[edit von Evitel2004: kopiert aus Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom ]Hallo!
Ich klinke mich hier mal ein, weil sich meine Fragen auch überwiegend auf Nachstrom beziehen.
Obwohl ich hier im Forum bereits stundenlang recherchiert habe, bin ich mir immer noch unsicher darüber, wie meine persönliche Stromvertrags-Problematik rechtlich zu werten ist und wie ich mich gegen die neuerlichen Preiserhöhungen sinnvoll wehren sollte.
Ich hoffe sehr, dass ihr Foren-Götter und sonstigen Asse bereit seid, mir trotz:
1.) Frau,
2.) technisch total unbedarft,
3.) auch noch Besitzerin einer umweltschädlichen
Nachtstromspeicherheizung!
einige wertvolle Tipps zu geben?
Ich habe 2 Sonderverträge mit den SW Solingen: SWS-classic/family und SWS-Wärmespeicher (ohne Tagesnachladung), jeweils mit separatem Zähler. Beide Verträge wurden im Juli 2007 mit Hinweis auf die ab 07.11.2007 nicht mehr gültigen AVBEltV zum 30.09.2007 gekündigt. Die SWS wolle ihren Kunden mit Sonderverträgen die neu gestärkten Rechte der Kunden im Bereich der Grundversorgung ebenfalls ab 01.10.2007 zugute kommen lassen! Beigefügt waren nur die neuen Lieferbedingungen von SWS-classic/family. Neue Verträge zur Unterzeichnung erhielt ich nicht!
Am 15.10.2007 erfolgte für beide Verträge eine \"Preisanpassung\", sprich Preiserhöhung, zum 01.12.2007. Erst hierdurch stellte ich fest, dass die o.g. Kündigung (ganz versteckt) auch den Nachtstrom-Vertrag betraf. Hier war aber der genannte Vorteil der verlängerten Frist zur Ankündigung von Preisänderungen auf 6 Wochen, definitiv ein Nachteil. Die Frist im letzten von mir unterzeichneten Sondervertrag Nachtstrom (zum 01.01.2002) betrug 2 Monate und wurde von SWS bei sämtlichen vorherigen Anpassungen auch eingehalten.
Zum 1.12.2007 würde der Preis für Nachtstrom auf 12,94 Cent pro kWh steigen, Ende 2005 betrug er noch 7,86 Cent! Nun habe ich zwar hier im Forum mehrfach gelesen, dass ein Wechsel bei Nachtstrom nicht möglich ist. Ich möchte mich jedoch gegen die jüngste Preiserhöhung mit Hinweis auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB wehren.
Der SWS-family-Preis wird ebenfalls zum zweiten Mal in diesem Jahr erhöht, diesmal um 8,8 %. Diesen Vertrag würde ich am liebsten mit meinem Sonderkündigungsrecht kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Hieraus ergeben sich nun folgende Fragen an die Experten:
Wären die SWS berechtigt, den Sondervertrag Nachtstrom zu kündigen, wenn ich den Family-Vertrag mit dem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung kündige und zu einem anderen Stromanbieter wechsel?
Sollte ich der beim Nachtstromvertrag verkürzten Frist zwischen Ankündigung und Beginn von Preisanpassungen mit Hinweis auf die nicht wirksame Kündigung der SWS separat widersprechen?
Da ich bisher noch keinen Widerspruch gegen erfolgte Strompreiserhöhungen erhoben habe, würde mich interessieren, welchen Erhöhungen ich jetzt noch widersprechen kann. Nur der Erhöhung zum 01.12.2007 oder auch der Erhöhung von Anfang 2007? Die Jahresabrechnung erfolgt für beide Verträge erst im November.
Da ich die Sonderkündigung des Family-Vertrages bald aussprechen müsste, wäre ich für schnelle Antworten hierzu sehr dankbar. Vielen Dank im voraus.
Gruß
Monika