Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
crexi:
Was Christian Guhl zu den Tarifen Classic und Comfort schreibt, ist für uns Laien interessant, mal in dieser Deutlichkeit über diese Unterscheidung lesen zu können. Frage: Wodurch ist es sicher, dass sich der von AVACON einseitig eingestufte \"Classic\"-Kunde auf die daraus folgende juristische Unterscheidung verlassen kann? Ich kann leider nicht mehr feststellen, ob ich einen Vertrag (bei der Rechtsvorgängerin !) unterzeichnet habe, oder die Einstufung einseitig vorgenommen worden ist. In dieser Situation wird es wohl darauf ankommen, ob es erstrebenswert ist, sich gegen die einseitige Einstufung in \"Classic\" zu wehren oder sich darüber zu freuen. Wo liegt der Unterschied ?
Übrigens: Der gerichtl. Mahnbescheid, den AVACON über einige Euro kurz vor dem letzten Silvester beantragte, ruht immer noch sanft beim Amtsgericht. Die nächsten folgen wohl jeweils zu den kommenden Jahreswechseln, um die Verjährungsfristen jeweils zu unterbrechen. Ich meine, dass diese Aktionen vergebliche Mühen sein werden, da AVACON nach soviel Zeitverstreichen ihre Ansprüche verwirkt haben wird. Wer hat bereits über die Verwirkung etwas gehört?
Bin gespannt, ob ich auf diese 2 Fragen was hören werde......
Gruss Crexi
Christian Guhl:
@crexi
Der ErdgasComfort ist eindeutig ein Sondervertrag. Das bezweifelt niemand.Selbst Eon-Avacon nicht.Ob die Preisänderungsklausel (Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor)gültig ist, bedarf keiner Diskussion.
Der ErdgasClassic ist lt.Eon-Avacon eine \"Sondervereinbarung in der Grundversorgung\".Ein klassischer Normsondervertrag.Zustande gekommen ohne Kundenunterschrift. Als Eon-Avacon merkte, was das bedeutet, hat man schnell einen Rückzieher gemacht. Seit 2007 muss ein Vertrag unterschrieben werden.Alle älteren Classic-Verträge hat man bisher nicht angerührt, wahrscheinlich um Unruhe unter den Kunden zu vermeiden.
Zu Normsonderverträgen hat das OLG Oldenburg etwas gesagt :
http://www1.ndr.de/wirtschaft/gaspreise110.html
Gegen die Preise im Classic wurde bereits im Dez.2006 eine Klage beim Landgericht Hannover eingereicht. Bis heute gibt es m.W. noch keinen Termin.
Sich gegen die Einstufung in Classic wehren bringt nichts. Als Alternative gibt es die Grundversorgung (ErdgasTarif).Man kann eigentlich zufrieden sein. Sondervertragskunde ohne wirksam vereinbarte AGB.Es gibt schlimmeres !
crexi:
@Christian Guhl
Der Begriff \"klassischer Normsondervertrag\" flößt richtig Ehrfurcht ein. Kann aber rein nichts mit anfangen: Was steckt wohl dahinter?
Und noch was: Wo kann man denn die offenbar unwirksame Preisklausel lesen? Wie lautet sie?
Das OLG Oldenburg- Urteil sollte man sicher auch gelesen haben. Auf der NDR-Site ist es nicht abgedruckt. Wer kennt den Weg dorthin?
Wie könnte man Verbindung zu den in Hannover klagenden \"Classic\"-Kunden bekommen?
crexi
Christian Guhl:
@crexi
Mal unter \"Suchen\"den Begriff Normsondervertrag eingeben. Man findet dann schon so einiges heraus.Besser als wenn ich jetzt einen Erklärungsversuch starte.Die Preisanpassungsklausel ist in den ABG des \"Comfort\" unter Nr.3.
Sie lautet wie ich geschrieben habe : Avacon behält sich .....
Das Urteil des OLG Oldenburg wird sicher nach der Veröffentlichung hier nachzulesen sein. Da ich keine Erlaubnis habe, kann ich hier leider nicht Namen und Anschrift von Beteiligten der Klage veröffentlichen.Wenn das hier einer der Betreffenden liest, kann er ja Verbindung aufnehmen.Wenn ich in dieser Sache etwas Neues erfahre, werde ich mich auf alle Fälle melden.
AKW NEE:
@ crexi
--- Zitat ---Der gerichtl. Mahnbescheid, den AVACON über einige Euro kurz vor dem letzten Silvester beantragte, ruht immer noch sanft beim Amtsgericht.
--- Ende Zitat ---
Opa Ete hat fast gleichzeitig einen Mahnbescheid bekommen. Er schreibt:
--- Zitat ---Eon Avacon hat nach meinem Einspruch keine Klage erhoben,
jetzt ist die Sache verjährt.
--- Ende Zitat ---
Erdgastarif Classic
Der Avacon-Konzern gegründet am 20. 08. 1999 durch Fusion von Hastra, ÜZH, EVM AG, FSG und Landgas Nds. Zum 01. 07. 2005 erfolgte die Umfirmierung in E.ON Avacon. 34,7 % der Aktien gehören kommunalen Aktionären.
Mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Avacon
Die Bezeichnung Erdgastarif Classic wurde von der Avacon mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2003/2004 ohne Stichtag eingeführt. Jeder Kunde hat einen anderen Termin für den Beginn des Tarifes Classic, es ist das Datum für den Anfang der Abrechnung 2003/2004.
Für Altkunden ist die Frage ob mit der Einführung der Bezeichnung Erdgastarif Classic ein Neuer Vertrag abgeschlossen wurde? Bei einem
Kunden aus dem ehemaligem Hasta-Gebiet gab es folgende Entwicklung:
Lieferbeginn 29. 01. 1996
HASTRA
mit Vertrag
Wärme Sondervertrag
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 98/99
Hastra
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas
Übername durch Avacon ohne Stichtag ( s.o. Gründung des Konzernes ) sondern mit Beginn Abrechnung 99/2000
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme Sondervertrag Gas
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 2001/2002
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn der Abrechnung 2003/2004
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Erdgas Classic
Für mich ist Classic eine neue Bezeichnung für den alten Vertrag, mehr nicht. Der alte Vertrag von der Hastra ist ein Sondervertrag, der zu keinem Zeitpunkt geändert oder gekündigt wurde.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit können alle Sondervertragskunden der E.ON Avacon davon ausgehen das die Preisanpassungsklauseln in ihren Lieferverträgen ungültig sind. Dies gilt für alle Sonderverträge der Sparten Strom und Gas
Hilfreich bei der Beurteilung der Preisanpassungsklauseln ist das Urteil des BGH vom 29.04.2008.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&nr=44010&pos=0&anz=51
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