Energiepreis-Protest > swb

Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?

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Lufine:
Ich habe eben einfach mal bei der swb angefragt, was für einen Vertrag ich habe...

Also: der Tarif \"swb Erdgas plus\" geht über den Grundversorgungstarif hinaus und ist sogenommen ein Sondervertrag, dem ich explizit zustimmen musste (und das auch anscheinend gemacht habe ;-) )

eislud:
@Lufine
Na da kommt doch Freude auf.

Wenn Du seit Deiner Versorgung mit Gas einen Sondervertrag hast, dann kannst Du regelmäßig bis auf den vereinbarten Preis bei Vertragsabschluß kürzen. Du kannst ja auch nochmal bei deinen Versorger anrufen und Fragen, seit wann Du den swb Erdgas plus hast.

Kennst Du den Preis nicht mehr, dann kram Deine Erste Jahresrechnung raus und ermittle dort den Anfangspreis. Du solltest hier aber die mittlerweile üblichen 19 % Mehrwertsteuer berücksichtigen.

Zur Sicherheit würde ich trotzdem das Angebot bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.

Gruss eislud

Lufine:
Oh, das hört sich in der Tat gut an :-)

Auf Nachfrage bei der swb habe ich herausgefunden, dass ich seit 2001 den Erdgas Plus Vertrag habe. Wie lange darf ich denn nun die Rechnungen kürzen? Bis zum St. Nimmerleins-Tag? Oder bis das Urteil rechtskräftig ist?

Das leuchtet mir nicht so ganz ein...

Danke auf jeden Fall schon mal jetzt für die sehr nützlichen Infos!
Lufine

taxman:

--- Zitat ---Original von LufineWie lange darf ich denn nun die Rechnungen kürzen?
--- Ende Zitat ---

Hallo Lufine,

ich muss jetzt mal die Sache kurz übernehmen und dich bitten 5 Euro an den BdE zu spenden.    :D   Ist eigentlich auch ein bischen ernst gemeint.  :)

Dann sage ich dir dass du wahrscheinlich nur noch den Preis von 2001 unter Vorbehalt zahlen solltest.

Also 5 Euro spenden bitte. Besser der BdE als die VZ!

taxman

eislud:
@Lufine
Du kürzt Deine Rechnungen nicht aufgrund des Urteils. Du kürzt sie, weil die Preisänderungsklausel in Deinem Vertrag mit fast 100 prozentiger Wahrscheinlichkeit unwirksam ist, so wie eben auch im Urteil. Das mal vorweg.

Ab sofort kannst Du Deine Jahresrechnung auf den Anfangspreis Deines Vertrages aus dem Jahr 2001 kürzen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit mußt Du auch sofort Deine Abschlagszahlungen reduzieren oder gar ganz einstellen, weil es sonst zur Jahresrechnung zu einer Überzahlung kommen würde. Überzahltes, laut Deiner eigenen Rechnung, bekommst Du ja vom Versorger nicht zurückerstattet. Teile dem Versorger aber zuvor mit, dass Du die Abschlagszahlungen auf x Euro reduzierst bzw. vorläufig ganz einstellst, weil es ansonsten zu einer Überzahlung kommen wird.

Das ganze kannst Du solange machen wie Du diesen Vertrag hast, also gegebenenfalls bis zum St. Nimmerleins Tag.
   
Mit dem Prozedere des Widerspruchs kennst Du Dich ja schon aus. Daran ändert sich nichts.

Gruss eislud

[EDIT]
Zur Spende gehts hierlang: https://www.energienetz.de/index.php?st_id=152&itid=1086

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