@ ANTIEVL
Da Lichtblick die Verzögerung des Wechsels verursacht hat, solltest Du mit Lichtblick abstimmen, dass Lichtblick die Rechnung vom Grundversorger (Stadtanbieter) übernimmt und Du ab 01.10.2007 Deine Rechnung an Lichtblick bezahlst.
Die Forderung nach Vorkasse und die damit verbundene Verweigerung des Lieferantenwechsels ist nicht zulässig und ein Fall für die Bundesnetzagentur.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, wird sich darum, wenn es denn notwendig wird sicherlich ein Anwalt kümmern. Hast Du keine, hilft die Verbraucherzentrale.
Gruß aus Meck-Pomm