Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

E.ON Bayern Strom abklemmen

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Sclerocactus:
Die Sache mit den Stromrechnungen hat meist nicht nur eine Seite. Die eine ist die Rechnungen schön zu bezahlen.
Die andere ist, einen Mieter zu haben der seine Stromrechnungen nicht mehr be-
zahlt und der Stromversorger einfach den Strom abklemmt.
Da bekommt man als Vermieter dann leider nichts von mit.
Ist mir im letzten Jahr passiert. Leider ist in der Wohnung eine Einbauküche integriert. Auf grund dieser Tatsache kann ich nur empfehlen eine Wohnung ohne Einbauküche oder auch einzelne elektrische Geräte zu vermieten.
Bei der Übergabe lebte der Kühlschrank noch von verdorbenen Lebensmitteln.
Letztendlich ging der Geruch der verdorbenen Lebensmittel nicht mehr weg und ich war gezwungen einen neuen Kühlschrank zu kaufen.
Kann man da was gegen den Energieversorger unternehmen. Der Kühlschrank hat 500 Euro gekostet.
Wäre der Energieversorger nicht verpflichtet gewesen sich mit mir in Verbindung zu setzen.
Hat dazu jemand Erfahrungswerte?.

RR-E-ft:
@Sclerocactus

Das ist doch keine Grundsatzfrage zum Preisprotest.

Wenn Sie eine konkrete Frage wegen etwaiger Schadensersatzansprüche als Vermieter gegenüber einem Energieversorger haben, dann können Sie sich mit einer solchen gern an einen Rechtsanwalt wenden und sich durch einen solchen umfassend beraten lassen.

Sclerocactus:
Ich habe natürlich gegen EON Bayern auch Widerspruch gegen die Preiserhöhung zum 1.1.2008 eingelegt. Dieses betrifft meinen eigenen Haushalt.
Die Sache mit dem Kühlschrank ist längst nicht so wichtig wie die Frage, ob EON
mir in der Mietwohnung einfach den Strom abstellen darf, wenn der Mieter nicht zahlt.

Netznutzer:
Da der Mieter als Kunde den Vertrag besitz, wird nicht Ihnen, sondern dem Vertragsinhaber der Strom abgestellt. Wenn Sie das verhindern wollen, können Sie den Vertrag begleichen und somit die Grundlage für die Versorgung Ihres Mieters wiederherstellen.

Gruß
NN

RR-E-ft:
@Sclerocactus

Na dann nichts wie hin zum Rechtsanwalt wegen einer Beratung. Auch das kann die Binnenkonjunktur beleben und dem Aufschwung helfen. Die deutsche Konjunktur wird dadurch möglicherweise  weniger abhängig von der Außenhandelsbilanz, so dass uns die Bankenkrise in den USA insgesamt weniger anhaben kann.

Möglicherweise weist der Anwalt dann auch darauf hin, dass man nicht Ihnen, sondern vielmehr dem Mieter den Strom abgeklemmt hatte. Wenn man Ihnen den Strom abgeklemmt hätte, hätten Sie jetzt auch noch die Stromschulden, wegen derer abgeklemmt wurde, auch noch mit am Hals.  Möglicherweise konnte der Versorger gar nicht wissen, dass der Kühlschrank, der da bis zum \"Aus\"  tuckerte, in Ihrem Eigentum stand. Möglicherweise wurde vergessen, das gegenüber dem Versorger anzugeben. Möglicherweise genauso wie die Tatsache, dass der Mieter den elektrischen Wasserkocher und das elektrische Messer und den elektrischen Dosenöffner ... auch nur von einer entfernten Verwandten vor Jahren geborgt hatte und nun damit durch die Lande zieht und dann und wann immer wieder deren Stecker zum Strombezug einsetzt.

Alles Gute für 2008.

@Netznutzer

Wenn ich es richtig verstanden habe, hatte sich der Mieter aus dem Staub gemacht und nur im Kühlschrank lebendig wirkende Andenken zurückgelassen. Dieser Mieter braucht also wohl in dieser Wohnung keinen Strom mehr. Eine Rückkehr des selben steht wohl nicht zu erwarten. Zudem würde er den Kühlschrank wohl auch nicht wiedererkennen (können).

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