Hallo liebe Gaswerksverband Rheingau Preisrebellen,
Nepper,Schlepper, Bauernfänger! Der Gasversorger steht wohl mächtig unter Druck, ausstehende Forderungen einzutreiben.
Festzustellen ist, dass es sich bei dem besagten Testat, Gutachten oder Billigkeitsnachweis allenfalls um ein sogenanntes Parteiengutachten handelt, welches möglicherweise auch im Rahmen eines Wirtschaftsprüfungsberichtes im Rahmen kommunaler Aufsichtspflichten (ohne Billigkeitsnachweis) erstellt wurde. Den Billigkeitsnachweis hat sich dann der Gaswerksverband Rheingau gekauft. Diese Masche wird auch von einigen Stadtwerken, z. B. Stadtwerke Hameln, angewandt. Nun ja, in Hameln gab es ja schon vor etwa 720 Jahren auch den berühmten Rattenfänger.
Feststeht allerdings auch, dass solche Testate zivilrechtlich als Beweismaterial vor ordentlichen Gerichten garnicht zugelassen sind.
Machen Sie doch einmal den Versuch, schreiben Sie diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an, und konfrontieren Sie sie mit dieser ungesetzlichen Rechtsanmaßung.
Viele Grüße
wapi