Was genau in ihrem Vertrag steht, kann man von hier aus nicht beurteilen.
Normalerweise werden keine Mindestmengen festgelegt. Das würde ja auch keinen Sinn machen. Sie hätten damit keine Möglichkeit, z.B. durch niedrigere Raumtemperaturen Heizkosten zu sparen.
Wenn sich aber anschaut, wes so in Flüssiggasverträgen steht, würde mich das nicht wundern, wenn dem ein oder anderen ein solcher Vertragstext untergejubelt worden wäre.
Ob sie in einen anderen Vertrag wechseln können, hängt wiederum von dem ab, was der Vertragspartner mit ihnen vereinbart hat.
Das, was sie LANDWIRTSCHAFTSVERTRAG nennen gibt es als Standard-Variante nicht.
Der Bauernverband hat für seine Mitglieder ganz brauchbare Konditionen ausgehandelt. Näheres bitte beim Bauernverband erfragen. Sie müssen dann aber Mitglied dort werden. Werden sie nur wegen des Gaspreises Mitglied, müssen sie den Mitgliedsbeitrag auf ihre Gasrechnung aufschlagen, um dann mit anderen Preisen vergleichen zu können.
Wenn sie aus einem bestehenden Vertrag aussteigen wollen, dann lesen sie vorher aber genau, was für diesen Fall vereinbart wurden. (Kosten eetc....)
H. Watzl