Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
rechtschutz
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von eislud
Sofern die Rechtschutzversicherung grundsätzlich für solche Belange eintritt und gegebenenfalls eine Wartefrist schon vorüber ist, muß eine Rechtschutzversicherung meines Erachtens auch für Fälle eintreten, die dem Ursprung nach vor dem Versicherungsvertrag liegen, aber erst jetzt mit einem Mahnverfahren oder einer Sperrandrohung zu Tage treten.
Also ja.
Gruss eislud
--- Ende Zitat ---
Das dachte ich nach meinem Verständnis eigentlich auch!
Meine RS hat eine Deckungszusage allerdings abgelehnt, weil der Vertragsschluss mit dem Versorger vor dem Vertragsschluss der RS lag!
Unabhängig davon, wann ich die Ungültigkeit der Preisänderungsklausel bemerkte bzw. den ersten Widerspruch bei dem Versorger einlegte.
Wobei ich zunächst nach 315 widersprach und danach erst auf das Sondervertragsverhältnis aufmerksam wurde, was allerdings nach meinem Verständnis für die RS ebenfalls unerheblich sein sollte.
Das alles interessiert die RS aber nicht, eben weil der Ursprung vor dem Abschluss des RS-Vertrag liegt!
Ich kann diese Aussage nicht nachvollziehen, weil ich ja nun erstmalig n a c h Abschluss der RS-Versicherung Kenntnis der unwirksamen Preisänderungsklauseln im Vertrag des Versorgers erhielt!
und nun???
Cremer:
@Leute,
Rechtschutzversicherung besteht in der Regel nur für die Wohnung/Haus in welchem man persönlich wohnt.
Sollte es ein Mietobjekt sein, so tritt diese nicht ein, sofern man keine Extra dafür abgeschlossenen Rechtschutz hat.
Ferner tritt eine Rechtschutzversicherung auch nicht ein, wenn der Versorger auf Kartellrecht klagt, bzw. die Klage beim Kartellgericht einreicht.
eislud:
@Kampfzwerg
Wenn das stimmen würde, dann würden ja grundsätzlich alte Vertragsverhältnisse nie wieder von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können, wenn man nicht bereits vorher eine Rechtschutzversicherung hatte.
Auch wenn mir die Rechtschutzversicherung kündigen würde, könnte ich nie wieder Rechtschutz für bestehende Vertragsverhältnisse erlangen.
Es wäre auch witzig wenn ich mein Auto schon länger als die Rechtschutzversicherung hätte und die Rechtschutzversicherung nun bei einem Unfall mit eben diesem Fahrzeug bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung keinen Rechtschutz gewähren würde.
Was @marten geschrieben hat scheint dann noch eher nachvollziehbar, aber auch nicht wirklich.
Wie Du schon selbst geschrieben hast, ist das nicht nachvollziehbar.
Auch hier könnte natürlich gelten, dass Papier geduldig ist und die Rechtschutzversicherung viel schreiben kann, wenn der Tag lang ist ...
Ich weiß es ja aber auch nicht besser, werde mich also mal auf die Suche nach Informationen machen.
Gruss eislud
eislud:
Wie fast immer, ist es auch hier komplizierter als gedacht.
Bis etwa Mitte 1994 gab es vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorgegebene, einheitliche Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB). Im Einzelnen gab es mindestens ARB 75, ARB 88 und ARB 94. Seit etwa Mitte 1994 kann jedes Versicherungsunternehmen seine eigenen ARB verfassen.
Hier kann man sich mal die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ansehen. http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingungen_pSV/ARB_2000_06_Juni.pdf
Bei der Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung (RV), für einen Schadensfall die Kosten übernehmen muß, ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige ARB zu Rate zu ziehen.
Aus den Musterbedingungen § 4 ist aber bereits ersichtlich, das es so einfach nicht ist.
Aus § 4 Ziffer (1)c) und (3)a) könnte man entnehmen, dass der Schadensfall schon durch die Unterschrift unter einen Versorgungsvertrag mit unwirksamen Preisanpassungsklauseln entstanden ist, weil damit bereits ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften erfolgt ist (@Kampfzwerg). Das gleiche läßt sich auch insofern herauslesen, wenn man eine Willenserklärung in Form eines Widerspruchsschreibens dem Versorger gesendet hat (@marten).
Es nützt also meines Erachtens schon nichts die ARB anzusehen. Man muß versuchen herauszufinden, was mit ihnen gemeint ist.
Gruss eislud
Cremer:
@eislud,
werde heute abend mal in den Unterlagen des Vertrages mit der RU nachlesen und hier einstellen.
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