Nach langer Ruhepause in diesem Thread, möchte ich mal wieder eine kleine Wasserstandsmeldung in meiner Auseinandersetzung mit den Stadtwerken Witten durchreichen! Natürlich bitte ich auch um Rat. (s.u.)
Nachdem ich letztes Jahr meine Abschläge weiter gekürzt und die deftigen Preiserhöhungen im Jahr 2008 nicht mitgemacht habe, kam es wie kamen musste.
Eine Nachzahlung die von mir auf Basis meiner gekürzten Abschläge und nicht der überhöhten Preise beglichen wurde, wurde mit massiven Mahnungen und Zahlungserinnerungen beantwortet.
Dann kam letztendlich eine terminierte Versorgungssperre mit einer unzulässigen Frist von fünf - ich wiederhole - fünf Werktagen.
Also Antwortschreiben vorbereitet, Brief an Energieunrecht vom BdEV, das Landeskartellamt Düsseldorf Fachbereich Energie und die Verbraucherzentrale NRW abgeschickt.
Weiterhin sofort zum Amtsgericht Witten gegegangen und um eine Einstweilige Verfügung gegen die Versporgungssperre gebeten, welche auch erlassen wurde. Durch den Gerichtsvollzieher den Stadtwerken Witten zugestellt. Danach war dann erstmal Ruhe.
Bis letzte Woche (05.01.2010).
Ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen erhalten.
Darin wurde nicht nur der von mir nichtbezahlte Betrag der Jahreabrechnung 2008, sondern auch die monatliche Differenz zwischen meinem seit 01.01.2009 neu festgesetzten und den von den Stadtwerke festgesetzten Monatsabschlag von diesem Jahr eingefordert. Aus der Differenz zwischen den Abschlägen wurde also ein Betrag von 360 Euro (12x30), der zusätzlich zur Forderung der Jahresabrechnung addiert wurde. Auf diesen Gesamtbetrag wurden außerdem noch Zinsen erhoben. (Ich kann mich garnicht erinnern, dass ich jemals eine Zinsgutschrift der Stadtwerke erhalten habe weil ich überzahlt hatte)
Der Mahnbescheid enthält also Teilbeträge der Jahresendabrechnung, welche mir weder vorgelegt noch die Möglichkeit zur Begleichung gegeben wurde. Das heisst also, die Stadtwerke Witten haben einen Betrag per Mahnbescheid eingefordert, aus dessen Höhe, falls er denn voll umfänglich beglichen worden wäre, ggf. eine Gutschrift wegen Überzahlung ergeben hätte.
Die eben genannte Jahresabrechnung habe ich erst heute 15.01. erhalten. Ein starkes Stück.
Natürlich habe ich umgehend Widerspruch gegen den Mahnbescheid insgesamt eingelegt.
Unser Verbrauch hat sich im letzten Jahr um 50% erhöht, weil mir meine Frau im Oktober 2008 einen gesunden Sohn geschenkt hat und nun die Wohnung den ganzen Tag geheizt werden muss!
Somit liegt der Streitwert demnächst um die 1.000€.
Jetzt rechne ich mit einer baldigen Klage seitens der Stadtwerke.
Auch wenn ich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheue, denn ketztendlich ist es nur Geld, bleibt ein mulmiges Gefühl, da ich noch nie bei einem Anwalt oder vor Gericht gewesen bin.
In diesem Zusammenhang würde ich mich sehr über ein Feedback von Euch freuen. Insbesondere zu dem Thema wie es im Falle eine Klage weitergeht und wie ich weiter verfahren muss.
Ich habe 2009 in den Prozesskostenfonds vom BdEV eingezahlt und werde es in diesem Jahr wieder tun. Weiterhin habe ich eine Private Rechtschutzversicherung, die auch Vertragsrecht abdeckt.
Ich würde mich über ein paar genaue Hinweise, Links, etc. von Euch zur Vorgehensweise freuen, da im Falle einer Klage schnelles Handeln gefordert ist. Ich möchte mich etwas auf diesen Tag vorbereiten, damit mir die Pumpe nicht abgeht, wenn es dann tatsächlich soweit ist.
Das heisst im einzelnen.
Wie geht man eigentlich generell vor, wenn so eine Klage vom Versorger eintrudelt.
Wo muss ich mich beim BdEV melden wegen Prozesskostenfonds.
Wie nimmt man einen Anwalt und wie läuft das dann mit der Rechtschutz.
Welcher Anwalt im Raum Hagen, Witten, Bochum ist besonders im Energierecht bewandert?
Für alle Kommentare danke ich im Voraus und beleibe ein treuer Gefährte im Kampf gegen überhöhte Energiepreise!
Gruß,
MoeMeister