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Autor Thema: § 302 a STGB(Leistungswucher)  (Gelesen 3792 mal)

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Offline Sclerocactus

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§ 302 a STGB(Leistungswucher)
« am: 16. Dezember 2007, 00:27:00 »
Ich habe die großen Vier EON,RWE,Vattenfall und ENBW bei der Staatsanwalt-
schaft angezeigt.
Zum einen sieht man ja, dass man sich im Privatrecht schlecht gegen Energieversorger wehren kann.
Da die Produktionskosten für eine Megawattstunde Strom nur bei ca 15 € liegt und diese dann an der Strombörse EEX für ca 125 € verkauft. Das sind aber noch längst nicht die Preise die wir für den Strombezug bezahlen. Geht man von 20 Cent für das Kilowatt inkl. MWST aus, dann kostet den Verbraucher die Megawattstunde 200 €. Von solchen Preisspannen können die Energieversorger gut leben.
Unser Kernkraftwerk an der Isar bekommt zum Beispiel nur 1,5-2 Cent in der Grundlast je Kilowattstunde.
Wenn eine Bank 30% Zins für einen Kredit verlangt ist dieses Wucher.
Genauso denke ich muß man beim Strom von Leistungswucher reden, gerade weil der Strom notwendig ist unsere sozialen, kommunikativen Kontakte zu pflegen und die Bewegungsfreiheit innerhalb der Bundesrepublik zu sichern.
Denn auch die Bundesbahn und die Straßenbahnen,S-Bahnen und U-Bahnen fahren mit dem teuren Strom und erhöhen damit die Kosten. Viele sind dadurch in ihrer grundrechtlich gesicherten Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Diesbezüglich werde ich noch eine Petition an den deutschen Bundestag abfassen um auf dieses generelle Problem hinzuweisen und den Politikern dieses eindringlich bewußt zu machen.
Die Gerichte sollten immer darauf hingewiesen werden, das Gerichtsurteile nur dann Bestand haben können, wenn sie die Grundrechte in die rechtliche
Beurteilung des Sachverhalts mit einbeziehen.
Die Grundrechte sind die stärksten Verbündeten der Bürger gegen die Wilkür des Staates aber auch gegenüber Unternehmen. Wer genaueres Wissen will sollte sich noch einmal das Lüth Urteil von 1958 anschauen.

Offline Schwalmtaler

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§ 302 a STGB(Leistungswucher)
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2007, 13:11:45 »
Hallo Sclerocactus,

haben Sie schon einen Anwalt oder wollen Sie das alleine durchziehen?

Gruß eines Nichtanwaltes

Schwalmtaler

Offline eislud

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§ 302 a STGB(Leistungswucher)
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2007, 14:18:02 »
@Schwalmtaler
Ich glaube, hier verklagt, wenn überhaupt, die Staatsanwaltschaft den/die Versorger. Meines Erachtens muß @Sclerocactus hier nicht zwangsläufig einen Anwalt haben. Er tritt hier wohl eher als eine Art Zeuge der Staatsanwaltschaft auf. Das sollte zumindest bei den hier entstehenden hohen \"Streitwerten\" gelten. Hier geht es um Strafrecht und nicht wie bei unseren Widersprüchen um Zivilrecht. Nur meine Meinung.

Auch Gruß eines Nichtanwaltes
eislud

Offline nomos

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§ 302 a STGB(Leistungswucher)
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2007, 14:52:08 »
Wenn die Preistreiberei strafrechtlich als Wucher festgestellt wird, hat das wohl auch zivilrechtliche Auswirkungen = § 138 BGB.

Mietwucher wird dabei ja z. B. besonders bewertet. Energie ist mit der Nutzung der Wohnung untrennbar verbunden.  Es ist schon spannend, welcher Maßstab mit dem Strafrecht dann hier angelegt wird und was als Marktpreis festgestellt wird. Das wird die Schwierigkeit dabei sein.

Aber es ist eine weitere offene Flanke! Mal sehen, was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.

Bitte  weiter berichten!

Offline wulfus

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§ 302 a STGB(Leistungswucher)
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2007, 15:09:08 »
Was Sclerocactus da schreibt, ärgert mich schon seit Monaten. Und obwohl Leute wie der Wirtschaftsminister von Hessen und
auch aus Brüssel das alles schon mehrfach scharf gerügt haben, tut sich überhaupt nichts.
Im Gegenteil, der Bundeswirtschaftsminister lädt diese Typen der Energiekonzerne sogar zu sich zum wohlwollenden Smalltalk ein und die Kanzlerin hofiert den Bernotat.

