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Geschätzte Ablesung bei Tariferhöhung und Neugerätekauf!

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Tomkol:
Hallo,

ich habe am 7.2.06 den letzten Stromableser der RWE gesehen.

Nun haben sie am 1.1.07 offensichtlich den Tarif erhöht.
Den Zählerstand haben sie jedoch nach gutdünken geschätzt, wie auch immer, - scheint normalerweise legitim...
Ich habe wärenddessen Energiesparbirnen eingebaut und später weiterhin auch den Rest des Hauses Energietechnisch besser gestellt.

Das bedeutet, ich habe innerhalb der Teuerphase weniger verbraucht und bin gleichverbräuchlich eingestuft worden.

Darf der Energieverbraucher bei Tariferhöhung schätzen?
Eine Eigenablesung muß durch mich nicht erfolgen, wie das Gericht kürzlich festgestellt hat.

Was kann ich tun?

Gruß Tom, Selm

svenbianca:
Das die RWE zum 01.01.07 die Preise erhöht hat stand ja in allen Medien (auch den örtlichen), wenn man dann in der Jahresabrechnung den Stand  31.12.06 berücksichtigt haben will braucht man diesen nur abzulesen und dem Versorger zur Verfügung zu stellen. Wenn man das nicht macht, wird der Verbrauch mittlerweile nach jahreszeitlichen Schwankungen errechnet (für jeden Tag ist ein prozentualer Faktor hinterlegt). Ob ein Kunde neue Geräte anschafft oder in Urlaub war kann der VErsorger ja nicht wissen.

Tomkol:
Also soll ich die Arbeit der Energieversorger machen?
Was zahlen die mir denn dafür?

Bisher wurden die Zählungen immer von den Versorgern durchgeführt.
Nun werden seit einiger Zeit ständig die preise erhöht und gleichzeitig die Leistungen eingeschränkt.
Diesem Gedankengang folgt im übrigen auch das Gericht.

Umgekehrt wird aus meiner Sicht ein Schuh draus: Wenn das Unternehmen einen Tarifwechsel vornimmt, muß es sich auch um die Umsetzung kümmern.

Stromablesung: Gerichtsurteil Az. 5 S 186/06
Ich bin nicht verpflichtet, der RWE die Hausaufgaben zu machen.
Eine Schätzung, die nicht auf verläßlichen Füßen steht, kann auch nicht zulässig sein.

svenbianca:
Hier gehts aber um 2 verschiedene Fälle. In dem einen Fall geht es um eine Schätzung in den Jahresabrechnungen als Grundlage für die Jahresabrechnung, das andere ist ja ein Wunsch Ihrerseits, dass Sie um eine genaue Ablesung zur Tarifänderung bitten. Ein VErsorger kann doch nicht am 31.12.07 alle Zähler ablesen, wie soll das denn gehen. Der Gesetzgeber hat daher genau festgelegt wie der VErbrauch dann zu ermitteln ist. Zusätzlich dazu haben Sie ja die Möglichkeit selbst abzulesen - müssen Sie aber nicht.

Tomkol:
Für das Gesetz interessiere ich mich. Wo steht das und von wann ist es?
Ein Gesetz also, das ihnen den Griff in unsere Tasche öfter möglich macht und gleichzeitig teilt man uns von Regierungsseite etwas von liberalen Märkten zum Schutz der Verbraucher mit?
Wärend fragwürdige Ministererlaubnisse a la Müller für ein Monopol seines zukünftigen bzw. jetzigen Arbeitgebers sorgen...

Mit ständigen Erhöhungen würden sie sich dann nicht nur die Taschen voll machen, sondern auch noch Arbeitskräfte einsparen,?- also doch Taschen noch voller....

Es gab Zeiten, da wurde regelmäßig Strom abgelesen. Und ich habe keinen Vertrag unterschrieben, der zum Schutz des Energieriesengeldbeutels eine Änderung dieses Zustandes zuläßt.

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