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Autor Thema: Umwegbelieferung  (Gelesen 3496 mal)

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Offline energy

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Umwegbelieferung
« am: 14. Dezember 2007, 17:40:01 »
Hallo,

wer kann mir einen Tipp geben? Zähler wurde ausgebaut. Netzanbieter (Monopolist) verlangt erst komplette Tilgung, dann wieder Stromlieferung.

Über Angehörigen / Mitbewohner, der beim Anbieter keine Verbindlichkeiten hat, soll ein neuer Vertrag abgeschlossen werden können. D. h. angeblich soll Kontrahierungszwang bestehen und der Netzbetreiber dazu verpflichtet sein, mit diesem Dritten einen neuen Vertrag zu schließen, ohne Rücksicht auf meine Rückstände.

Stimmt das? Wie sind die Rechtsnormen?

Vielen Dank im voraus.

Offline Gridpem

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Umwegbelieferung
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2007, 13:09:40 »
@ energy

Du brauchst Dir doch nur einen Lieferanten suchen, der Dich beliefert, dann wird auch wieder freigeschaltet und der Zähler eingebaut.

Problem: viele Lieferanten schrecken bei gesperrten Zählern zurück.

Wie wär es denn damit: Außenstände bezahlen, freischalten lassen und sich dann den Lieferanten seiner Wahl suchen.

Offline energy

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Umwegbelieferung
« Antwort #2 am: 04. Januar 2008, 11:25:03 »
Hallo Gridpem,

danke für den Tipp mit dem Bezahlen. Die Rechnung beläuft sich aber auf einige tausend € und der Grundversorger will erst wieder einen Zähler installieren, wenn die gesamte Summe getilgt ist.

Der Grundversorger ist Monopolist. D.h. es kann nur durch ihn ein Zähler eingebaut werden.

Meine Frau, die dort keinerlei Verbindlichkeiten hat, hat Zähler beantragt. Das wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass ich diesen Strom auch nutzen würde.

Die Frage ist nun, ob diese Position rechtlich haltbar ist?

Gruß

energy

Offline bjo

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Umwegbelieferung
« Antwort #3 am: 04. Januar 2008, 12:12:10 »
Hallo,
Bei euch handelt es sich um Aussenstände ausserhalb einer Wiederspruchsaktion. Bei derartigen Aussenständen hat der Versorger ein Recht dazu dich zu sperren. Ausnahme Aussenstände < 100 EUR.

Vorschlag:
Mit Anwalt in Verbindung setzen und mit dessen Hilfe beim Versorger einen
Zahlungsplan erwirken.
Parallel dazu erkundigen ob die Zahlungen in der geforderten Höhe rechtens sind. Es könnte sich z. B. herrausstellen das dein Stromvertrag keine gültige Preisklausel enthält was zur folge hat das die Forderung neu berechnet werden muß.
Auf Verjährung prüfen.

Offline Gridpem

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Umwegbelieferung
« Antwort #4 am: 04. Januar 2008, 12:35:45 »
@ energy

wie kam es denn zum Auflaufen solch hoher Außenstände ?

Offline energy

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Umwegbelieferung
« Antwort #5 am: 07. Januar 2008, 19:12:33 »
Hallo bjo,

was soll das bedeuten: Aussenstände außerhalb einer Widerspruchsaktion?

Das Problem liegt nicht darin, mich zu sperren. Sondern darin, dass man meine Frau, die dort keine Verbindlichkeiten hat, nicht beliefern möchte. Die Frage ist, ob dies rechtens ist.

Die Forderung ist rechtskräftig vom Gericht festgestellt und vollstreckbar. Inwieweit da ggfs. noch etwas zu machen ist, weiß ich nicht.

Gruß

energy

Offline Sclerocactus

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Umwegbelieferung
« Antwort #6 am: 07. Januar 2008, 19:35:46 »
Wenn du Aufgrund einer angekündigten Preiserhöhung dieser widersprichst.
Dies war hier gemeint. Wer einfach seine Stromrechnung nicht bezahlt muß natürlich damit rechnen das der Energieversorger sein Geld einfordert.

Beim zweiten Problem kann ich nicht weiter helfen.
Vielleicht bist du immer noch der Kunde für den Energieversorger?
Wenn du zur Miete wohnst und du den Vertrag unterschrieben hast könnte vielleicht  ein neuer Mietvertrag auf deine Frau abhilfe schaffen.
Die Begründung wer neben deiner Frau noch Strom bezieht müsste wahrscheinlich egal sein.
Ich würde noch einmal nachhaken und die entsprechenden Rechtsgrundlagen erfragen auf die sich der Versorger beruft.

Offline bjo

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Umwegbelieferung
« Antwort #7 am: 07. Januar 2008, 19:48:16 »
Zitat
Original von energy
Hallo bjo,

was soll das bedeuten: Aussenstände außerhalb einer Widerspruchsaktion?


Das Problem liegt nicht darin, mich zu sperren. Sondern darin, dass man meine Frau, die dort keine Verbindlichkeiten hat, nicht beliefern möchte. Die Frage ist, ob dies rechtens ist.

Die Forderung ist rechtskräftig vom Gericht festgestellt und vollstreckbar. Inwieweit da ggfs. noch etwas zu machen ist, weiß ich nicht.

Hallo,

mit Aussenstände außerhalb einer Wiederspruchsaktion!
meine ich alle Leute die Musterschreiben an Ihre Versorger geschickt haben und ncht mehr alles zahlen, DARF man nicht so ohne weiteres sperren. Mehr dazu hier lesen.

Solange Aussenstände (offene Rechnungen) existieren weil du nicht bezahlt hast, oder nicht bezahlen konntest darf dich der Voersorger verklagen und die Forderung eintreiben.

Ohne ein Gespräch mit dem Anbieter bei dem du Ratenzahlung oder sonst was anbietest wird kein Strom mehr fliessen.
Irgendwelche Tricksereien, werden dir nicht helfen solange es immer der selbe Zähler bzw. der selbe Versorger ist.

 

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