@rdc,
Ich denke mal, wenn es ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Witten gibt, dann wäre dieses Urteil sicherlich in der Urteilsdatenbank des Bundes der Energieverbraucher gelandet, oder von einen der hier am Forum beteiligten Anwälte diskutiert worden.
Man kann wie Energierebell es vorgeschlagen hat einen BGH-Musterbrief schicken, oder einfach Schweigen.
Wir sind es doch von den Energieversorgern gewohnt, das Urteile falsch interpretiert werden.
Man sollte generell erstmal nicht glauben, was uns der Versorger schreibt.
Solange er nur eine Zahlungsaufforderung schickt, sollte man ruhig bleiben.
Bloß nicht zahlen!
Schickt der Versorger nach der Zahlungsaufforderung eine Zahlungsklage, dann sollte man schnell einen Anwalt einschalten.
Gruss marten!