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Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?

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Lufine:
Ich bin Gas-Kundin der SWB und habe wie empfohlen Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen seit dem 1.10.2004 eingelegt, die Abschlagszahlungen gekürzt und auch die Abschlussrechnungen dahingehend \"korrigiert\". Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts vom 16.11.2007 werden alle Preiserhöhungen zwischen dem 01.10.2004 und dem 30.09.2006 für ungültig erklärt. Heißt das, dass ich meine zukünftigen Abschlagszahlungen auch weiterhin mit dem Verbrauchspreis von 0,0346 Euro berechnen muss?

Oder ist die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2007 rechtmäßig und der neue Abschlagsbetrag errechnet sich aus dem aktuellen Verbrauchspreis von 0,0464 Euro?

Die Verbraucherzentrale Bremen, die zu dem Boykott aufgerufen hat, kann mir diese Frage leider nur beantworten, wenn ich mir einen Termin geben lasse, persönlich vorbeikomme und 5,00 Euro bezahle. Hmm...

Danke für hilfreiche Tipps :-)

taxman:
Hm,

also wenn das OLG entschieden hat das die Transparenzregeln für Preissteigerungen nicht eingehalten wurden, dann dürfte dies auch für alle folgenden Preiserhöhungen gelten, wenn die Klausel nicht geändert und dadurch nunmehr transparent wäre.

Was dies konkret für Sie bedeutet wäre mir auch nen 5er wert!   ;)

taxman

Zottel:
Kurze Gegenfrage:  ;)
Warum sollte denn plötzlich eine Erhöhung in einem laufenden Vertrag wieder gültig sein??

Natürlich ist jede Preiserhöhung ungültig, also bleibt es beim Anfangspreis.

An dieser Stelle möchte ich mal auf meinen Beitrag HIER verweisen.

Lufine:
Die 5,00 Euro würde ich auch gerne zahlen, aber die vorherige Terminabsprache und die Anreise finde ich für eine einzige Frage, die sicherlich auch noch viele andere swb-Kunden haben, etwas unverhältnismäßig...

eislud:
@Zottel
Du hast ja vollkommen recht, was Deinen Sondervertrag und vermutlich auch die Gas-Sonderverträge der Stadtwerke Bremen angeht.

Beim Vertrag von @Lufine muss es sich aber schon nicht um einen Sondervertrag handeln. Das OLG Bremen hat in seinem Urteil vom 16.11.2007 über Sonderverträge und deren Preisänderungsklausel entschieden und nicht über eine Billigkeit im Rahmen eines Vertrages in der Grundversorgung.

Zudem muß es sich bei der Preisänderungsklausel, sofern @Lufine einen Sondervertrag hat, nicht um die gleiche Preisänderungsklausel handeln über die das OLG Bremen zu entscheiden hatte.

Ich schließe mich deshalb auch @taxman an. Für einen 5er eine Prüfung des eigenen Vertrages - günstiger geht es wohl nicht. Ich würde dieses Angebot auf jedenfall in Anspruch nehmen.

@Lufine
Eine Beurteilung ist aus der Ferne immer schwierig. Die Verbraucherzentrale möchte hier sicherlich auch auf Nummer sicher gehen und Dir keine falschen Auskünfte geben, weil sie Deinen Vertrag nicht vorliegen hat.

Außerdem kannst Du bei dieser Gelegenheit auch vielleicht mal fragen, bis zu welchem Preis Du denn reduzieren kannst. In einem Sondervertrag mit ungültiger Preisänderungsklausel kannst Du nämlich regelmäßig auf den ursprünglich vereinbarten Anfangspreis kürzen, wie es auch nun @Zottel machen will.

Du kannst womöglich auch noch ganz andere Fragen stellen.    

Gruss eislud

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