@ Cremer
ein solcher Zähler wird nicht verordnet.
Er ist ein Entgegenkommen des Stromlieferanten, offene Posten die fällig sind, \"zu stunden\". Alternativ: Bankkredit um die Schulden zu begleichen, oder gerichtl. Mahn-verfahren. Da i.d.R. Bankkredite zur Stromschuldenbegleichung recht schwierieg zu erhalten sind, und niemand gern Schufa Eintragung wg. offfener Posten ggüber Energieversorgern haben möchte, ist dies doch für beide Seiten der einfachste Weg. Mit einem tägl. Grundpreis auf dem Schlüssel sowie einem erhöhte Strompreis wird der offene Betrag abgebaut. Mit Glück sogar ohne Kreditzins. Schlüsselzählerkunden können übrigens jederzeit den Zählerstand mitbringen und eine Proforma Abrechnung durchführen lassen. Ist die Altlast abgetragen, wird der Zähler wieder ausgebaut. Ich kenne sogar mehrere Leute, die nach Abtragung Ihrer Schuld den Schlüsselzähler nicht zurückgewechselt haben wollten, um Ihre Stromkosten weiter im Griff zu haben. Geht allerdings nur da einigermassen problemlos, wo der Netzbetreiber keine erhöhten Preise für die Teile verlang, sie sollen im EK ca. 10 x so viel kosten, wie ein normaler.
Wer am Freitag versäumt, Geld zu laden, kann dies auch übers Wochenende über den \"Notdienst\" des Netzbetreibers, selbstverständlich mit entspr. Zuschlägen. Der Kunde kann jederzeit am Zähler sein Guthabenstand sehen und entspr. abschätzen, wie lang er noch Strom hat. Viele Geräte haben die sogen. Reserve Schaltung, 50 € laden, 10 verbleiben auf dem Schlüssel, 40 gehen ins Gerät. Wenn es dann dunkel wird, lädt man die 10 nach und weiss, es wird Zeit zu laden.
Gruß
NN