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Billigkeitsnachweis
gerhards martin:
Was ist, wenn der Versorger eine Kalkulation vorlegt, die ich als Ver-
braucher aber nicht prüfen kann ?
Ich beabsichtige einen Widerspruch nach § 315 einzulegen, da meine
Gasendabrechnung 2004 um 16 % gestiegen ist.
Cremer:
@gerhards martin
Nun, nicht Sie sollen die Preise auf Billigkeit prüfen, sondern, wenn Sie Widerspruch nach § 315 eingelegt haben und nur alten Preis + 2% akzeptieren, entweder der Versorger, dass er Ihren Preis akzeptiert oder er ruft ein Gericht an und läßt prüfen.
Sofern das Gericht zu dem Schluß kommt, dass die Preise der Billigkeit entsprechen, dann können Sie immernoch Ihren Widerspruch zurückziehen und das Verfahren wird zu Lasten des Klägers (Versorger) eingestellt. Sie akzeptieren dann die neuen Preise des Versorgers.
Aber bisher hat noch kein Versorger eine Klage eingereicht, denn er muss in diesem Fall seine komplette Kalkulation offenlegen. Sollte der Beklagte (Kunde) recht erhalten, so muss der Versorger alle seine Kunden gleichbehandeln, d.h. Rückerstattung etc.
Ihre Gastarif ist vermutlich in mehreren Schritten auf 16% gestiegen, nicht auf einmal. Dann halte ich einen Widerspruch nur noch für Preissteigerungen ab September 2004 für durchsetztbar. Aber auch das genügt noch. Bei uns, den Stadtwerken Kreuznach wurde der Preis zum 1.10.04 um 2,49% angehoben, selbst da habe ich bereits Widerspruch eingelegt und akzeptiere nur plus 2%. Ab 1.1.05 wurden 10% und ab 1.4.05 werden weitere 6% Steigerungen fällig.
Und schön für jede Erhöhung erneut Widerspruch einlegen !!
stromdesigner:
Ist die Endabrechnung um 16% gestiegen? Das kann auch an einem höheren Verbrauch, höherer Heizwert liegen. Wichtig ist doch wohl der Preis pro kWh. Ich würde vorsichtshalber einmal die Rechnung prüfen(nachrechnen)
Grüße aus der Heide
Thomas L.
gerhards martin:
Danke für die schnelle Antwort.
Meine Preiserhöhung beginnt mit dem 1.10.04 - 31.12.04 über 12 % und
vom 1.1.05 - 14.2.05 nochmals 4 % .
Ich habe meine Frage zur Offenlegung der Kalkulation deshalb gestellt,
weil mir ein Einspruchskanidat mitteilte, dass er von seinem Versorger
in unserem Bereich (Plz. 41...) eine detailierte Kostenaufstellung auf-
grund seines Widerspruchs nach 315 § bekommen hat und danach
glaubte, er müsse nun seine Rechnung bezahlen.
Frdl. Gruß
Cremer:
Hallo gerhards martin
Ich empfehle Widerspruch gegen die Preissteigerung vom 1.10.04 einzulegen und nur plus 2% zu akzeptieren. Gleichzeitig die Abschläge für 2005 absenken auf das Preisniveau Sept. 2004 plus 2%.
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