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Autor Thema: Die Gasrebellen aus Taunusstein (aber nicht nur von da)  (Gelesen 6098 mal)

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Offline j.stephan

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Die Gasrebellen aus Taunusstein (aber nicht nur von da)
« am: 23. November 2007, 09:40:50 »
Es ist uns gelungen, die örtliche Presse (Wiesbadener Kurier) auf uns aufmerksam zu machen.

Hier nun der Text der Pressemeldung in der Ausgabe vom 22.11.07 (Auszug, vollständiger Inhalt muss noch ergänzt werden):

Thema: Widerstand gegen gestiegenen Energiekosten

Der Gaspreis-Rebell


Wie viele andere akzeptioert der Physiker Albrecht Feltz seit Jahren keine Tariferhöhungen

Wiesbaden: Ganz Deutschland klagt über gestiegene Energiekosten. Albrecht Feltz nicht. Er aktzeptioert seit vier Jahren nicht mehr die Tariferhöhungen seines Gas-Lieferanten. Der hat das hingenommen. Bislang.

..
wichtige Fakten:
- Steigerung des Gas-Arbeitspreises seit 1999 um 140 Prozent
Argumente des Versorgers sind nicht haltbar, da:
- Steigerung des leichten Ölpreises nur um 90 Prozent
- Steigerung des Gas-Bezugspreises num um 70 Prozent

Maßnahme:
- Gaspreis auf den Stand 01.Januar 2004 eingefroren

Dabei besonders interessant:
Gewinn des Gaswerksverbandes 2001: ca. 2 Mill EUR
Gewinn des Gaswerksverbandes 2006: ca. 4,8 Mill EUR !!!
- Quelle Geschäftsberichte der ESWE, denn:
FAST 4,8 Mill EUR wurden 2006 an die Muttergesellschaft des Gaswerksverbandes, die ESWE, im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrages abgeführt!

Wie Hr. Feltz habe auch ich das o.g. Vorgehen gewählt.
ESWE will jetzt klagen und auch der Gaswerksverband will die offenen Rechnungen einem Anwalt übergeben.
Aber schon jetzt will man uns wirtschaftlich unter Druck setzen und versucht mit fadenscheinigen Begründungen unsere Verträge zu kündigen. - Wir könnten ja den Versorger wechseln, wird uns empfohlen.

GANZ WICHTIG:
Die \"alten\" Verträge für Heizgaskunden \"Sonderpreis 209\" sind SONDERVERTRÄGE mit allen Konsequenzen.


Ob die automatische Umstellung auf GVT Economy zum 1.4.07 überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist, muss zumindest angezweifelt werden.

*********
Bei der ESWE sind es ca. 100 Gaspreis-Rebellen
Beim Gaswerksverband Rheingau AG bisher ca. 60 lt. Aussagen der Unternehmen gegenüber der Presse.

*********
Wir sind zukünftig per Mail erreichbar unter
\"gaspreis-rebellen-hessen web.de\"
JSt

Offline j.stephan

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Die Gasrebellen aus Taunusstein (aber nicht nur von da)
« Antwort #1 am: 24. November 2007, 19:38:10 »
Vollständiger Text des Artikels im Wiesbadener Kurier vom 22.11.07

Der Gaspreis-Rebell
Wie viele andere akzeptiert der Physiker Albrecht Feltz seit Jahren keine
Tariferhöhungen
WIESBADEN Ganz Deutschland klagt über gestiegene Energiekosten. Albrecht
Feltz nicht. Er akzeptiert seit vier Jahren nicht mehr die Tariferhöhungen
seines Gas-Lieferanten. Der hat das hingenommen. Bislang.

Von

Christoph Cuntz
....
[ Rest gelöscht von Evitel2004: Verlinkung von Medienberichten ]
JSt

Offline Long-Rider

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Die Gasrebellen aus Taunusstein (aber nicht nur von da)
« Antwort #2 am: 24. November 2007, 20:11:07 »
Hallo,
wir, die Kunden der Erdgas Südwest GmBH (ESG), wurden, wie auch in Eurem Fall, mit einem Lockangebot (Sondervertrag) im März 2007 geködert. Allerdings wurde hier die Unterzeichnung des Sondervertrages verlangt Wahrscheinlich haben auch die Meisten diesen Vertrag unterzeichnet
In Eurem Fall kann ich es mir nicht vorstellen, dass ein Vertrag durch Stillschweigen zustande kommen kann, da ja wie es aussieht schon alle Sondervertäge haben. Wurde dieser Vertrag vorher rechtmäßig gekündigt?
Besteht überhaupt ein wirksames Kündigungsrecht?

Ich habe laut ESG einen Sondervertrag. Ein wirksames Kündigungsrecht wurde aber nicht vereinbart. Also können sie nicht kündigen. Ebenfalls haben sie auch kein gültiges Preisanpassungsrecht ( siehe Urteil OLG Bremen).
Daraus folgt: Alter Vertrag bleibt bestehen und Preisgrundlage von 1994 (Vertragsbeginn)!
PS: Ich warte allerdings noch auf die Antwort der ESG

Gruß
Long-Rider

Offline j.stephan

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Die Gasrebellen aus Taunusstein (aber nicht nur von da)
« Antwort #3 am: 25. November 2007, 08:33:31 »
Hallo,
wir gehen davon aus, dass es entsprechend unseres Vertrages kein wirksames Kündigungsrecht gibt.
Eine ordentliche Kündigung gibt es in der Regel bei diesen Verträgen generell bisher nicht. In unserem konkreten Fall hat man uns nach dem Widerspruch zur Umstellung der Verträge mitgeteilt, dass der Vertrag gekündigt wird, da man uns kein besseres Angebot machen könne. Formal gibt es also ein Schreiben dazu; die inhaltliche Begründugn ist fehlerhaft und wurde von uns zurückgeweisen, d.gh. wir haben gegen die Kündigung Einspruch eingelegt. Die erste Antwort dazu ist ziemlich inhaltsleer und erneut feherhaft. Deshalb haben wir diesem Schreiben ebenso widersprochen und auch auf die Historie und die Belegung der von uns beanstandeten Puntke verweisen.
Dazu gibt es bis heute keine Antwort.
Beste Grüße
JSt

 

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