Der SWS-Family-Vertrag für den Normalstrom ist zuletzt zum 01.06.2003 neu unterschrieben worden und zwar mit einem Arbeitspreis von 13,25 Cent/kWh. Seitdem 5 Preisanpassungen einschl. der jetzigen zum 01.12.2007 auf 18,10 Cent/kWh!
Im Gegensatz zum Nachtstrom-Vertrag finden sich hier aber folgende Regelungen zu Preisänderung:
1. Bei einer Änderung der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer passen sich die Preise mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung entsprechend an. Das gleiche gilt bei einer Änderung der nach den Vorgaben des EEG und des KWKG ermittelten Umlagebeträge.
2. Die SWS ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die Kosten der Stromversorgung (insbesondere die Kosten der Erzeugung, des Bezugs, der Verteilung und der Lieferung der elektrischen Energie oder die Kosten der Netznutzung) durch Neueinführung oder Erhöhung von anderen Steuern als der Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben, Umlagen, Auflagen, Umweltschutzregelungen oder ähnliche durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen erhöhen (z.B. höhere Belastungen aufgrund von Änderungen des EEG und des KWKG oder neuer Belastungen durch das vom Gesetzgeber geplante System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen). Daneben ist die SWS zu einer Preisänderung berechtigt, wenn für die Belieferung des Kunden höhere Netznutzungsentgelte an andere Netzbetreiber zu zahlen sind.
3. Die SWS ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern. Es kommen dann jeweils die aktuellen Preise des entsprechenden Vertragstyps oder eines Nachfolgeangebotes zur Anwendung.
(Puh, da wird mir schon beim Abschreiben ganz schwindelig) 8o
Sind denn auch diese umfangreichen Klauseln ungültig und berechtigen sie mich ebenfalls mit dem Musterschreiben gegen die Erhöhungen beim Normalstrom Widerspruch einzulegen??? Oder haben sich die SWS bei diesen Formulierungen mehr Mühe gegeben und diese sind nicht angreifbar??? Dann sollte ich diesen Vertrag evtl. doch kündigen???