Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
E.ON Bayern Strom abklemmen
RR-E-ft:
@bjo
Auch in 2008 gilt:
\"Es ist des Menschen Recht auf Erden, Recht zu haben und Jurist zu werden.\" ;)
Wohl nicht einmal unter Umständen.
Denn der Geschädigte soll hier der Vermieter selbst sein.
Immer hart am Fall arbeiten! Wer will was von wem weshalb woraus?
Es ist grundsätzlich nicht die Pflicht des Mieters, die Streupflicht zu erfüllen, sondern die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers. Dieser kann diese - seine eigene - Pflicht ggf. durch vertragliche Abrede im Mietvertrag auf den Mieter übertragen/ abwälzen, ohne seine Verpflichtung generell zu verlieren. In jedem Falle verbleibt eine Kontrollpflicht, ob der Mieter diese vertraglich übernommen Pflicht ordnungsgemäß erfüllt. Originär haftet also weiter der Grundstückseigentümer für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Dritten und sollte dafür über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Hat er keine, kommt er für den Schaden selbst auf und haftet dafür mit Haus und Hof. Ob der Vermieter haftet oder nicht, hängt nicht davon ab, ob der Mieter Geld hat. Siehste hier.
Wenn man einen Schaden erleiden sollte, hilft es einem nicht nur regelmäßig, sondern generell nichts, wenn man selbst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Eine solche tritt nur ein, wenn man selbst einem Dritten einen Schaden zufügt und diesem gegenüber haftet.
Zu Ihren weiteren Erwägungen möchte ich mich gar nicht erst äußern.
--- Zitat ---Der in der überlassenden Küche abgetaute Kühlschrank wurde nicht ordungsgemäß betrieben ein Schaden ist eingetreten.
Mieter will / kann nicht zahlen - > Vermieter / Mieterhaftplicht müßte zahlen.
Anders sieht es aus wenn die Küche dem Meiter gehört, dann wäre dessen Haftpflicht dran!
--- Ende Zitat ---
Man sei ggf. froh und dankbar, dass man selbst nicht zur Rechtsberatung zugelassen ist und deshalb nicht in die Verlegenheit kommen können sollte, für Falschberatungen und - auskünfte zu haften, erst recht wenn man dafür über gar keine Deckungszusage einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verfügt.
Gut, dass es Rechtsanwälte gibt, die man fragen kann und sollte.
berghaus:
@bjo
Der in der überlassenden Küche ......
geht garnicht!
RR-E-ft:
@berghaus
Unser Professor pflegte uns geduldig den Merksatz mit auf den Weg zu geben:
Nicht jeder, der einen Schaden hat, hat deshalb auch einen Anspruch.
Sclerocactus:
Wie soll ich denn überprüfen ob der Mieter den Strom zahlt, wenn er monatelang
nicht erreichbar ist.
Wenn ich weiß bei welchem Energieversorger der Mieter ist, habe ich kein Problem damit. Dann kann ich beim Stromversorger anrufen.
Aus dem ganzen procedere sehe ich, das es besser ist den Strom selbst zu bezahlen und dann über die Nebenkosten abzurechnen.
Den Anwalt hebe ich mir für meinen Kampf gegen EON auf, denn die Rechts- schutzversicherung darf man nicht zu sehr strapazieren, denn dann wird einem
schnell die Kündigung ausgesprochen.
Versicherung dein Freund und Helfer(möglichst nur um den jährlichen Beitrag zu zahlen).
Jetzt will ich dieses Thema beenden. Im März kommt die Abrechnung von EON und mal sehen wie die Kürzung aufgenommen wird.
Ich werde mich dann wieder zu Wort melden.
RR-E-ft:
@Sclerocactus
Wenn man den Stromlieferanten kennt, kann man da freilich anrufen. Nur gibt es da noch so etwas wie den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte des Mieters. Ob der Mieter seinen Strom zahlt oder nicht, geht den Vermieter ebensoviel an, wie den Mieter die Tatsache, ob der Vermieter gegenüber seinem Hausarzt Schwierigkeiten beim Wasserlassen angegeben hat. Überhaupt nichts.
Wegen einer ähnlichen Sache sollen ca. 30.000 Bürger vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sein, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz zu verteidigen. Am Vormittag zum Bundesverfassungsgericht, am Nachmittag beim Energieversorger anrufen, damit der endlich die Daten des Mieters (Rechnung bezahlt ja/ nein) aus seiner EDV rausrückt....., ggf. online Direktzugriff auf die Abrechnungsdaten des Stromversorgers verlangen. :rolleyes:
Möglicherweise sollte man keine elektrisch betriebenen Kühlschränke/ Küchen vermieten, allenfalls einen Eiskeller zur Verfügung stellen. Wenn man das Eis im Winter sammelt, spart man Energie, hilft der Umwelt und ärgert den Stromanbieter gewaltig. ;)
Die Stromschulden des Mieters kann man sicher auch jetzt noch zahlen, wenn man will. Nebenkostenabrechnung wird wohl schwierig. Aber dann sind wenigstens die Schulden beim Energieversorger weg und der Mieter braucht sich deshalb nicht mehr so zu sorgen. Womöglich ist er allein deshalb unstet \"auf der Flucht\".
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