Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
E.ON Bayern Strom abklemmen
bjo:
eine passende Vermieterhaftplicht hätte geholfen!
RR-E-ft:
@bjo
Glaube ich nicht. :rolleyes:
Noch einmal in Ruhe überdenken:
Wer will was von wem woraus?
Eine Vermieterhaftpflichtversicherung kann wohl nur dann eintreten, wenn der Vermieter überhaupt haftet. Danach sieht es doch nun aber wahrlich nicht aus. Der Vermieter fragt sich vielmehr, ob der Versorger nicht etwa ihm gegenüber haftet. Da müsste sich der Versorger ggf. die Frage stellen, ob er eine Haftpflichtversicherung hat, die ihm ggf. hülfe.
Immer hart am Fall arbeiten ! ;)
Alles Gute für 2008.
Sclerocactus:
Das ich natürlich nicht den benutzten Strom des Mieters zahlen möchte ist ja schon klar.
Aber es stellt sich doch die Frage ob EON nicht mir als Wohnungsbesitzer die Grundversorgung anbieten muß wenn der Mieter nicht mehr zahlt.
Denn bevor die Wohnung vermietet war habe ich ja den Strom an EON bezahlt.
RR-E-ft:
@Sclerocactus
--- Zitat ---Das ich natürlich nicht den benutzten Strom des Mieters zahlen möchte ist ja schon klar.
--- Ende Zitat ---
Soso.
Natürlich möchte sich auch in 2008 ein jeder nach Möglichkeit nur die Rosinen rauspicken. Dafür habe ich doch vollstes Verständnis. ;)
Entweder man ist Vertragspartner und als solcher Träger von Rechten und Pflichten oder man ist es eben nicht. Der Versorger kann Ihnen wohl schlecht eine Versorgung anbieten, so lange der Vertrag mit dem Mieter noch ungekündigt bestand. Darüber sollte man froh sein, weil man auch nicht selbst Kunde werden konnte, der für den bezogenen Strom haftet.
Der Fall scheint wohl so kompliziert, dass man sich durch einen Anwalt beraten lassen sollte. ;)
Was wäre, wenn ein Vormieter den Strom bis zur Neuvermietung gezahlt gehabt hätte? Hätte der Versorger dann diesem Vormieter, der längst woanders hingezogen war, und früher immer den Strom bezahlt hatte, deshalb eine Grundversorgung anbieten müssen ?
Lauter Fragen, die einer Klärung zugeführt werden sollten.
bjo:
@RR-E-ft
unter Umständen schon!
in einem vermieteten EFH z. B. gehört es zur Pflicht des Mieters im Winter den Streudienst zu übernehmen.
Unterläßt er dieses und jemand kommt zu Schaden springt die Versicherung ein, wenn der Mieter nicht zahlen kann / will.
Der in der überlassenden Küche abgetaute Kühlschrank wurde nicht ordungsgemäß betrieben ein Schaden ist eingetreten.
Mieter will / kann nicht zahlen - > Vermieter / Mieterhaftplicht müßte zahlen.
Anders sieht es aus wenn die Küche dem Meiter gehört, dann wäre dessen Haftpflicht dran!
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