Hallo jimwalker,
genau richtig.
Den
Musterbrief, bzw. Ihren bereits verfassten Brief erneut zustellen und die Gesamtpreise als unbillig rügen.
Für den Fall, dass Sie
Sondertarifkunde sind, sollten Sie auf alle Fälle zuerst bestreiten, dass ein einseitiges Preisänderungsrecht besteht und hilfsweise den Gesamtpreis als unbillig rügen. Die Passage \"ich nehme Bezug auf Ihr Zahlungsverlangen und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisfestsetzung herleiten.\" würde ich ersetzen durch
\"ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XY und bestreite Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisfestsetzung.\"
Sondervertragskunden sollten sich unbedingt die Entscheidung des
OLG Bremen anschauen.
Sollten Sie Tarifkunde sein, ist diese Passage auch nicht schädlich, dann wird einfach geklärt, dass sich das Preisänderungsrecht aus dem Gesetz, § 5 GasGVV, ergibt.
Grüße
belkin