Also Vorsicht, Sclerocactus, wenn Sie gegen die diversen \'Bernotats\' strafrechtlich vorgehen, haben sie auch die Regierung gegen sich!
Glauben Sie die verzichtet auf die lukrativen Energiesteuereinnahmen?
Die Energielobby wird Sie schnell in \'einen Kaktus setzen\'!

Offline userD0005

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§ 302 a STGB(Leistungswucher)
« Antwort #5 am: 18. Dezember 2007, 17:08:21 »
Die Anzeige ist interessant. Ich bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufnimmt bzw. mit welcher Begründung das Verfahren später eingestellt wird.

Gruß

Offline Sclerocactus

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§ 302 a STGB(Leistungswucher)
« Antwort #6 am: 18. Dezember 2007, 21:34:30 »
Habe keine Angst vor der Regierung und den Bernotats.

Spätestens auf dem Friedhof sehen wir uns  wieder.

Das ist und bleibt die einzige Gerechtigkeit in unserer Republik.

Ich habe auch bereits eine Petition laufen in der es vor allem um die Verschmutzungsrechte und die Trennung von Netz und Versorger geht.
Ich habe darauf abestellt, das ich für meinen \"dreckigen Holzofen\" ebenfalls Verschmutzungsrechte haben möchte. Zumal die Energieversorger einen CO²
Giganten nach dem anderen in die Umwelt setzen. Dafür bekommen Sie ja nur weitere Verschmutzungsrechte. Sollte diese Praxis beibehalten werden, habe die komplette Abschaffung der Ökosteuer und jeglicher Umweltauflagen für die Bundesbürger gefordert. Außerdem habe ich verlangt, das die verschenkten Verschmutzungsrechte nachträglich durch die Energieversorger zu zahlen sind und dieses Geld dann der Bundesanstalt für Arbeit überlassen wird um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Als letztes habe ich gefordert, das Politiker die in Fragen ihrer Lobbytätigkeit über Gesetze oder Vorhaben zu entscheiden haben, öffentlich für befangen zu erklären sind, wie es ja bei Richtern auch der Fall ist.
Leider habe ich von der Petition noch nichts gehört. Ich habe nur ein Schreiben erhalten in dem ich vertröstet wurde und mich noch gedulden muß.
Die Petition läuft unter foldendem Kennzeichen:
Pet 3 - 16- 09 - 751 - 027886

Normal kann man unter den öffentlichen Petitionen diese mitzeichnen.
Leider ist diese aber noch nicht veröffentlicht worden.
Sicherlich wären nachfragen von anderer Seite behilflich diese Petition voranzubringen.

Ich brauche bei einer Strafanzeige keinen Anwalt, denn die Staatsanwaltschaft ermittelt und erhebt dann Klage.

Ich habe die Anzeige übrigens bei der Staatsanwaltschaft Landshut gemacht.

Offline Powersafer

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§ 302 a STGB(Leistungswucher)
« Antwort #7 am: 27. Dezember 2007, 01:11:08 »
Hi Sclerocactus und alle anderen Antwortenden,
habe mal im StGB und Internet unter juris nachgeschaut und einen §302 dort als \"Vermögensstrafe und erweiterter Verfall\" bezeichnet gefunden und nicht als \"Leistungswucher\". Statt dessen fand ich unter \"Wucher\" den §291 StGB.
Also da scheint was nicht zu stimmen, lieber scelero, bitte mal überprüfen bzw. korrigieren.
Aber Ihre Idee mit der Anzeige find ich ziemlich spannend, weils ja schlichtweg kriminell ist, wie die EVUs uns abzocken. Das war längst mal überfällig !!
Die Petition ist zwar auch ne Idee, aber was soll da bei rauskommen, wenn im Bundestag ausser Lobbyisten bald keiner mehr das Volk vertritt...   X(
Wie schauts eigentlich mit §4 WiStG aus (Preisüberhöhung) ? Wär doch auch noch ein Hebel wo man ansetzten könnte, oder?
Schöne Gr an alle !

 

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