Ich bin Gas-Kundin der SWB und habe wie empfohlen Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen seit dem 1.10.2004 eingelegt, die Abschlagszahlungen gekürzt und auch die Abschlussrechnungen dahingehend \"korrigiert\". Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts vom 16.11.2007 werden alle Preiserhöhungen zwischen dem 01.10.2004 und dem 30.09.2006 für ungültig erklärt. Heißt das, dass ich meine zukünftigen Abschlagszahlungen auch weiterhin mit dem Verbrauchspreis von 0,0346 Euro berechnen muss?
Oder ist die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2007 rechtmäßig und der neue Abschlagsbetrag errechnet sich aus dem aktuellen Verbrauchspreis von 0,0464 Euro?
Die Verbraucherzentrale Bremen, die zu dem Boykott aufgerufen hat, kann mir diese Frage leider nur beantworten, wenn ich mir einen Termin geben lasse, persönlich vorbeikomme und 5,00 Euro bezahle. Hmm...
Danke für hilfreiche Tipps :-)