Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Guthaben aufrechnen oder verrechnen ?
ludwika:
--- Zitat ---Original von greatHunter
interessante Fragestellung, @Energie
Es sind drei Möglichkeiten die in Betracht zu ziehen sind:
-Pech gehabt
-Die letzte Zahlung im Abrechnungsjahr kürzen und das EVU darüber informieren (man ist ja immerhin netter Geschäftspartner)
-ein Guthaben mit der ersten Abschlagszahlung im neuen Jahr ver-rechnen.
Letzteres erscheint zunächst einfacher und wird doch auch von meinen EVU so praktiziert.
In der Praxis bedeutet das, daß der erste Abschlag nie die Größenordnung der Abschläge für das neue Verrechnungsjahr hat, sondern halt gemindert oder erhöht wird, je nachem, ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung vorliegt.
Dabei kann höchstens folgendes passieren: Ich reagiere bei einem Guthaben mit einer Senkung der 1. Abschlagszahlung buche dabei eine Geldsumme aus dem alten Verrechnungsjahr aus, das EVU tut das aber nicht und wird im neuen Verrechnungsjahr eine zusätzlich geminderte Abschlagssumme ausweisen.
Konsequenz: Ich werde dann für das abgelaufene Jahr eine geringere EndSumme ausweisen als das EVU.
Nimmt man dann aber diese beiden Jahre in der Summe zusammen, so muß in der Abrechnung vom EVU und in der Gegenabrechnung von mir wieder die gleiche Summe stehen ... :)
Beispiel:
Das EVU verlangt zum 31.12.2007 1000 Euro. Ich habe 800.- gezahlt und hätte nach dem vom BdE empfohlenen Preis nur 780.- zahlen müssen.
Dann kürze ich also den ersten Abschlag für 2008 zusätzlich um 20 Euro. Das EVU hat aber den aus seiner Sicht immer noch zu geringen Geldeingang für 2007 registriert und macht halt die Umbuchung der 20 Euro nicht mit. Es wird dann 2009 sagen, daß in 2008 20 Euro zusätzlich fehlen, die allerdings in 2007 gezahlt wurden ...
Fazit:
Wenn das dann nen paar mal passiert, dann hat das EVU den Computer und ich alle 12 Monate ein Problem bei der genauen Abrechnung, oder? Ist es das wert?
Für mich kommen durchaus alle drei o. a. Möglichkeiten in Betracht. Habe es halt noch nicht entschieden.
--- Ende Zitat ---
Ich habe gerade ein ganz ähnliches Problem und habe den Unterschied zwischen Verrechnung und Aufrechnung noch nicht so ganz verstanden.
Habe bereits der Jahresabrechnung 2006 widersprochen, die bereits ein Guthaben aufwies, was nach meiner Berechnung demnach höher ausfallen musste. Weder dieses von mir berechnete noch das von meinem Versorger errechnete Guthaben ist je ausgezahlt worden, weshalb ich meinem Versorger im November ein Schreiben zukommen ließ, indem ich ihm mitteilte, dass ich aufgrund der unterbliebenen Erstattung die letzten beiden Monatsabschläge aussetze bzw. kürze (also Gesamtsumme der Kürzung = von mir errechnetes Guthaben).
Nun ist die Jahresabrechnung 2007 gekommen, auf der das vom Versorger errechnete Guthaben mit zu den von mir geleisteten Abschlagszahlungen hinzugerechnet worden ist.
Meine Frage ist jetzt wie ich damit umgehen soll? Ist das überhaupt rechtmäßig? Meine Kürzung hat natürlich zur Folge, dass die Gesamtsumme meiner Abschlagszahlungen gemindert ist, und diese Differenz fordert der Versorger mit der Abrechnung nun wieder ein. Hat mir also im Endeffekt gar nichts gebracht. Soll ich fordern, dass die Kürzung als vollständige Abschlagszahlungen verbucht werden? Oder ist das dann eine unrechtmäßige Aufrechnung? Wenn ich die Summe jetzt wieder mit den kommenden Abschlagszahlungen verrechne, habe ich nächstes Jahr ja wieder das gleiche Spiel...
Habt ihr eine Idee?
Danke im voraus für eure Antworten!
Gruß, ludwika
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