Ich habe die großen Vier EON,RWE,Vattenfall und ENBW bei der Staatsanwalt-
schaft angezeigt.
Zum einen sieht man ja, dass man sich im Privatrecht schlecht gegen Energieversorger wehren kann.
Da die Produktionskosten für eine Megawattstunde Strom nur bei ca 15 € liegt und diese dann an der Strombörse EEX für ca 125 € verkauft. Das sind aber noch längst nicht die Preise die wir für den Strombezug bezahlen. Geht man von 20 Cent für das Kilowatt inkl. MWST aus, dann kostet den Verbraucher die Megawattstunde 200 €. Von solchen Preisspannen können die Energieversorger gut leben.
Unser Kernkraftwerk an der Isar bekommt zum Beispiel nur 1,5-2 Cent in der Grundlast je Kilowattstunde.
Wenn eine Bank 30% Zins für einen Kredit verlangt ist dieses Wucher.
Genauso denke ich muß man beim Strom von Leistungswucher reden, gerade weil der Strom notwendig ist unsere sozialen, kommunikativen Kontakte zu pflegen und die Bewegungsfreiheit innerhalb der Bundesrepublik zu sichern.
Denn auch die Bundesbahn und die Straßenbahnen,S-Bahnen und U-Bahnen fahren mit dem teuren Strom und erhöhen damit die Kosten. Viele sind dadurch in ihrer grundrechtlich gesicherten Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Diesbezüglich werde ich noch eine Petition an den deutschen Bundestag abfassen um auf dieses generelle Problem hinzuweisen und den Politikern dieses eindringlich bewußt zu machen.
Die Gerichte sollten immer darauf hingewiesen werden, das Gerichtsurteile nur dann Bestand haben können, wenn sie die Grundrechte in die rechtliche
Beurteilung des Sachverhalts mit einbeziehen.
Die Grundrechte sind die stärksten Verbündeten der Bürger gegen die Wilkür des Staates aber auch gegenüber Unternehmen. Wer genaueres Wissen will sollte sich noch einmal das Lüth Urteil von 1958 anschauen.