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http://www.sokolowski.org/blog/sonstiges/neuregelung-der-trinkwasserverordnung-zum-1-januar-2008/332/ Neuregelung der Trinkwasserverordnung zum 1. Januar 2008, Autor: Joachim Sokolowski:
\"Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001)
tritt die lfd. Nr. 4 der Anlage 2 Teil I am 1. Januar 2008 in Kraft. In Anlage 2 werden Grenzwerte für chemische Parameter festgesetzt, die im Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht überschritten werden dürfen. Die lfd. Nr. 4 bezieht sich auf den chemischen Parameter Bromat, für den ab dem 1. Januar 2008 der Grenzwert von 0,01 mg/l gilt. Bis zum 31. Dezember 2007 ist ein Grenzwert von 0,025 mg/l festgesetzt.
Damit tritt – im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – im Hinblick auf den Parameter Bromat eine Verschärfung in Kraft. Bromat kann während der Aufbereitung, etwa durch Oxidation bromidhaltigen Rohwassers mit Ozon entstehen. Aufgrund seiner karzinogenen Eigenschaften ist in der TrinkwV 2001, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, erstmalig ein Grenzwert für Bromat festgesetzt worden. Damit die Wasserversorgungsunternehmen sich auf die Einhaltung des Grenzwertes von 0,01 mg/l auch hinsichtlich ihrer technischen Vorkehrungen einrichten können, war zunächst der bis zum 31. Dezember 2007 gültige, niedrigere Grenzwert bestimmt worden.\"
Text der o.g. Anlage 2 z.B. hier:
http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung/anlage-2/EDIT: 1. LINK BERICHTIGT - dank des freundlichen Hinweises von Herrn RA Sokolowski. (Wegen eines von mir quasi \"eigenkreativ eingebauten\" Doppelpunkts war sein Blog nicht abrufbar. Werde mich nun freiwilllig bis auf weiteres in die Ecke stellen...).