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Autor Thema: EVA gibt Verbraucher Recht und Geld zurück- Leuchtendes Beispiel für die gesamte Branche  (Gelesen 9541 mal)

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Offline RR-E-ft

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EVA hatte einem Haushaltskunden, der mit Gas beliefert wird, nach Rechnungskürzungen seit 2004 nun wieder die Einstellung der Versorgung angedroht, diesmal zum 27.11.2007. Es war nicht das erste Mal.

Der anwaltlich vertretene Verbraucher wies nochmals darauf hin, dass ein Sonderabkommen besteht und EVA deshalb nicht berechtigt sei, die Preise einseitig abzuändern, vielmehr die Vertragsabschluss (1995) vereinbarten Preise gelten. Man könne die Causa aber gern nach allen Regeln der Kunst vor den Gerichten/ Kartellbehörden mustergültig durchexerzieren, wie der Anwalt des Verbrauchers freundlich aber bestimmt wissen ließ.

Die Sperrandrohung wurde ohne Federlesen zurückgenommen. Dabei beließ man es jedoch nicht.

Die Adventszeit als Zeit der Besinnung hat EVA außerordentlich gut genutzt:


Die in 2005 und 2006 erteilten Jahresverbrauchsabrechnungen wurden storniert und neue Rechnungen mit den 1995 vereinbarten Vertragspreisen erteilt. Demnach besteht nach dessen Rechnungskürzungen sogar noch ein Guthaben dieses Verbrauchers in Höhe von über 260 EUR.

Dieses Guthaben wird EVA bis zum 20.12.2007 und somit pünktlich zum Fest an diesen Kunden auskehren.

Frohes Fest.

Daneben hat man diesem Verbraucher den bestehenden Gaslieferungsvertrag zum Ablauf des 30.07.2008 gekündigt und ein neues Festpreisangebot unterbreitet.

Der Verbraucher ist diesem Festpreisangebot vorerst nicht näher getreten, weil er ja derzeit einen weit günstigeren Festpreis hat.

EVA Apolda gibt damit ein leuchtendes Beispiel für alle vergleichbaren Gasversorgungsunternehmen.

Der betroffene Verbraucher meint, dass die Verantwortlichen bei der EVA Energieversorgung Apolda GmbH möglicherweise die \"Weihnachtsgeschichte\" von Charles Dickens \"A Christmas carol\" beherzigt haben.

Still ruhen Kummer und Harm. :)

Ob Glocken, Pils, ob Wolle - Gutes aus Apolle.

Offline Schwalmtaler

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Hallo Herr Fricke,

herzlichen Glückwunsch dem Verbraucher und dessem Anwalt ( aus Jena? *fg).

Ich hoffe diese Vorgehensweise macht unter den Versorgern Schule und wird genauso kopiert wie die unsinnigen Sperrandrohungen vergangener Tage!!!!

Mit welcher Begründung ist denn der Vertarg gekündigt worden und ist diese rechtens?

Gruß
Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

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@Schwalmtaler

Merci.

Nun wollen wir uns mal nicht schon wieder den Kopf darüber zerbrechen, was wohl Ende Juli nächsten Jahres sein könnte, sondern mit dem bisher Erreichten zufrieden sein. Nicht immer zuviel rumgrübeln, vor allem nicht über Dinge, die in ungewisser Zukunft liegen. ;)

 

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