Energiebezug > Strom (Allgemein)
Geschätzte Ablesung bei Tariferhöhung und Neugerätekauf!
Tomkol:
Ich habe eine veröffentlichung aus der Tageszeitung nach bestem Wissen wiedergegeben.
Das Aktenzeichen stand aufgeführt, also müsste es auch unter LG oder was sonst wieder zufinden sein, oder es wird noch nachgetragen.
Nach diesem Bericht hat ein Kunde gewonnen, der zur Stromablesung genötigt wurde und somit habe ich nur Fakten wiedergegeben.
Barsch bin ich nicht geworden.
Ober ist die Passage mit Schnuppe angesprochen?
Wie darf ich mich denn da ausdrücken, wenn das Argument kommt, das Mitbewerberkunden auch ablesen?
Diese Aussage ist vollkommen irrelevant.
Ist man hier im Verbrauchergeschützten bereich oder im Versorgergeschützten?
Gruß Tom
userD0009:
--- Zitat ---Original von Tomkol
Barsch bin ich nicht geworden.
Ober ist die Passage mit Schnuppe angesprochen?
Wie darf ich mich denn da ausdrücken, wenn das Argument kommt, das Mitbewerberkunden auch ablesen?
--- Ende Zitat ---
Meine Aussage war auf folgende Passage gerichtet:
--- Zitat ---Original von Tomkol
Aus Ihrer Sicht vielleicht nicht.
Aus meiner ist diese Aussage schlicht und ergreifend unrichtig.
--- Ende Zitat ---
Die Aussage von @svenbianca war soweit schon richtig. Vgl. Sie dazu meine Ausführungen.
Um ein Ergebnis zu erreichen, ist es erforderlich, dass Sie herausfinden ob Sie Kunde in der Grundversorgung sind und dementsprechend die StromGVV auf Ihren Vertrag anwendbar ist.
Sollten Sie Sondervertragskunde sein, dann sind die Pflichten im Vertrag zu regeln.
Grüße
belkin
Tomkol:
svenbianca
--- Zitat --- Dort steht in der Regel immer. Der Versogrer kann selbst ablesen oder eine Ablesung durch den Kunden verlangen. Warum auch nicht, alle Wettbewerber lesen auch nicht ab.
--- Ende Zitat ---
Erstmal unabhängig von meinem Vertrag.
Aus dem Schriftwechels mit dem RWe geht hervor, das ich für die Ablesung der RWE sogar bezahle:
\"Erläuterung zur Stromlieferung:
In den Nettopreisen enthaltene Entgelte für:
Unter Messung und Netzabrechnung:
Komponente II für Ablesung bzw. Auslesung an der Messstelle und Datenbereitstellung für die Abrechnung.
\" 28,26 Euro
Gruß Tom
Cremer:
@Tomkol,
was haben Sie denn für einen Vertrag?
Es gibt die Abrechnung eines Mess- und Schaltpreises/Tarifes; z:B: Bei Wärmepumpenstrom.
Bzw. Kosten für eine Datenbereitstellung, da trägt der kunde sogar den Datenanschluss (So-Anschluß der Telekom).
svenbianca:
Man zahlt nicht für die Ablesung, sondern für den ganzen Ablauf der Dateneinholung. Die Karte die versendet wird, die VErarbeitung wenn Sie zurück kommt. Die Rechnungserstellung für die Netzdurchleitung. Wie bereits mehrfach geschrieben, kann der VErsorger eine Selbstablesung verlangen, ich sehe den Sinn dieser Diskussion noch gar nicht.
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