Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Anruf vom Versorger / Einladung zum Gepräch

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Pölator:
Hallo zusammen,
vorneweg: ich habe schon fleissig im Forum gesucht, habe aber leider nichts gefunden. Falls es an meiner \"falschen\" Suche lag, bitte ich dies zu entschuldigen und bin für Hinweise auf bestehende threads dankbar.

Vorgeschichte:
Seit Februar 2006 erhebe ich fleissig zu jeder Gaspreiserhöhung und Senkung Einspruch nach §315 mit den bekannten Musterschreiben, seit 1.01.07 kürze ich auf die Preise des Vertragsbeginn 1.12.2004. Ich bin Tarifkunde in der Grundversorgung (Sonderverträge für Privathaushalte gibts bei uns nicht) mit einem EFH. Gekürzter Betrag gesamt bis jetzt knapp 500Euro.
Auf das letzte Schreiben meines Versorgers, in dem er mich mit Berufung auf das BGH-Urteil vom 13.6.07 aufforderte nun endlich alles zuzahlen, antwortete ich mit dem \"Bestreit\"-Schreiben.
Nun bekam ich einen Anruf auf mein Diensthandy (woher die die Nummer haben ist mir schleierhaft...), ich solle doch nun zu e-wie-einfach wechseln, da ja nun Wettbewerb besteht :D... . Sie würden bei einem Wechsel auf die \"Offenstände\" verzichten. Er jammerte noch rum, die Grossen schädigen den Ruf der Kleinen, man selber verdiene nichts am Gas. Die von mir angesprochenen Quersubventionierungen der Bäderbetriebe und des Nahverkehrs, günstige Sonderverträge für Handwerk und Industrie, hätten steuerliche Gründe und erhielten Arbeitsplätze in der Region.
Als ich diesen Weg ablehnte, luden sie mich zu einem Gespräch ein und dort wollen sie mir alle Unterlagen zur Prüfung vorlegen. Vorher fragten sie mich noch, was ich den überhaupt an Papieren sehen will.
Und um der Gerechtigkeit wegen der alten Oma, die sich nicht wehrt (?!?), würde man nun den Klageweg beschreiten.
Mir das Geld zu erlassen empfinde ich gerade der Oma wegen nicht gerade als Gerecht... .
Die Einladung habe ich auch schriftlich bekommen.
Wie soll man daruf reagieren? Lust habe ich keine, dorthin zugehen, da ich als betriebswirtschaftlicher Laie zu einer Prüfung nicht in der Lage wäre.

Den Versorger möchte ich hier nicht nennen, da er bekennender Weise das Forum mitliest und auf Grund der Größe (kleine Stadtwerke) mich durchaus identifizieren könnte, per PN aber gerne (wenns nicht gerade eine Neuanmeldung ist).

Wie gesagt, für Verweise auf eine Thread mit dem selben Inhalt wäre ich dankbar!

mfG Pölator

Habe keine Angst, sollen sie nur kommen...

ktown:
Die Reaktion sollte extrem gegen Null tendieren.
Ich kenne ihre Berufsausbildung nicht aber ich gehe davon aus, dass sie ihnen jegliches Fachwissen der wirtschaftlichen Bilanzierung von Gasversorgern fehlt und daher nicht in der Lage sein werden ihnen vorgelegte Dokumente prüfen zu können.
Wie sie schon dargelegt haben, sollten, der Gerechtigkeit willen, die dafür zuständigen fachlich versierten Gutachter bei Gericht dies prüfen.

Zottel:
@Pölator

Das ist ja wohl der Oberhammer!!!  8o

Halt bloß die Füße ruhig, nicht hingehen.

Ich würde mich, wenn überhaupt, freundlich für die Einladung bedanken aber ablehnen.

Die Kalkulation muss bei Gericht verständlich für den Richter offen gelegt werden.

Rechnung weiterhin auf den Stand von 2004 kürzen und fertisch.  ;)

taxman:
Ich würde die Einladung annehmen und einen Kopierer gleich mit dazu.  :D

Bei der schriftlichen Annahme der Einladung würde ich jedoch ausdrücklich darauf hinweisen auch Kopien machen zu wollen und ebenfalls darauf hinweisen das die Einsicht in die Unterlagen sicherlich keine richterliche Kontrolle (wie es nunmal das Gesetz vorschreibt) ersetzen kann.

Dann würde ich hingehen!    :D :D :D :D

Dann würde ich den Herren gleich mal dieses Urteil unter die Nase reiben, wegen der Quersubvention usw. :

http://www.energate.de/news/91373?view=newsItem&id=91373&Energate_Session=e2453699058ad3ce6f73272b0af99609

Als Begleiter dann noch ein paar Forenasse, das wird dann ein Fest!  :D :D

Rebellische Grüße
taxman

Wasserwaage:
na das hört sich doch richtig toll an.... d.h. das jedes stadtwerk das die billigkeit seiner preise nachweisen möchte erstmal jemanden verklagen muss, damit der ganze fall vor gericht kommt?! das kanns ja auch nicht sein... zumal ein richter nicht klüger ist als andere, insbesondere wenn es sich um kaufmännische dinge handelt... müsste also jemand ran, der sich auskennt... woher nehmen, wenn nicht steheln und zu welchen kosten?! wenn jemand nen widerspruch wegen unbilligkeit einlegt, dann muss er sich doch auch gedanken zu dem thema gemacht haben...

ich würd zumindest hingehen, mir die sachen zeigen und erläutern lassen und entweder ich habs verstanden und bin zufrieden oder unzufrieden oder ich habs nicht verstanden, sags denen und es geht weiter wie gehabt... tut doch nicht weh....

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