Original von RR-E-ft
Das klingt etwas nach Beliebigkeit. tatsächlich muss man jedes Vertragsverhältnis juristisch sauber prüfen. Und das Ergebnis der juristischen Prüfung kann ganz bestimmt nicht davon abhängen, wie es mit der Risikobereitschaft aussieht. Der Todesmutige kann schon immer bei Rot über die Ampel, gleichwohl juristisch nicht zulässig und deshalb im Grunde abzulehnen.
Kleine Fehlinterpretation.

Sorry, es sollte keine Beliebigkeit herausklingen, aber ohne Kontext könnte es tatsächlich missverstanden werden.
Ich meinte aber Folgendes:
Voraussetzung ! für sein eigenes weiteres Vorgehen ist
natürlich zunächst selbst einmal herausgefunden zu haben ob man nun Tarif- oder Sonderkunde ist.
Und erst
nach einer, ggf. juristischen, Prüfung des Vertragsverhältnisses stellt sich die Frage der Risikobereitschaft.
Eine mögliche Interpretation das \"das Ergebnis der jur. Prüfung davon abhängen würde\" kam mir überhaupt nicht in den Sinn und wäre natürlich auch Unfug.
Tatsache ist aber, dass viele Versorger das Vertragsverhältnis des Kunden selbst nicht prüfen, sondern sofort nach Erhalt des Widerspruchs ihrerseits Musterschreiben mit Textbausteinen in Bezug auf §315 losschicken.
Auch wenn der Kunde, nach gewissenhafter Prüfung und der daraus resultierenden, festen Überzeugung SV-Kunde zu sein, selbst nachfragt, oder darauf hinweist, äußern sie sich nicht dazu und beziehen sich weiter konsequent auf 315.
Das BGH-Urteil zum Fall Tarifkunde Heilbronn nutzten doch alle Versorger,
völlig unabhängig vom eigentlich bestehenden Vertragsverhältnis, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Also stelle ich als Kunde folgende Überlegungen an:
Ist es für mich besser mich auf 315 oder 305/307 zu beziehen?
Wie alt ist mein Vertrag? Je länger die Laufzeit desto günstiger der Sonderpreis. Womöglich noch Pfennige. Also besser 307?
Aber der Versorger bezieht sich im gesamten Schriftwechsel doch immer auf Tarifkunden. Er selbst bezeichnet mich so. Warum sollte ich das dann anders beurteilen wollen? Wenn er doch darauf besteht?
Also besser 315? Und kürzen? Aber worauf? 2004? oder die Zahlungen ganz einstellen? Möglich nach 315 wäre beides.
Und
erst jetzt kommt die Risikobereitschaft ins Spiel. Oder, anders ausgedrückt, auch die Nervenstärke. Oder auch der Mut außergewöhnliche Wege zu gehen, die eingetretenen Pfade zu verlassen.
Für welchen Weg man sich auch entscheiden mag, Basis sind
immer die Informationen, die die Prüfung des Vertrages ergeben hat!