Energiepreis-Protest > NEW
Billigkeitsnachweis
stromdesigner:
Lieber gerhards martin, in meinen Augen ist das keine Kostenaufstellung sondern eine Aufzählung der Kostenerhöhungen.
gerhards martin:
stimmt. Es geht ja auch nur um eine 16 % Erhöhung, was man ja hieraus
wohl entnehmen kann.
RR-E-ft:
@gerhards martin
Sind Sie jetzt schlauer als zuvor?
Wissen Sie, ob und ggf. um welche Beträge der Gasbezug Ihres Versorgers zu welchen Terminen bei dessen Vorlieferanten teurer geworden ist und ob nur diese Kostenerhöhungen mit den Preiserhöhungen an Sie weitergegeben wurden?
Um diese Fragen geht es beim Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
gerhards martin:
Es heißt im Antwortschreiben der Niederrh.-Werke vom 21.3.05 u.a.
\" Die vorgenannten Erhöhungen der Arbeitspreise der Allg.Erdgastarife
um 0,4 ct/kwh zum 1.10.04 und 0,15 ct kwh zum 1.1.05 spiegeln
lediglich die Kostenveränderung in der Erdgasbeschaffung wider.\"
RR-E-ft:
@gerhards martin
Diese Aussage des Versorgers können Sie allenfalls glauben.
Ihr Versorger muss Ihnen dies jedoch nachweisen anhand von Belegen.
Zudem haben entsprechende Aussagen ersichtlich alle Versorger gegenüber ihren Kunden getroffen, ohne dass der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen bisher überprüft werden konnte. Darum geht es ja gerade.
Vergleichen Sie nur den Beitrag zur Preissenkung in Bad Pyrmont:
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=829
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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