundversorgter Kunde erhalten und nachvollzogen/nachgerechnet habe.

Für Sie gilt offensichtlich: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Dass man plötzlich und gegen die bisherige Praxis die Abschläge mit einem Anruf ändern kann, wenn man möchte, ist wohl dem Umstand zuzuschreiben, daß diese Gradzahl-Rechnung nicht den Buchstaben des Gesetzes entspricht. Aber welcher Kunde kümmert sich schon darum.

Genau dies ist die \"Kalkulation\" des EVU.

Randy

Offline Christian Guhl

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #24 am: 30. Januar 2008, 12:57:06 »
@Alle
Die Kunden sollten sich bei der Bundesnetzagentur über diese Berechnungsweise,die ganz klar gegen die GVV verstößt,beschweren : poststelle@bnetza.de

Offline Randy

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #25 am: 30. Januar 2008, 13:10:50 »
@Christian Guhl

Die Bundesnetzagentur ist nach meinem Verständnis die völlig falsche Adresse.

Und die Energieaufsichtsbehörde des Landes NRW (im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW ) verweist in ähnlich gelagerten Fällen auf den Weg der Zivilklage.

Randy

Offline svenbianca

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #26 am: 30. Januar 2008, 13:29:48 »
Vielleicht sollte man irgendwann nochmal auf die Ursprungsfrage des Threads zurückgehen ob der Abschlag angemessen ist......... Mit der nicht endenden Diskussion ob der Abschlag generell richtig bemessen ist, ist dem Fragenden in seiner konkreten Frage nicht geholfen. Vielleicht können aller Kritiker der Gradzahlen dem Fragenden an Hand seines Verbrauches in 78 Tagen ja den Abschlag ausrechnen und mit dem seines VErsorgers vergleichen. Das wäre doch mal eine Hilfe.

Offline Christian Guhl

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #27 am: 30. Januar 2008, 17:39:33 »
@Randy
Die Bundesnetzagentur wurde mir von der Energieaufsicht Niedersachsen als zuständige Stelle genannt.
@frez (ich kürze das mal ab)
Ich würde an deiner Stelle den alten Abschlag weiterzahlen.Aber erstmal natürlich Widerspruch einlegen !Zur Kontrolle solltest du monatlich den Zähler ablesen und eine Hochrechnung machen.Dann kann der Abschlag bei Bedarf angepasst werden.

Offline Randy

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #28 am: 30. Januar 2008, 23:27:30 »
@Christian Guhl

Zitat
Original von Christian Guhl
@Randy
Die Bundesnetzagentur wurde mir von der Energieaufsicht Niedersachsen als zuständige Stelle genannt.
@frez (ich kürze das mal ab)
Das kenne ich auch. Immer abwimmeln.   X(

Die Bundesnetzagentur ist
1.  sachlich nicht zuständig für Verbrauchsabrechnungen u. Abschlagsberechnungen
2.  örtlich nicht zuständig wegen der bundesrepublikanischen Kleinstaaterei .

@frez

Wie von Christian Guhl beschrieben vorgehen. Beim Widerspruch erwähnen, daß bisherige Abschläge beibehalten werden u. den Satz anfügen: Ich werde mein Verbrauchsverhalten entsprechend anpassen.

Das wirkt Wunder.

Randy

Offline AKW NEE

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #29 am: 31. Januar 2008, 17:14:25 »
@ Freeeeezzzzz

Wenn Sie jetzt den alten Abschlag zahlen, legen Sie bitte den Unterschied zum Abschlag des Anbieters auf die Seite ( für alle Fälle ).

 

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