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Autor Thema: Zählervertrag  (Gelesen 4736 mal)

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Offline Jumpy

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Zählervertrag
« am: 08. November 2007, 11:59:02 »
Der momentane Preis bei freien Anbietern liegt bei ca. 50Cent/Liter.
Kann mir Jemand sagen, wo der Preis ungefähr bei Zähleranlagen/Miettank liegt?

Danke

Offline shimada

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Zählervertrag
« Antwort #1 am: 09. November 2007, 21:29:58 »
Hi,

Da Sie von freien Anbietern reden,würde Ich vermuten das der Preis eines Vertragshändlers ca.7-10 Cent drüber liegt.

Das ist aber nur eine Vermutung die Ich mal so aus den anderen Beiträgen ableite...

Ich bin selber mit meinem eigenen 4850 Litertank gerade bei 49 % Inhalt angekommen und mache mir erst wieder ab Mai nächstes Jahr ernsthafte Gedanken über den Preis.  ;)

( Dank des kleinen Kaminofens reicht der Inhalt locker bis dahin )
Gruß,shimada

Offline Watzl

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Zählervertrag
« Antwort #2 am: 10. November 2007, 12:22:10 »
Wenn man hier im Forum stöbert, wird man sehr schnell zur Erkenntnis kommen, dass die Preise für das Flüssiggas bei Mietverträgen oder Zähleranlagen immer deutlich höher liegen, als bei einem eigenen Tank.

Bei Miettanks oder Zähleranlagen kommt hinzu, dass der Kunde immer dann, wenn diese \"Ehe\" zwischen ihm und dem Vertragslieferanten einmal enden sollte, alle Kosten für den Rückbau der Anlage, Abtransport etc. zu tragen hat.
Man sollte dies bei den Kalkulationen tunlichts berücksichtigen. Auch wenn der Tank oder die Zähleranlage merh als 10 Jahre alt und vermutlich damit längst abgeschrieben ist, wird der Kunde kräftig zu Kasse gebeten.
Die vermeindliche Option, den Tank irgendwann einmal in sein Eigentum überführen zu können so nach dem Motto, \"wenn´mir reicht, dann kauf ich denen den Tank ab\", kann man schlichtweg vergessen. Die Vertragsfirmen sind sich da inzwischen alle gut einig: Verkauft wird nicht.

Eine gute Hand für die Entscheidung wünsche ich

H. Watzl

Offline Jumpy

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Zählervertrag
« Antwort #3 am: 10. November 2007, 20:02:23 »
Danke für die Antworten!

Zur Vorgeschichte:
Wir haben ein Haus gekauft, wo der Vorbesitzer einen Miettank von der **** hatte. Diese Unternehmen behauptet wir wären verpflichtet diesen Vertrag mit zu übernehmen. Mein Rechtschutz und Notar sieht das jedoch ganz anders. Grundsätzlich hätte ich mir sogar überlegt einen neuen Vertrag mit dieser Firma abzuschliessen, allerdings nicht auf so einer Basis und zudem noch mit einem Zählervertrag.

Da wir auch auf einen Erdtank wechseln möchten, stellt sich für uns die
Frage Miettank oder Kauftank. Einen 2,1t Erdtank bekommen wir allerdings anscheinend nicht unter 2000€ netto.

Ist denn hier auch Jemand, der einen Mietvertrag besitzt und trotzdem Gas zu einem fairen Preis bezieht?

Erdtank und Miete beisst sich natürlich auch ein bisschen...

Danke und Gruss,

Conni

Offline Watzl

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Zählervertrag
« Antwort #4 am: 11. November 2007, 11:28:27 »
\"...Ist denn hier auch Jemand, der einen Mietvertrag besitzt und trotzdem Gas zu einem fairen Preis bezieht?....\"

Miettank und fairer Preis, das kommt dem Problem der Quadratur des Kreises nahe.
Oder anderes ausgedrückt: DAS GIBT ES NICHT.

Der sogenannte Erstbefüllungspreis ist immer phänomenal günstig. Aber dann...
Akzeptiert der Kunde die Preise, so klettern diese immer weiter Höhe. Motzt der Kunde, so gibt man sich großzügig und geht im Preis etwas zurück.
So kann es gut geschehen, dass ein altes Mütterchen jeden angebotenen Preis der Vertragsfirma akzeptiert, weil es gar nicht auf die Idee kommt, sich quer zu legen.
Ein anderer, der in derselben Strasse wohnt und zur selben Zeit von derselben Vertragsfirma denselben Preis geboten bekommt, akzeptiert eben nicht, motzt und erhält einen etwas günstigeren Preis. Er ist dann wieder ein zufriedener Vertragskunde.
Er hält sich für einen geschickten Verhandlungstretegen.
Was er aber nicht weiß: der letzte Anwohner in derselben Strasse, der vertraglich nicht gebunden ist, bekam das Gas von einem freien Anbieter noch günstiger und das ohne sich aufregen zu müssen.

Zum gemieteten Erdtank: klären sie, was passiert, wenn sie diesen Mietvertrag irgendwann einmal aufheben wollen. Fragen sie konkret und detailliert nach den dann enstehenden Kosten und wer diese zu tragen hat. Lassen sie sich das schriftlich bestätigen.
Das wird ihre Entscheidung beflügeln.

H. Watzl

Offline Jumpy

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Zählervertrag
« Antwort #5 am: 11. November 2007, 11:46:58 »
Wenn ich ausschliesslich mit Gas heizen würde, so wäre die Entscheidung pro Kauf- Erdtank schon gefallen. Allerdings habe ich auch Wald und heize nicht unerheblich mit Holz. Denke ich werde demnächst einen Termin bei der Verbraucherzentrale zur Energieberatung warnehmen. Meine Gasheizung ist schliesslich auch nicht mehr die Neueste.

Danke und Grüsse,

Conni

Offline Watzl

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Zählervertrag
« Antwort #6 am: 11. November 2007, 20:15:31 »
Es wäre sehr interessant, was die Verbraucherzentrale in puncto Flüssiggas, dem Ratsuchenden zu sagen hat. Vielleicht können sie darüber hier anschließend berichten.

Meine Wahrnehmung ist, dass die Verbraucherzentralen sich in der Vergangenheit vornehm zurückgehalten haben, wenn es um Flüssiggas ging.
Wie kann es sein, dass sich eine ganzen Schar von Flüssiggaskunden (hier nachzulesen) ganz arg über die Machenschaften von Vertragsfirmen beklagen, von Knebelverträgen etc. ist die Rede usw. und diese Verbraucherzentralen nichts dazu zu sagen haben. Sind Flüssiggaskunden keine Verbraucher?

Wer hier positivere Erfahrungen hat, der möge bitte berichten.
(Evtl. ein neues Thema aufmachen)

H. Watzl

 

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