Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlungsaufforderung mit Verweis auf Entscheidung des Amtsgerichts Witten  (Gelesen 9200 mal)

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Offline rdc

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Hallo zusammen,

zum Jahresende versuchen die Stadtwerke Witten wohl noch einmal Geld einzutreiben und verschicken eine Zahlungsaufforderung an ihre §315-Kunden in der sie einmal mehr auf das Urteil des BGH (Az. VIII ZR 36/06) aber auch auf eine angebliche Entscheidung des Amtsgerichts Witten hinweisen. Der genaue Wortlaut ist wie folgt:

Zitat
Nunmehr hat der BGH über die Anwendbarkeit des § 315 BGB sowohl auf Ausgangspreise, die bei Vertragsabschluss verabredet werden als auch auf die Erhöhung von Ausgangspreisen entschieden (Az. VIII ZR 36/06). Danach ist eine direkte bzw. analoge Anwendung des § 315 BGB auf die Ausgangspreise ausgeschlossen, da jeder Gasversorger im Wettbewerb zu unterschiedlichen Wärmeträgern steht; mithin keine sogenannte \"Monopolstellung\" vorliegt. Nach der Entscheidung des BGH ist lediglich eine Überprüfung der Preiserhöhung möglich. In den Fällen, in denen nun die Billigkeitskontrolle möglich ist, reicht zum Nachweis der Billigkeit einer Preiserhöhung die Darlegung, dass diese im Wesentlichen auf gestiegene Bezugskosten beruht.

Dass wir weniger als die Steigerung der Gasbezugskosten weitergegeben haben, wurde uns durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt.

Zwischenzeitlich haben wir darüber hinaus beim Amtsgericht Witten zum Thema Billigkeitskontrolle ein Urteil erwirkt, welches nunmehr unsere Rechtsauffassung unter Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil des BGH bestätigt hat. Nach Darlegung unserer Preissteigerung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Stadtwerke Witten GmbH ihr Leistungsbestimmungsrecht nicht willkürlich ausgeübt haben und eine unbillige Preisbestimmung nicht feststellbar war. Das Gericht verkannte in diesem Zusammenhang nicht, dass die Energiepreise als solche in den Vergangen Jahren in einem erheblichen Umfang angestiegen sind; dabei handelt es sich allerdings um einen Umstand, auf den die Stadtwerke Witten keinen Einfluss haben.

Weiterhin schreiben sie, dass das o.g. Urteil des Amtsgerichts in ihrem Kundencenter eingesehen werden könnte (das werde ich dann mal machen) und setzen eine sehr kurze Zahlungsfrist für den strittigen Betrag plus Mahngebühren von nur 7 Werktagen.


Was ist denn von diesem Schreiben und insbesondere von diesem Urteil zu halten? Welche Reaktionen meinerseits sind erforderlich?


Grüße

rdc

Offline Cremer

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Zahlungsaufforderung mit Verweis auf Entscheidung des Amtsgerichts Witten
« Antwort #1 am: 28. November 2007, 21:30:13 »
@rdc,

Reaktionen?

am besten keine
MFG
Gerd Cremer
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Offline rdc

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Zahlungsaufforderung mit Verweis auf Entscheidung des Amtsgerichts Witten
« Antwort #2 am: 29. November 2007, 22:15:43 »
Heisst das jetzt, dass das Ganze nur wieder eine Einschüchterungstaktik zum Jahresende ist (um vielleicht auch erneuten Widersprüchen vorzubeugen), der Brief aber eigentlich substanzlos ist?

Für eine etwas genauere Antwort wäre ich sehr dankbar!

Grüße

rdc

Offline Cremer

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Zahlungsaufforderung mit Verweis auf Entscheidung des Amtsgerichts Witten
« Antwort #3 am: 29. November 2007, 23:34:11 »
@rdc,


ich halte es für eine weitere Einschüchterung.

Die SW Witten hätten ja gleich da Urteil zitieren können bzw. den Verweis (Aktenzeichen) mitteilen können.

\"Einsehen\", na ich weiß nicht :D

Da ist üblicherweise bei \"Einsehen\" selbst fotographieren oder Kopieren nicht gestattet.

Schauen Sie sich das mal an.

So ähnlich ist mir ein Fall bei der Entega bekannt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline taxman

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Zahlungsaufforderung mit Verweis auf Entscheidung des Amtsgerichts Witten
« Antwort #4 am: 30. November 2007, 08:31:24 »
Man könnte ja um eine Kopie des Urteiles bitten um es einem Kunden schlicht leichter zu machen das ganze nachzuvollziehen.
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Energierebell

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Zahlungsaufforderung mit Verweis auf Entscheidung des Amtsgerichts Witten
« Antwort #5 am: 30. November 2007, 09:13:44 »
Richtig, die Entega hat uns auch angeboten so ein Gutachten in der Hauptgeschäftsstelle einzusehen. Aber was soll ich von diesen 80km Autofahrt haben? Ich kann die Zahlen und Ergebnisse sowieso nicht nachvollziehen.

Daraufhin haben wir einfach den BGH-Musterbrief geschickt, dessen Erhalt wir bestätigt bekamen und jetzt ist mal wieder Ruhe.

Ist einfach ein weiterer Versuch der Einschüchterung.

Gruß
Energierebell

Offline marten

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Zahlungsaufforderung mit Verweis auf Entscheidung des Amtsgerichts Witten
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2007, 17:49:28 »
@rdc,

Ich denke mal, wenn es ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Witten gibt, dann wäre dieses Urteil sicherlich in der Urteilsdatenbank des Bundes der Energieverbraucher gelandet, oder von einen der hier am Forum beteiligten Anwälte diskutiert worden.
Man kann wie Energierebell es vorgeschlagen hat einen BGH-Musterbrief schicken, oder einfach Schweigen.
Wir sind es doch von den Energieversorgern gewohnt, das Urteile falsch interpretiert werden.
Man sollte generell erstmal nicht glauben, was uns der Versorger schreibt.
Solange er nur eine Zahlungsaufforderung schickt, sollte man ruhig bleiben.
Bloß nicht zahlen!
Schickt der Versorger nach der Zahlungsaufforderung eine Zahlungsklage, dann sollte man schnell einen Anwalt einschalten.

Gruss marten!

Offline berndh

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Zahlungsaufforderung mit Verweis auf Entscheidung des Amtsgerichts Witten
« Antwort #7 am: 11. Dezember 2007, 13:56:19 »
Mir wurde das Urteil ohne Umstände zugefaxt, obwohl ich kein Kunde bei denen bin.

Ansprechpartner ist Fr. Lokhaus Durchwahl-307, sie ist einer der Anwälte/in der Stadtwerke.

Kann ich die Faxe hier einstellen?
Oder bekomme ich dann Ärger mit dem Copyright??

Bernd

Offline rdc

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Zahlungsaufforderung mit Verweis auf Entscheidung des Amtsgerichts Witten
« Antwort #8 am: 12. Dezember 2007, 19:44:11 »
@berndh: Ich glaube \"Copyright\"-Probleme dürfte es da wohl nicht geben ...

Vielleicht könnte dann auch mal einer der Anwälte in diesem Forum einen Blick drauf werfen.

Gruß

rdc

 

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