Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Anruf vom Versorger / Einladung zum Gepräch
taxman:
--- Zitat ---Original von Wasserwaage
na das hört sich doch richtig toll an.... d.h. das jedes stadtwerk das die billigkeit seiner preise nachweisen möchte erstmal jemanden verklagen muss, damit der ganze fall vor gericht kommt?! das kanns ja auch nicht sein... zumal ein richter nicht klüger ist als andere, insbesondere wenn es sich um kaufmännische dinge handelt... müsste also jemand ran, der sich auskennt... woher nehmen, wenn nicht steheln und zu welchen kosten?! wenn jemand nen widerspruch wegen unbilligkeit einlegt, dann muss er sich doch auch gedanken zu dem thema gemacht haben...
ich würd zumindest hingehen, mir die sachen zeigen und erläutern lassen und entweder ich habs verstanden und bin zufrieden oder unzufrieden oder ich habs nicht verstanden, sags denen und es geht weiter wie gehabt... tut doch nicht weh....
--- Ende Zitat ---
Hallo Wasserwaage,
ich persönblich traue mir keine Kontrolle der Unterlagen zu! Im übrigen ist das einzig und alleine Aufgabe der Gerichte. Wie diese das dann erledigen ist ja deren Sache und hat uns nicht zu interessieren.
Weiter gab es bis heute noch keine solche Kontrolle, da die Versorger eh keine Unterlagen an die Gerichte rausrücken.
Der einzige Grund hinzugehen besteht darin Informationen für ein Gerichtsverfahren zu sammeln.
Interessant wäre höchstens noch die Überlegung ab welchem Betrag (den man dann nicht mehr zurückzahlen muss) man sich mit einer Prüfung einverstanden erklärt! ;)
taxman
DieAdmin:
@Pölator,
ich hab mal dem Thementitel etwas hinzugfügt. Und verschiebe den Thread (da Sie den Versorger nicht nennen) in die Grundsatzfragen
Hier finden Sie anderen die auch mal eine Einladung bekommen hatten:
(Suche \"Einladung AND Gespräch\")
u.a.
\"Angebot eines Gasversorgers zu einem persönlichen Gesp
Gasversorger bittet um persönl. Gespräch!?
Unser Versorger will die Kalkulation offenlegen
Pölator:
@evitel
Danke fürs zuordnen und die links!
@taxmann
Beim Telefonat habe ich nach Kopiermöglichkeiten gefragt, er meinte das ginge zu weit X(.... .
Wenn ich so weiter mache wie bisher, müsste ich aber ca.30 Jahre kürzen um eine geothermische Anlage zu finanzieren :D
Ich selber traue mir meine Steuererklärung zu, aber eine Prüfung der Unterlagen eines Versorgers nicht. Die wollen mich nur schwindelig reden.
Aber eine Frechheit ist das schon, mir \"Geld\" zum Wechsel anzubieten.
Ob das e-wie-einfach auch macht, wenn ich dann freiwillig in die Grundversorgung zurück gehen würde?
Mit jedem Tag wird mir klarer, dass mein Widerspruch gerechtfertig sein könnte!
Schönen Abend noch,
Pölator
eislud:
@Pölator
Mit Zahlung einer Jahresrechnung hat man die Preise der Jahresabrechnung akzeptiert. Darunter kann man nicht mehr kürzen, so zumindest die BGH-Entscheiung vom Juni 2007.
Hast Du also 2006 mit Deinem Widerspruch begonnen und kürzt Du auf die Preise von 2004, kann es sein, dass das nicht ganz fehlerfrei ist.
Ein Wechsel zu einem anderen Versorger mit Zusicherung, dass ich nichts nachzahlen muß, scheint mir schon eine Überlegung Wert. Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Ich kann ja auch dann nach einem kurzen Ausflug zur Konkurrenz wieder zurück in die Grundversorgung wechseln und dort dann vor Entnahme die Preise von Anfang an rügen. Dann muß ich vielleicht sogar, zumindest vorerst, gar nichts zahlen, weil dann ja schon von Anfang an gar nichts fällig ist.
Gruss eislud
RR-E-ft:
@Wasserwage
Handelt es sich um ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht aus dem Energiewirtschaftsgesetz oder dazu ergangenen Verordnungen, so ist für den Streit gem. § 102 EnWG ausschließlich die Kammer für Handelssachen beim Landgericht zuständig. Und diese Richter - ein Volljurist mit besonderer Erfahrung in kaufmännischen Belangen und zwei Handelsrichter, in der Regel von der IHK abgestellte Kaufleute, sollten sich bestimmt mit Preiskalkulationen auskennen.
Gerade wegen dieser Kompetenz erfolgt die Konzentrierung, möglicherweise nach Landesrecht gem. § 103 EnWG sogar bei einem einzigen Landgericht für mehrere Landgerichtsbezirke, das dann ständig mit der Billigkeitskontrolle einseitig festgesetzter Energiepreise befasst ist und an seinen Erfahrungen wächst.
Bei manchem Amtsrichter könnte man hingegen möglicherweise schon den Eindruck haben, es würde vielleicht gewürfelt. Auf den Seiten des Würfels steht nur \"ja\" oder \"nein\". In der Regel befassen sich Gerichte jedoch gründlich mit dem unterbreiten Sachverhalt, wenn er denn nicht durch Nichtbestreiten unstreitig ist, so dass das Gericht nicht erst über Tatsachen zu befinden hat.
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