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rechtschutz

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toml:
Muss eine bestehende Rechtschutzversicherung bei einem Mahnverfahren oder bei einem Sperrandrohung eintreten, wenn die Versicherung erst angetreten wurde nachdem das erste Widerspruchgschreiben gegen meinen Versorger schon erledigt war.

eislud:
@toml
Heute auch in Schreiblaune?

Sofern die Rechtschutzversicherung grundsätzlich für solche Belange eintritt und gegebenenfalls eine Wartefrist schon vorüber ist, muß eine Rechtschutzversicherung meines Erachtens auch für Fälle eintreten, die dem Ursprung nach vor dem Versicherungsvertrag liegen, aber erst jetzt mit einem Mahnverfahren oder einer Sperrandrohung zu Tage treten.
Also ja.

Gruss eislud

toml:
bedanke mich für die schnelle Antwort.

marten:
Hallo @eislud, hallo @ toml

Meine Information ist, wenn schon Schriftverkehr zwischen dem Versorger und den Kunden ( z.B. Widerspruchsschreiben) stattgefunden hat, und die Rechtschutzversicherung erst nach dem Schreiben abgeschlossen wurde, so besteht kein Rechtschutz bei einem Mahnverfahren oder einer Sperrandrohung.

Gruss marten

toml:
Bin gerade in einem Versicherteforum noch auf Antwortsuche . Gruß toml

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